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NÖ-gekuppelte Bauweise

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  •  Gizmo
29.1.2013
5 Antworten 5
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Hallo
Wir sehen und ein Grundstück an, auf dem gekuppele Bauweise vorgeschrieben ist.
Aktuell steht ein altes Haus darauf, dahinter ist Bauland frei.
Meine Frage ist nun, wie genau ist gekuppelte Bauweise definiert ?
Wenn man nun eine Garage baut(an der Stelle des alten Hauses), und daran dann das Haus, sodass die Garage direkt ans Haus angebaut ist, muss das Haus selbst dann auch direkt an die seitliche Grundstücksgrenze oder kann dieses dann eingerückt sein ?
Ich hab leider keine Definition der gekuppelten Bauweise gefunden die mir darüber Aufschluss gegeben hat.
Garage als Teil des Hauptgebäudes sollte ja machbar sein, muss das Hauptgebäude nur Teilweise an das Nachbargrundstück kuppeln?

Danke und lG

  •  alfa2
  •   Silber-Award
29.1.2013  (#1)
laut: http://www.noe-gestalten.at/serien/Fallen_fuer_hausbauer.pdf

zitat..
k gekuppelte Bebauungsweise
Hierbei müssen die Gebäude auf zwei Bauplätzen an der gemeinsamen seitlichen
Grundstücksgrenze aneinander gebaut werden. An den anderen seitlichen
Grundstücksgrenzen ist ein Bauwich einzuhalten.


einrücken so wie du es willst ist glaube ich nicht möglich, weil der nachbar ja anbauen muss bzw. du an sein haus.
frag dazu aber nochmals genau auf dem bauamt nach, vielleicht ist auch einseitig offen zulässig. woher hast du die informationen?

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  •  ma2412
29.1.2013  (#2)
Bauordnung definiert' s - in NÖ schaut das so aus:

http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_70.php

grafisch illustriert (Wien) wäre es z. B. hier zu finden:

http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/planzeigen/zeichen-bebplan.html

Heißt, das Haus muss ans andere (Nachbar) angebaut sein. Garage dran setzen und Haus woanders ... glaube ich eher nicht, dass es das spielt. Wenn Garage und Haus ein Gebäude sind, dann wird das wohl auch so gelten = dieses Gebäude ans Nachbarhaus anbauen; ist dann aber ohnehin eine Einheit.

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  •  x_sam
29.1.2013  (#3)
Du kuppelst - die Garage an den Nachbarn und baust dein Haus dann an die Garage dran.

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  •  Gizmo
29.1.2013  (#4)
Das Haus muss an die Garage kuppeln (egal an welchen Teil), muss aber nicht mehr an den Nachbarn kuppeln.
Ist das korrekt (sorry fürs blöd nachfragen :) )

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  •  ma2412
29.1.2013  (#5)
nochmals Bauordnung Wenn man die Garage als Nebengebäude definiert:

http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_4.php

... dann wird die gekuppelte Bauweise wohl eher so gemeint sein, dass die Hauptgebäude aneinander gekuppelt sind .... Da sind allerdings die Experten für die Bauordnung gefragt (liest hoffentlich jemand). Ev. bei der Baupolizei zu hinterfragen.

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