Folgende Frage zu offener / gekoppelter Bebauung bei 5 Grundstücken entlang einer Straße:
die Grundstücke sind o/k gewidmet. Am 1+2 Grundstück wurde an der gemeinsamen Grundgrenze gekoppelt bebaut. Am Grundstück 3, 4 und 5 sind die Häuser an der linken Grundgrenze ausgerichtet (siehe Foto). In real ist das Gebäude am 4. Grundstück ganz an der linken Grundgrenze. Wenn ich es richtig sehe, dürfte man beim Wegriss + Neubau am Grundstück 3 / 4 /5 so nicht mehr bauen, sprich man müsste offen oder zueinander gekoppelt bauen, oder?
Welche Einschränkungen hat man aber nun bei den Grundstücken 3, 4 und 5 hinsichtlich Zubau, Renovierung usw? Dürfte man auf den bestehenden Altbau zb aufstocken (nicht jetzt bzgl. Höhe usw., sondern dahingend dass man dann ja nach aktueller Vorschrift an der Grundgrenze gar nicht mehr so bauen dürfte)? Gäbe es sonst Dinge auf die man achten müsste, wenn das Gebäude eigentlich nicht mehr der aktuellen Widmung entspricht?
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