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NÖ Dämmung Mansardendecke zum Dachboden hin

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  •  franzab
  •   Bronze-Award
26.4.2021 0
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Liebes Forum,

bei mir soll in der Mansarde die Dampfbremse getauscht werden und dabei auch die vorhandene Dämmung erneuert werden. Die Dämmung würde dadurch stärker ausfallen und auch ein paar cm die Raumhöhe reduzieren (statt ca. 255cm wären es dann nur mehr 245cm Raumhöhe).

Sehe ich es richtig, dass dies gemäß §17 Z4 ein bewilligungs-, anzeige- und meldungsfreies Bauvorhaben ist:
Abänderungen im Inneren des Gebäudes, die nicht die Standsicherheit und den Brandschutz beeinträchtigen; Maßnahmen zur kontrollierten Wohnraumlüftung in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen sowie Einzelanlagen, bei denen die Lüftungsleitungen von der jeweiligen Nutzungseinheit unmittelbar ins Freie geführt werden;

Oder fällt es unter §15(1)Z2 lit d)? Aber nachträglich wird ja keine Wärmedämmung "hergestellt" sondern nur verbessert.

Falls es anzeigepflichtig ist, müsste dann auch ein Energieausweis erstellt werden? Oder kann dieser entfallen gemäß §44Z(2) letzter Satz?



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