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NOE Bauordnung - Nebengebäude im Bauwich [NÖ]

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  •  andi083
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.4.2014 0
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Guten Tag,
wer kennt sich aus: An meiner Grundstücksgrenze (direkt an der Grundstücksgrenze) wird gerade ein Nebengebäude (Garage) errichtet. Das Nebengebäude ist im seitlichen Bauwich ca. 8 Meter lang und 3 Meter hoch. Auf dem Nebengebäude wurde eine Terrasse errichtet, die vom Hauptgebäude zugänglich ist und im seitlichen Bauwich durch eine Brüstung mit Glasverglasung abschließt. Mit Brüstung beträgt die Gebäudehöhe etwa 4 Meter.
Ich habe jetzt gelesen, dass nach §4 (NOE Bauordnung) ein Nebengebäude als ein Gebäude mit einem Geschoss ohne Aufenthaltsraum deklariert ist.
Das Nebengebäude stört mich an sich nicht, allerdings ist die Terrasse etwas störend, da der Nachbar jetzt direkt in mein Wohnzimmer rein schauen kann.
Ist die Errichtung einer Terrasse auf einem Nebengebäude, das sich direkt an der Grundstücksgrenze befindet erlaubt?

DANKE


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