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NÖ: Erlaubte Bauwerke am Grünland-Grundstück mit Sommerhaus (kein GEB) [NÖ]

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  •  GreenLiving
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.5. - 5.6.2023
8 Antworten | 3 Autoren 8
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Hallo liebe Forumsmitglieder!

Seit meinem letzten Beitrag hier im Forum (https://www.energiesparhaus.at/forum-noe-bewilligtes-gebaeude-im-grunland-kein-geb-welche-moeglichkeiten/67517) hat sich leider wenig getan, die GEB-Widmung des Sommerhäuschens scheint aus verschiedenen Gründen doch schwieriger, langwieriger und mühsamer zu sein als gedacht…

Da der Sommer immer näher kommt, würden wir das Sommerhäuschen dennoch gerne nutzen und sind gerade dabei alles soweit fit für die Nutzung zu machen.

Dass beim Häuschen derzeit (da kein GEB) keine bewilligungs- und anzeigefreien Vorhaben möglich sind, haben wir ja bereits durch den Thread im letzten Jahr festgestellt. Ich gehe davon aus, dass betrifft nicht nur das Häuschen, sondern generell das Grundstück und alles, was darauf gemacht werden soll?

Jetzt hab ich mir einmal angesehen, was alles bewilligungsfrei und somit für uns möglich zu realisieren wäre, hab jedoch feststellen müssen, dass dadurch nicht einmal die Möglichkeit enthalten ist seinen Garten richtig einzuzäunen bzw. um im teilweise steilen Hanggelände dadurch auch einen Schutz vor möglichen Absturz zu erreichen, was uns natürlich allgemein von Bedeutung wäre. In diesem Hinblick habe ich nur etwas zur Möglichkeit von Trockensteinmauern gefunden, wenn die Fläche tatsächlich landwirtschaftlich verwendet wird. Das gemähte Gras wird jedenfalls für das Heu für die Kühe verwendet, hätte man dadurch schon eine landwirtschaftliche Verwendung begründet?

Unsere bevorzugte Lösung als Abgrenzung des zum Sommerhäuschens zugehörigen Gartens sowie zur Absturzsichernden Funktion wäre jedoch die Idee eine dichte Hecke zu setzten, sofern eine Hecke auch offiziell als Absturzsicherung erlaubt wäre?

Bin euch für eure Hilfe sehr Dankbar!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.5.2023  (#1)

zitat..
GreenLiving schrieb: Dass beim Häuschen derzeit (da kein GEB) keine bewilligungs- und anzeigefreien Vorhaben möglich sind,

Du meinst "bewilligungs- und anzeigePFLICHTIGEN", oder?

zitat..
GreenLiving schrieb: Ich gehe davon aus, dass betrifft nicht nur das Häuschen, sondern generell das Grundstück und alles, was darauf gemacht werden soll?

Natürlich.

zitat..
GreenLiving schrieb: dass dadurch nicht einmal die Möglichkeit enthalten ist seinen Garten richtig einzuzäunen

Und woher bzw. woraus leitest du das ab?? Welche Art von Einzäunung meinst du? Eine, die eine bauliche Anlage darstellt oder eine solche, die keine baulich Anlage darstellt?

zitat..
GreenLiving schrieb: In diesem Hinblick habe ich nur etwas zur Möglichkeit von Trockensteinmauern gefunden,

Trifft für dich nicht zu.

zitat..
GreenLiving schrieb: Das gemähte Gras wird jedenfalls für das Heu für die Kühe verwendet

Du hältst Kühe? Wieviele? Und hast einen Stall?

zitat..
GreenLiving schrieb: sofern eine Hecke auch offiziell als Absturzsicherung erlaubt wäre?

Wer hat dir aufgetragen, eine "offizielle" Absturzsicherung zu machen? Du bist im Grünland/freien Gelände. Da gibts/brauchts keine "offiziellen" Absturzsicherungen.




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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
22.5.2023  (#2)
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjRwcq-t4j_AhXj8rsIHSg2BncQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gemeinde24.at%2Fadmin%2Fupload%2Fimages%2F20210202080512_140f6969d5213fd0ece03148e62e461e.pdf&usg=AOvVaw2EaT50MLR--RaU6HRiF9Te

hier wird hinsichtlich einfriedung zwischen baulicher anlage und nicht baulicher anlage unterschieden, mit beispielen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.5.2023  (#3)
@rocko567 
Zur Frage der Unterscheidung "bauliche Anlage - nicht bauliche Anlage" passt dieser link sehr gut.

Hinsichtlich der dort angeführten gesetzlichen Regelungen (Anzeigepflicht - Bewilligungspflicht - Frei) allerdings aufpassen! Da stimmt es nicht mehr und ist alter Gesetzesstand!!!

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
22.5.2023  (#4)
danke für den hinweis.
ist die errichtung einer einfriedung (nicht bauliche anlage) im grünland bewilligungsfrei?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.5.2023  (#5)
Zum System der NÖ Bauordnung zwecks besserem Verständnis:

Die Bauordnung unterscheidet
a) bewilligungspflichtige (§14)
b) anzeigepflichtige (§15) und
c) meldepflichtige (§16)
Vorhaben.
Alles was nicht ausdrücklich unter a), b) oder c) aufgelistet ist, ist automatisch "frei", ohne dass das irgendwo noch extra angeführt wird.

Einfriedungen, die KEINE bauliche Anlage darstellen, brauchen daher generell keine Baubewilligung, weil gem. § 14 Z. 2 nur "bauliche Anlagen" bewilligungspflichtig sind. 
Eine solche Einfriedung braucht auch keine Bauanzeige, weil sie unter den anzeigepflichtigen Bauvorhaben (§15) nicht angeführt ist.
Somit ergibt sich zwingend, dass eine solche Einfriedung "frei" ist. Das muss daher auch gar nicht irgendwo ausdrücklich stehen (und steht auch nirgendwo).
Und: Weil eine solche Einfriedung (=KEINE bauliche Anlage) generell "frei" ist, gilt das auch unabhängig von irgendeiner Flächenwidmung. Somit auch im Grünland!

Jetzt gibts in den Gesetzen halt oft Sonderregelungen.
Eine davon betrifft Einfriedungen, welche KEINE baulichen Anlagen sind (grundsätzlich bewilligungsfrei - siehe oben), aber gegen öffentliche Verkehrsflächen (im Abstand bis max. 7m) gerichtet sind. Solche Einfriedungen sind wegen der speziellen Erwähnung im § 15 Abs. 1, Zif. 1, lit. b) anzeigepflichtig. Und auch das gilt generell, d.h. mangels einer speziellen Regelung in allen Widmungsarten (und somit auch im Grünland).

Wie man sieht, hat das alles nichts mit § 17 - "bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben" zu tun. Denn im § 17 stehen nur solche Vorhaben, welche grundsätzlich bzw. bei strenger Auslegung entweder einer Bewilligungspflicht, einer Anzeigepflicht bzw. einer Meldepflicht unterliegen. Dazu zählt der Gesetzgeber sodann im §17 einzelne Ausnahmen auf, welche dennoch generell frei sind, obwohl sie den Definitionen für Beilligungs-, Anzeige- oder Meldepflicht entsprechen.
Somit erklärt sich auch, warum eine Einfriedung, welche KEINE bauliche Anlage ist und nicht gegen eine öffentliche Verkhersfläche gerichtet ist und schon aus diesem Grund "frei" ist, im §17 nicht extra als bewilligungs- und anzeigefrei aufgelistet ist.

2
  •  GreenLiving
24.5.2023  (#6)
Danke für eure Antworten!

zitat..
Karl10 schrieb: Du meinst "bewilligungs- und anzeigePFLICHTIGEN", oder?

Ja!

zitat..
Karl10 schrieb: Du hältst Kühe? Wieviele? Und hast einen Stall?

Nein nicht für mich selbst, aber ein bekannter Bauer kommt einige Male im Jahr vorbei, mäht die ganze Wiese und nimmt das Heu dann mit für die Kühe, das wird mir aber wahrscheinlich wenig weiterhelfen schätze ich.

zitat..
Karl10 schrieb: Wer hat dir aufgetragen, eine "offizielle" Absturzsicherung zu machen? Du bist im Grünland/freien Gelände. Da gibts/brauchts keine "offiziellen" Absturzsicherungen.

Naja die das Gelände ist teilweise sehr steil, in etwa vergleichbar mit einer schwarzen (steilen) Skipiste, da würde ich aus Sicherheitsgründen gerne etwas machen, so etwas müsste ja doch möglich sein oder?

zitat..
rocko567 schrieb: hier wird hinsichtlich einfriedung zwischen baulicher anlage und nicht baulicher anlage unterschieden, mit beispielen.

Danke für den Link!
Das heißt so einen Sockel mit Zaun darauf dürfte ich machen weil bewilligungsfrei, das wäre schon mal gut, da es auch einen gewisesn Absturzschutz bietet

zitat..
Karl10 schrieb: Zum System der NÖ Bauordnung zwecks besserem Verständnis:

Sehr schön erklärt, vielen Dank dafür!

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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
25.5.2023  (#7)

zitat..
GreenLiving schrieb:

[...]

Das heißt so einen Sockel mit Zaun darauf dürfte ich machen weil bewilligungsfrei, das wäre schon mal gut, da es auch einen gewisesn Absturzschutz bietet

[...]

"bei durchgehenden Sockelkonstruktionen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich,"


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  •  rocko567
  •   Bronze-Award
5.6.2023  (#8)
ich hab letztens bei einer radtour ein als grünland gewidmetes grundstück gesehen, welches von den eigentümern offensichtlich als garten verwendet wird.
dabei habe ich einige dinge auf dem grundstück gesehen, bei denen ich mir nicht vorstellen kann, dass dies rechtens ist.
  • wohnwagen geparkt
  • recht großes gewächshaus
  • blech gartenhütte
  • ...
ich gönne den eigentümern das alles und möchte auf keinen fall denunzieren oder sonstwas. rein interesse-halber .. das ist doch alles nicht rechtens?
.... sind privatpersonen, keine bauern.

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