« Baurecht  |

NÖ Breite von Einfahrt/Zufahrt Beschränkung durch Gemeinde

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Skray
1.5.2021 0
0
Liebe Alle!
Wir haben in Gesprächen mit unseren Nachbarn erfahren, dass die Gemende Einfahrten/Einfahrtstore nur bis zu einer Breite von 3,5 zulassen.

Wir haben nun ein Doppelcarport neben unserem Haus geplant, welches kein Einfahrtstor erhalten soll sondern einfach zur Grundstücksgrenze offen bleiben soll (ca 6m).

Ich stell mir nun die Frage, ob diese Beschränkung von der Gemeinde überhaupt zulässig ist. Ich finde weder in der Bauordnung eine entsprechende Bestimmung noch in der örtlichen Bebauungsvorschriften. Wenn ich keine Einfriedung mache, zählt das überhaupt als Einfahrt oder wie ist hier die Regelung?

LG



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Sternchenhaus- Neubau von Baufirma erlaubt? Oö