« Baurecht  |

NÖ Gartenhaus > 10m2

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Sonne12
11.4. - 12.4.2021
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
Hallo,
auf unserem Grundstück (Bauland-Wohngebiet, Bebauunsplan o,I,II) möchten wir im hinteren Bauwich ein Gartenhaus mit ca. 15 m2 aufstellen. Dort sollen im Winter die Gartenmöbel gelagert werden und im Sommer wollen wir dort schon auch sitzen und ein Glas trinken. Nach §4 der NÖ Bauordnung Pkt 15 dürfen in Nebengebäuden keine Aufenthalträume sein und nach Pkt 2. sind Aufenthaltsräume Räume zum LÄNGEREN Aufenthalt von Personen bestimmt.
Wir würden gerne wissen, ob ein GELEGENTLICHER Aufenthalt in einem Gartenhaus dieses nicht als Aufenthaltsraum definiert und wir es damit im hinteren Bauwich errichten dürfen (natürlich nicht höher als 3m)?  
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.4.2021  (#1)

zitat..
Sonne12 schrieb: Wir würden gerne wissen, ob ein GELEGENTLICHER Aufenthalt in einem Gartenhaus dieses nicht als Aufenthaltsraum definiert

Willst du das wirklich wissen? Wozu? Das ist ein Nebengebäude zum Lagern von Gartenmöbeln und Gartengeräten!! Ob, wann und wielange du allenfalls dort auch mal drinnen sitzt und vielleicht ein Glas trinkst interessiert doch wirklich niemanden, oder???

1
  •  Sonne12
12.4.2021  (#2)
Das Gartenhaus wird an der Vorderfront eine große Glasschiebetür haben.
Ob da nicht jemand nachfragt, ob das wirklich nur ein Lagerraum ist?

1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
12.4.2021  (#3)
Dann ist er halt zum lagern von Blumen im Winter gedacht, die brauchen auch Licht...

1



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung