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[NÖ] BK I - Umhüllende bei extra breiten Gebäuden

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  •  Rai001
15.1.2022 1
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Hallo zusammen!  
Ich habe da wieder eine (theoretische) Frage bzgl. der erlaubten Gebäudehöhe in NÖ Bauklasse I.
 
(Hier bei uns darf man 4 Meter über der max. Gebäudefronthöhe bauen. Somit darf der höchste Punkt 9 Meter betragen.)
 
Ich hab leider zu meiner Überlegung keine zufriedenstellende Antwort in der Bauordnung gefunden. 
Ausgangspunkt ist die Umhüllende Methode zur Überprüfung der erlaubten Gebäudehöhe. 
 
Sobald ein Gebäude breiter als 8m (5m h) ist, wird einer der Winkel kleiner als 45Grad. Kleiner als 15 Grad darf kein Winkel werden. Was passiert nun wenn ein Gebäude über 30m (29,85m) breit ist? 
 
Ensteht nun bei (A) ein flacher Bereich? Oder wird die Linie einfach bei (B) verlängert? (Dann würde sich das Problem auf 67m verschieben. Oder entsteht ab je 30m eine neue Gebäudefront?
 
 
Zur Veranschaulichung:

2022/20220115180360.jpg


Vielen Dank
 

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
15.1.2022  (#1)

zitat..
Rai001 schrieb: Ensteht nun bei (A) ein flacher Bereich?

Nein ein flacher Bereich ist nicht erlaubt!
Es muss ein HochPUNKT sein, so wie es das Gesetz auch vorgibt

zitat..
Rai001 schrieb: Oder wird die Linie einfach bei (B) verlängert?

Wenn ein Randpunkt oder auch beide in deinem Fall niedriger als die 5m sind - dann besteht die Möglichkeit den Nachweis der Gebäudehöhe auch bei Gebäudefronten mit einer Breite über in deinem Fall 29,85m über die Umhüllende (unter Einhaltungs sämtlicher dafür vorgegebenen Bedingungen natürlich) zu erfüllen. Ob das etwas bringt sei mal dahingestellt. 

zitat..
Rai001 schrieb: Oder entsteht ab je 30m eine neue Gebäudefront?

Nein! Wenn du zu einer Konstellation kommen würdest, bei der sich der Nachweis über die Umhüllende "nicht mehr ausgeht" dann geht sie sich einfach nicht mehr aus, also kannst du diesen Nachweis dafür auch nicht mehr anwenden.

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