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Noe Bauordnung - Seitenwich und Hoehe

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  •  hellsayer
29.8. - 3.9.2019
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Liebe Forumscommunity,

nachdem ich nun schon diverse divergierende Aussagen zu den Themen Bauhöhe / seitlicher Wich von Baumeistern, Planern und Co erhalten habe und ich die Gesetzesbestimmung nicht 100% nachvollziehen kann (und weil es bei meinem GS / Haus um jeden CM Höhe und Breite geht), hier meine Bitte an die Profis:

Kann mir wer für einen Laien erklären, wie der seitliche Mindestabstand (§ 50) sowie die Höhe (§ 53) zu verstehen sind emoji .

Für mich ist der Mindestabstand der größere Ermittelte Wert der durchschnittlichen Höhe der der Strasse zugewandten Fronten (bei mir: Vorder (s)- und Rückseite (n) = Strasse). Sprich mein Haus ist vorne zur Strasse im Schnitt 5,7M hoch, zum Garten 8,05M (jeweils vom Bezugsniveau gemessen). Heisst das jetzt, dass ich 8,05/2=4,025M Abstand im seitlichen Bauwich einzuhalten habe, die gesamte Gebäudelänge?

Bez. der Höhe bin ich auch unsicher, wie ich die Höhe nach § 53 für meine Bauklasse (6,5/8,5) bemesse. Klar ist mir nur, dass ich wieder das Bezugsnievau habe. Aber gilt als Front nur vorne+hinten, oder auch seitlich? Wie Berechne ich die Fläche der Gebäudefront bei einer doppelten Hanglage (n/s und w/o Gefälle)?

Sry für die dummen Fragen, aber ich steige hier einfach nicht durch...

Vielen lieben Dank schon mal!

  •  hausplanung
30.8.2019  (#1)
Der seitliche und hintere Bauwich ergibt sich pro Seite auf Basis der Gebäudehöhe auf DIESER Seite. Zu Straßen (zb vorne und hinten) gilt je nach Bebauungsplan ein vorderer Bauwich von meist 3m. So würde ich das sehen.

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  •  Hobbyplaner
30.8.2019  (#2)
die Gebäudehöhe wird für jede Front einzeln berechnet. Bei Rücksprüngen (wie bei dir) ist die Front in Abschnitte zu unterteilen. Davon berechnest du den Flächeninhalt und dividierst ihn durch die Breite. Der seitliche Abstand muss der halben Höhe entsprechen, aber mindestens 3 m betragen.

Deine Ostansicht als Beispiel: Fläche aus rot/Breite (blau) 

2019/20190830375451.png
Als untere Begrenzung gilt das Bezugsniveau (Urgelände) direkt an der Gebäudefront.

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  •  hellsayer
30.8.2019  (#3)
Vielen Dank euch. Heißt das, der seitliche Abstand wäre wie folgt (Beispiel Ost): Länge 15.60, Höhe höchste Stelle=8.50, Höhe niedrigste Stelle=6.80, Höhe im Schnitt daher 7,65. Fläche=7.65*Breite 15.60/15.60=7.65. Abstand daher 7.65/2=3.825?

Danke und LG

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  •  Hobbyplaner
30.8.2019  (#4)
Nicht wirklich richtig, weil das Bezugsniveau nicht gerade durchgeht, und jeder cm zählt. Die Knicke müssen berücksichtigt werden. Du kannst den Abschnitt in Trapeze teilen, davon die Flächen berechnen, und erst dann durch die Breite teilen. Wird nicht viel ändern, aber trotzdem.....

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  •  hellsayer
2.9.2019  (#5)
ok habe ich verstanden, danke jedenfalls emoji. Jetzt werde ich dem Planer mal näher auf den Pelz rücken emoji Aber es ist schon bitter, 8m Abstand lassen zu müssen bei einem 16m Grund.

PS: die Abstandsbestimmung ist einfach nur ein Witz, gerade bei Hanglagen. In Wien könnte man damit nurmehr Kleingartenhäuser bauen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.9.2019  (#6)

zitat..
hellsayer schrieb: In Wien könnte man damit nurmehr Kleingartenhäuser bauen.

Da bist jetzt aber im Irrtum! Wir reden hier von "offener Bebauungsweise". Dafür gelten in Wien sogar noch deutlich größere Abstandsvorgaben zur Nachbargrundgrenze.

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  •  hellsayer
3.9.2019  (#7)
stimmt auch wieder. Mein Planer meint jedenfalls, dass alles am Maximum (Höhe und Abstand) maximal ausgereizt sind und meinte noch was von wegen Verschattung und Lichteinfall Nachbargrund... Das ist jetzt wieder ganz neu für mich!?!

Bezüglich Abstand stellt sich mir auch die Frage, ob ich den oben ermittelten Abstand invidivuell halten muss, d.h. an jeder Seite den jeweiligen Mindestabstand (weil mein Planer die gleichen Abstände eingeplant hat).

Danke und LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.9.2019  (#8)

zitat..
hellsayer schrieb: ob ich den oben ermittelten Abstand invidivuell halten muss, d.h. an jeder Seite den jeweiligen Mindestabstand

Das hat hobbyplaner weiter oben bereits klipp und klar beantwortet:

zitat..
Hobbyplaner schrieb: die Gebäudehöhe wird für jede Front einzeln berechnet.


zitat..
hellsayer schrieb: und meinte noch was von wegen Verschattung und Lichteinfall Nachbargrund

Den Begriff "Verschattung" zu verwenden, ist Blödsinn. Was ist das für ein Planer, der diesen Begriff verwendet??? Den Begriff gibts im Baurecht gar nicht und das Baurecht kümmert sich auch NICHT um eine "VERSCHATTUNG".
Korrekt ist, dass es um "Lichteinfall" geht. Und der ist automatisch erfüllt, wenn die oben erklärten Abstandsregeln eingehalten werden. Und das war´s.



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  •  hellsayer
3.9.2019  (#9)
Danke für die Klarstellungen emoji das entspricht meinen laienhaften Gedanken. Dann werde ich dem Planer wohl doch etwas auf den Zahn fühlen müssen wegen der Höhe / den Abständen emoji

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