« Baurecht  |

NÖ Bauordnung - bitte um Erklärungshilfe [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  felis
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.10. - 11.10.2015
16 Antworten 16
16
Hallo zusammen!
Bitte, wer ist so nett und erklärt mir diesen Paragraphen - ich verstehe nur Bahnhof.
Muss ich, wenn ich ein Carport errichte, der Gemeinde den Grund dafür abtreten? Wir haben die Vorgabe der Gemeinde 2 unabhängig voneinander befahrbare PKW-Abstellplätze auf unserem Grund zu errichten, dahinter wollen wir ein Carport machen (neben unserem Haus, linke Grundstücksgrenze).
Auszug aus der neuen NÖ Bauordnung:
§ 12
Grundabtretung für Verkehrsflächen
(1) Die Eigentümer sind verpflichtet, sämtliche Grundflächen des von den Vorhaben nach Z 1 und
2 betroffenen Grundstücks, die zwischen den Straßenfluchtlinien liegen und nicht mit einem
Hauptgebäude oder -teil bebaut sind, in das öffentliche Gut der Gemeinde abzutreten, wenn im Bauland
1. eine Anzeige
a) für die Änderung von Grundstücksgrenzen (§ 10) oder
b) für die Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen (§ 15 Abs. 1 Z 17)
oder
c) für die Errichtung von Carports (§ 15 Abs. 1 Z 19)
nicht untersagt wird oder
2. eine Baubewilligung
a) für einen Neu- oder Zubau eines Gebäudes, ausgenommen Gebäude vorübergehenden
Bestandes und Gebäude für öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen mit einer bebauten
Fläche bis zu 25 m2 und einer Gebäudehöhe bis zu 3 m, oder
b) für die Herstellung einer Abstellanlage für Kraftfahrzeuge auf bisher unbebauten
Grundstücken
erteilt wird.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.10.2015  (#1)

zitat..
felis schrieb: Wir haben die Vorgabe der Gemeinde 2 unabhängig voneinander befahrbare PKW-Abstellplätze auf unserem Grund zu errichten,

Aus welchem Anlass wurde diese "Vorgabe" ausgesprochen??
Kann ja nur im Zuge des Neu- oder Zubaus eines Wohngebäudes/einer Wohneinheit erfolgt sein, oder?? Sonst gäbe es ja keine gesetzliche Berechtigung Stellplätze zu fordern!

Wenn aber ein Neu- oder Zubau eines Gebäudes voransteht, dann löst diese Maßnahzme bereits eine allfällige Grundabtretungsverpflichtung aus. Mit dem Carport hat das dann gar nichts mehr zu tun.

Du musst uns daher den Sachverhalt etwas genauer schildern, und vor allem: was steht insgesamt an Bauvorhaben an?
Und abschließend:

zitat..
felis schrieb: 2 unabhängig voneinander befahrbare PKW-Abstellplätze auf unserem Grund zu errichten,

Das musst erklären, wie das gemeint ist. Gesetzlich fällt mir dazu zunächst mal keinerlei Grundlage ein.

Und noch was: auf welche Art und in welcher Form hat die Gemeinde "vorgegeben"? Bescheid? In einer Bauverhandlung? Bloß mündlich? Wurde es auch begründet? Und wenn ja, wie? Bitte mehr Details....

1
  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
8.10.2015  (#2)
Bei mir war es genauso. Bauvorschrift in der Gemeinde bei Neubauten ist es, 2 Abstellplätze für Autos auf eigenem Grund zu haben. Diese müssen 6 Meter lang sein bei mir, dadurch konnte ich die Garage dann erst mit 6 Meter Abstand zur Straße bauen.
So eine Vorschrift ist aber abhängig von der Gemeinde glaub ich und ist keine Bauordnung im allgemeinen Sinn, also nicht für alle in Österreich gültig.

1
  •  felis
8.10.2015  (#3)
@karl - es handelt sich um einen Neubau (FTH).
bei mir war es genauso wie bei bauherr79, es ist eine Bauvorschrift der gemeinde. kein bescheid, keine bauverhandlung - einfach schriftlich überreicht mit noch so einigen Bestimmungen wie z.B. dass die Einfriedung mit mauer max. 50 cm hoch sein darf, dass eine Garage mind. 6 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden darf und nur mit automatischem tor (!) und dann aber nicht eingefriedet werden darf, etc.
Begründung gibt es dazu keine!

vor grundstückskauf wurde uns der Bebauungsplan mit diesem "zusatzblatt" überreicht, ich habe die unterlagen zu hause, den genauen Wortlaut kann ich nachliefern. baubewilligung gibt es noch keine, der einreichplan wird gerade erstellt.

mir ging es grundsätzlich um diesen Passus in der Bauordnung - was muss ich wann an die gemeinde abtreten?

1


  •  atma
  •   Gold-Award
8.10.2015  (#4)

zitat..
felis schrieb: bei mir war es genauso wie bei bauherr79


ihr warts auch bei der gleichen behörde, wenn ich das richtig im kopf hab emoji

bei uns in der gemeinde gibts auch so "lustige ideen" (ich nenns mal so). von der rechtsabteilung des landes nö für bausachen haben wir schon gehört, dass das schwachsinn ist und die wären auch hinter uns gestanden, wenn wir das eskaliert hätten. (bei uns zb: carport min. 3 m abstand zu nachbargrundstücken). wir wollten dann aber weder streit noch monatelangen verzug und haben es akzeptiert (grundstück ist groß genug, dass die ca 100qm die uns auf einer seite dadurch "fehlen" ned auffallen).

1
  •  felis
8.10.2015  (#5)
aja, "anlegen" mit der gemeinde wollen wir uns nicht - wir brauchen ja eine baubewilligung ;)
wobei mich an der Sache eigentlich nur stört, dass ich die Stellplätze nicht einfrieden darf, auch wenn eine Einfriedung nur ein "optisches" Hindernis darstellt und jeder der einbrechen will, sicher easy drübersteigen kann, möchte ich doch nicht so einen freien zugang haben...


1
  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
8.10.2015  (#6)
Stimmt emoji - Deshalb sind mir jetzt auch die 50cm bekannt vorgekommen. Aber die 50cm bedeutet nur die Mauer selbst. Dazwischen dürfen natürlich Steher sein mit Zaun, wobei die Einzäunung in Summe 1,50m hoch sein darf. Wenn ich mir aber so die Häuser anschaue überall (auch teilweise recht neue), da sind die Einzäunungen teils über 1,70m bzw. sind auch Mauern, was ja auch nicht sein dürfte. Da das für mich erst in einiger Zeit Thema wird, habe ich die Dieskussionen mit dem Bürgermeister da dann noch vor mir.
Das mit den 6m Abstand habe ich akzeptiert, weil es auch gut gepasst hat für mich, so wie ich die Garage bauen wollte.
Dort wo aber der Abstellplatz jetzt für die Autos ist (vor der Garage), ist es natürlich immer noch mein Grundstück, weil wurde nichts im Grundbuch etc. geändert. Auch hatte ich nie etwas unterschreiben müssen wegen Grundabtretung etc. Das stand bei mir nirgendwo, was ich mich erinnern kann. Es war auch nur ein A4 Zettel, dass man 2 Auto-Stellplätze wo machen muss am eigenen Grundstück und dann noch dass eben der Zaun nur 1,50m hoch sein darf und dass das Regenwasser am eigenen Grund versickern muss.

1
  •  felis
8.10.2015  (#7)
@karl10 - hier der genaue wortlaut im teilbebauungsplan:
"Textliche Bebauungsvorschriften - Teilbebauungsplan TB6"
1. Anordnung von Garagen und Abstellplätzen
1.1) Garagen müssen einen Mindestabstand von 6m von der Straßenfluchtlinie aufweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Garage in das Hauptgebäude integriert ist.
1.2) Der somit enstehende Garagenvorplatz darf zur Straße hin nicht eingefriedet werden, außer wenn das Tor in der Einfriedung elektrisch und ferngesteuert zu öffnen ist.
1.3) Wird keine Garage errichtet, sind pro Wohneinheit zwei von einander unabhängig nutzbare PKW-Stellplätze im seitlichen Bauchwich direkt an der Straßenfluchtlinie zu errichten, diese dürfen ebenfalls nicht eingefriedet werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Fahnenparzellen
....
es geht noch weiter, betrifft allerdings nicht das parken.
grundsätzlich stören mich diese bebauungsvorschriften nicht - bis auf die tatsache, dass ich die stellplätze nicht einfrieden darf.
meine frage nun - muss ich die stellplätze an die gemeinde abtreten? ich verstehe einfach diesen paragraphen der NÖ bauordnung nicht ... sind für mich böhmische dörfer.
lg, felis

1
  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
9.10.2015  (#8)
Nein, das ist keine Abtretung von Grundfläche. Die Gemeinde möchte nur sicherstellen, dass man die Autos auf dem eigenen Grundstück parkt und keine öffentlichen Parkplätze belegt. Ich hatte damals da nachgefragt. Ich hatte dann vorgeschlagen, dass ich automatisches Tor halt nehme, weil sie argumentiert haben, dass wenn man eine Einfriedung hätte, man zu faul ist, das aufzumachen immer und dann erst am öffentlichen Parkplatz parkt.
Deshalb bestehen sie darauf, dass man keine Einfriedung hat.
Da ich sowieso eine Garage habe, spielt das keine Rolle. Ich habe sie 6 Meter von Grundgrenze weg und eben eine 6m lange Auffahrt. Das heißt ich kann 2 Autos in der Garage haben und 2 Autos können auch vor der Garage stehen. Die Auffahrt ist halt nicht eingezäunt, der Zaun wird dann von der Garage weg gemacht, so dass natürlich alles eingezäunt dann ist. Im Endeffekt ists mir sogar lieber so, weil so kann ich direkt aus der Garage hinausfahren und muss nicht zuerst Garagentor und dann Zauntor öffnen.
Aber nochmal zurück zur Frage, wie gesagt, der Grund ist, dass sie nicht wollen, dass man Auto auf öffentlichem Grund parkt und man am eigenen Grund parken MUSS.

1
  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
9.10.2015  (#9)
mir wurde das anders erklärt und zwar muss deshalb der Platz vor der Garage 6m frei bleiben bzw dürfen Parkplätze nicht eingefriedet werden, damit man sofort einparken kann und keine anderen behindert (selbst wenn die Garage elektrisch öffnet bzw das Tor)
gestern ist mir passiert als ich durch einen kleinen ort gefahren bin, dass einer sein elektrisches tor geöffnet hat und ich musste hinter ihm warten bis es offen war (zwar nur eine halbe Minute, aber haben sich gleich mal 4-5 Autos angestaut) - also um genau sowas zu verhindern, die Gemeinde hat wohl andere Vorschriften oder er hat gebaut bevors die Vorschrift gab.
finde es aber auf jeden Fall sinnvoll und nachvollziehbar

1
  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
9.10.2015  (#10)
Das war bei mir nicht der Grund, da es eine Gasse ist, die erstens breit genug wäre und zweitens, die kaum befahren wird. Vielleicht gerade mal 10mal den ganzen Tag. Ich hätte ja auch ein Tor genommen, dass ich schon aus 50 Meter Entfernung öffnen kann. Mir wurde explizit vom Bürgermeister und auch vom Baustadtrat oder wie der heißt gesagt, dass sie es deshalb nicht wollen, weil man oft zu faul ist ein Tor zu öffnen etc. und dann lieber draußen steht.
Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, mag ich jetzt garnicht sagen. Auf jeden Fall muss man sich danach richten, wenn es die Vorschrift ist emoji und das Beste daraus machen. Hat ja auch seine Vorteile - man braucht kein elektrisches Tor. Bei uns ist es aber trotzdem so, dass vor allem im Winter dann erst recht die meisten Leute draußen auf öffentlichen Parkplätzen stehen - also ist die Absicht zwar schön und gut, aber funktionieren tuts praktisch eher nicht.

1
  •  felis
9.10.2015  (#11)
danke für eure beiträge, aber kann mir irgendwer erklären, was dieser paragraf bedeutet? wann findet er anwendung?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.10.2015  (#12)
Bauland braucht auch vernünftige Verkehrsflächen (Straße, Gehsteig, Parkstreifen) zur Erschließung. Sind solche öffentliche Verkehrsflächen nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden, dann werden die angrenzenden Bauplatzeigentümer verpflichtet, von ihrem Grund entsprechende Streifen kostenlos an das Öffentliche Gut der Gemeinde abzutreten.

Anlass und Voraussetzung für eine solche Grundabtretung sind die von dir ganz oben im § 12 angeführten Punkte. In einfachen Worten: sobald sich auf oder mit dem Grundstück was tut, hat die Gemeinde die Möglichkeit bzw. sogar die Pflicht, auf deinen Grund zuzugreifen. Bei dir ist der Anlass primär schon mal die Baubewilligung für das Wohngebäude.

Bleibt noch die Frage, wo und wieviel von deinem Grund ist der Gemeinde abzutreten?
Im Gesetz heißt es dazu: alles was zwischen den Straßenfluchtlinien liegt. Die Straßenfluchtlinie ist im Einzelfall festzulegen, und zwar bei den selben Anlässen wie zuvor genannt. Orientierung dafür ist einerseits der Flächenwidmungsplan (die Straßenfluchtlinie ist die Grenze zwischen Bauland- und Verkehrsflächenwidmung) und andererseits die erforderliche Breite der Verkehrsfläche. Letzteres hängt von der Bedeutung der Straße ab. Bei überregionalen Durchzugsstraßen geht die max. Breite der Verkehrsfläche bis zu 14m, bei Straßen mit weniger Verkehrsbelastung entsprechend weniger. Maßstab sind hier die Planungsrichtlinie für die Ausweisung von Verkehrsflächen bei der Erstellung von Bebauungsplänen.
Im Falle eines Bebauungsplanes (so wie bei dir)ist die Straßenfluchtlinie bereits in diesem exakt festgelegt. Kommt jetzt darauf an, wo diese genau liegt: Befindet sie sich genau auf der Grundgrenze brauchst gar nichts abzutreten. Liegt sie irgendwo innerhalb deines Grundstückes, dann musst alles was von deinem Grund davor liegt (also straßenseitig) an die Gemeinde abtreten.
Du musst jedenfalls nicht die Stallplatzfläche fürs KFZ auf deinem Grund abtreten. Steht nirgends und wär auch widersinnig: Du bist ja verpflichtet, den Stellplatz auf DEINEM Grund herzustellen (und nicht auf öffentlichem). Entweder hast dich da gedanklich irgendwo verirrt oder du wurdest völlig falsch informiert.

Resumme: schau in den bebauungsplan, wo die Straßenfluchtlinie liegt. Dann weißt du, ob du überhaupt was abtreten musst und wenn ja, wo und wieviel.

1
  •  koboi7
10.10.2015  (#13)
Dieser Plan ist bei mir in NÖ gerade bewilligt worden, neu Bauordnung wirkt ein bisschen überrumpelnd, man bekommt nur Verständigung das man quasi keinen Einspruch hat, den Plan einzusehen war eine Diskussion am Amt, Carport direkt an Grundgrenze, dahinter "Geräteschuppen" und dann das Haus, 45° zur Baufluchtlinie, die bei 6m eingezeichnet ist, finde ich auch spannend, dachte man muss das Haus so positionieren wie die Nachbarn


2015/20151010283718.JPG



1
  •  felis
11.10.2015  (#14)
@karl - vielen dank für die Erklärung - da hat mich jemand (in der Verwandtschaft) verunsichert und in die irre geführt. im Bebauungsplan ist die straßenfluchtlinie genau an der Grundstücksgrenze, somit ist alles klar!
Danke!

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.10.2015  (#15)

zitat..
koboi7 schrieb: neu Bauordnung wirkt ein bisschen überrumpelnd, man bekommt nur Verständigung das man quasi keinen Einspruch hat,

Einerseits versteh ich nicht wirklich, was du da meinst. Andererseits scheint das nichts neues in der neuen Bauordnung zu sein. Was soll sich da geändert haben?

zitat..
koboi7 schrieb: dachte man muss das Haus so positionieren wie die Nachbarn

Nein, steht nirgends. Man muss nur die diversen Mindestabstände einhalten

1
  •  felis
11.10.2015  (#16)
@karl - hab noch was vergessen - darf ich das carport im seitlichen bauchwich aufstellen?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Frage Carport (neue Bauordnung)