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NÖ Kanalgesetz / Gebühren und Abgaben

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
29.4. - 10.5.2013
11 Antworten 11
11
Hi !

Im Zuge der Althaussanierung haben wir im OG nun auch Fließwasser und Abwasserkanal.
Damit steigt auch die Kanalbenützungsgebühr.
Ist ok.

Jetzt bei der Fertigstellungsanzeige ergeben sich bei mir Unklarheiten:

1.)
NÖ Kanalgesetz §1a, Pkt.1:
"bebaute Fläche:
(...)lotrechte Projektion (...)
unberücksichtigt werden:
nicht konstruktiv bedingte Außenwandvorsprünge"

Frage: Fällt hier die Styropor-Fassade darunter?

bzw.
NÖ Kanalgesetz §1a, Pkt.6:
"Geschoßfläche:
die sich aus den äußersten Begrenzungen jedes Geschoßes
ergebende Fläche."

Also inklusive der Fassade, oder doch exlusive?

2.) Etwas überraschend für mich:
Es muss eine Ergänzungsabgabe bezahlt werden, weil nun unser Häuschen ein weiteres Geschoß mit Abwasserkanal hat.
(lt. NÖ Kanalgesetz §2, Abs.4 und §3, Abs.1, 2 und 6)
Der Kanal wurde seinerzeit in den 60er Jahren errichtet...

Liegt da die Gemeinde eh richtig?
Ist für mich ein bissi unlogisch, weil der Kanal ja bereits besteht.

Hand aufs Herz: Ich verstehe in diesem §-Dschungel kaum etwas...

Danke, lg Martin

  •  bautech
29.4.2013  (#1)
Hi Kanalbauerad 1: nö, ohne WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] (sonst würd ja in die Projektion auch der evtl Dachvorsprung reinfallen...)
ad 2: Keine Überraschung, gerechnet wird die Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wg der anfallenden Wassermenge) - also +1 Geschoß = Mehrzahlung!

So würds ich interpretieren

ng

bautech

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
30.4.2013  (#2)
bebaute Fläche - ist natürlich mit WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]. Dachform bzw. Dachfläche ist in dem Zusammenhang egal.
Konstruktiv bedingtee Aussenwandvorsprung ist z.B. wenn Terassenüberdachung und Dach in einem sind und zur Abstützung der Terassenüberdachung die Aussenwand verlängert wurde.
Man kann sich die Berechnung so vorstellen, wie wenn man das Dach wegnimmt, von oben auf das Haus draufschaut und diese Fläche (wird im Normalfall durch abmessen der Aussenwände ermittelt) ist dann die bebaute Hausfläche.

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  •  bautech
30.4.2013  (#3)
Kurz mal beim Kollegen recherchiertLeider hat masimo74 Recht - der VWS wird in die Projektion miteingerechnet emoji

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  •  Mario76
30.4.2013  (#4)
Eine Zeit lang galt in NÖ bei der WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] im Zuge einer Sanierung, dass diese für die Fläche bei Kanal usw. nicht berücksichtigt wurde. Das sollte die Leute nicht abschrecken und die Sanierung lukrativer machen.
Keine Ahnung ob das noch immer so ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.5.2013  (#5)

zitat..
Mario76 schrieb: Keine Ahnung ob das noch immer so ist.

Ja, das ist noch immer so: an bestehenden Gebäuden nachträglich nach dem 1. Jänner 2009 angebrachte Wäremdämmungen zählen nicht und lösen daher keine Ergänzungsabgabe aus

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
5.5.2013  (#6)
Hi !

Danke für Eure Antworten...bin jetzt allerdings nicht wirklich schlauer als davor...sorry!

Also diese ominöse "Ergänzungsabgabe" (mein obenstehender Punkt 2.) :
- Kanal wurde in den 70ern errichtet und nur das EG angeschlossen. Wurde damals bezahlt.
- 2013 wurde auch das OG an den Kanal angeschlossen, folglich erhöht sich auch die Abwassergebühr.
Ist das jetzt wirklich ok, dass hier die Gemeinde diese einmalige Ergänzungsabgabe einfordert?

Und zu Punkt 1.) ("lotrechte Projektion...")

zitat..
Karl10 schrieb: Ja, das ist noch immer so: an bestehenden Gebäuden nachträglich nach dem 1. Jänner 2009 angebrachte Wäremdämmungen zählen nicht und lösen daher keine Ergänzungsabgabe aus

Vielen Dank, Karl10, aber wie erkläre ich es der Gemeinde?

Naja, mal sehen...

lg Martin



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  •  MinMax
5.5.2013  (#7)
Die Ergänzungsabgabe ist auf jeden Fall zu zahlen, auch wenn die Gemeinde dafür keinen müden Finger bewegt... habe hier bei mir das gleiche... das ist sehr hart, ist aber so...
Ich konnte es etwas einschränken durch:
1. den Wegfall des Wasser und Abwasseranschlußes im Nebengebäude bzw. Garage
2. genauster Nachberechnung und siehe da, die Behörde hat sich um 1,5k "verrechnet"


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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
9.5.2013  (#8)
Hi !

@Mario, Karl:
Vielen Dank für Euer Wissen!
Ich habe das Bauamt mit dem Thema konfroniert: Die wußten von nichts...
Am nächsten Tag kam dann die Nachricht der Kanalabteilung:
"Ja, stimmt, hier gibt es eine Novelle".

Schön, jetzt wird das (Alt-)Haus in seinen alten Umrissen ohne Styropor als Berechnungsgrundlage herangezogen.

@ Ergänzungsabgabe: Das ist wirklich so, muss gezahlt werden.

Noch etwas Interessantes hier in NÖ, betreffend Regenwasser (Versickerung oder Kanalableitung):
Es wird ja ein Gebührennachlass gewährt, wenn versickert wird.
Aber: Nur wenn ALLE Gebäude an Sickergruben angeschlossen sind.
Kaum ist 1 Gebäude am Kanalnetz, und die anderen an den Sickergruben, fällt der Nachlass weg.
(Wir haben 4 Gebäude am Grund, und nur eines fährt mit dem Regenwasser in den Kanal: Trotzdem zahle ich Gebühr für alle Gebäude).

So long, lg Martin

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  •  MinMax
9.5.2013  (#9)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Es wird ja ein Gebührennachlass gewährt, wenn versickert wird


hast Du was gerade konkretes zur Hand darüber?

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  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
9.5.2013  (#10)
Hi !
@MinMax:

zitat..

DeletedUser002 schrieb: Es wird ja ein Gebührennachlass gewährt, wenn versickert wird

hast Du was gerade konkretes zur Hand darüber?


In der Gemeinde gibt es folgende Regeln:
- Neubauten MÜSSEN versickern. Keine Chance, das Regenwasser in den Kanal abzuleiten
- Althäuser bei Renovierung: Die dürfen sichs aussuchen, ob Kanal oder Versickerung
- Gebührennachlaß: Bei Versickerung am Eigengrund (in ordnungsgemäßen Sickergruben) gibts 10% Discount auf die Abwassergebühr.
Allerdings (wie voriges posting beschrieben) müssen ALLE Dachflächen versickern.

Naja, bei uns ist das Haupthaus an den Kanal angeschlossen, die Nebengebäude (3 Stück) versickern ihr Regenwasser...

Derzeit ists mir egal...

Beim Planen der Renovierung waren mir die Auflagen der "Sickergruben-Errichtung" einfach vielviel zu kompliziert.
Jetzt liegen die Fallrohre so günstig, dass man sie simple zu einer (noch nicht vorhandenen) Sickergrube ableiten könnte.

So long, lg Martin

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  •  MinMax
10.5.2013  (#11)
ich werd's bei mir versuchen, danke!

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