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NÖ - bauliche Anlage an Grundstücksgrenze - Höhe und Größe [NÖ]

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  •  lilizwei
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.7. - 5.7.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebes Forum, ich habe hier schon einiges gelesen und auch versucht aus den Paragraphen der NÖ Bauordnung 2014 und anderen Bestimmungen schlau zu werden. Ich komme dennoch nicht auf des Rätsels Lösung. Bitte daher die Sachkundigen um Hilfe. Bin Laie und neu im Forum.

Wie hoch (und groß) darf eine bauliche Anlage v.a. direkt an der seitlichen Grundstücksgrenze sein, gemessen vom Gartenniveau hinterm Haus - 1. Terrassenüberdachung, 2. Sichtschutzwand.

Desweiteren: Welche Seitenabstände müßten bei offener, gekuppelter, geschlossener Bauweise im Bauland Wohnen eingehalten werden? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.7.2022  (#1)
Vorerst noch folgende Fragen:
- Gibt es einen Bebauungsplan??
- Welche Bebauungsweise gilt auf deinem Grundstück bzw. für dieses geplante Bauvorhaben??
- Soll die Terrasse mit der geplanten Überdachung einen eigenständiges Bauwerk sein/werden; d.h. baulich/konstruktiv mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sowie statisch völlig getrennt von diesem?
- Die Terrasse besteht schon und hat in dieser Form eine Baubewilligung? Dann wär der dazugehörige Einreichplan nicht schlecht!

zitat..
lilizwei schrieb: Desweiteren: Welche Seitenabstände müßten bei offener, gekuppelter, geschlossener Bauweise im Bauland Wohnen eingehalten werden?

Ist jetzt nur eine rein theoretische Frage, oder? Dass alle 3 Bebauungsweisen bei dir in Frage kommen, ist nahezu unmöglich! Der Einfachheit halber sollten wir zunächst bei jener Bebauungsweise bleiben, die bei dir jetzt konkret zutrifft! Oder steckt hinter deiner Frage eigentlich etwas ganz anderes? Das solltest du uns aber gleich sagen.


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  •  lilizwei
5.7.2022  (#2)
Hallo Karl,
schön, vom Fachmann zu hören.
Ich hoffte, eine einfache allgemein gültige Antwort zu "baulichen Anlagen" hier bekommen zu können. Aber anscheinend gehts nicht ohne weitere Details. 
Tatsächlich handelt es sich um ein genehmigtes Bauprojekt. Und ich kann definitv nicht verstehen, warum dies in der Form möglich ist.

Hier weitere Details. Ich hoffe, Sie kennen sich mit meinen Angaben aus.

max. Gebäudehöhe 11 m
s - Sonderbauweise
keine Bebauungsdichte

statisch konstruktiv nicht mit dem Bestandsgebäude verbunden,
sondern an einer neu errichteten Stahlbetonwand befestigt,
unmittelbar ans Haus angrenzend und parallel zum Nachbargrundstück verlaufend (ohne Abstand). Die großzügige, überdachte Terrasse wird auf Höhe des Hochparterrs im Altbau über eine Türe erreichbar sein.
Bisher: alte Verfliesung auf Erdbodenniveau, die gänzlich entfernt wird.

Im zu Grunde liegenden Flächenwidmungsplan kommen in unmittelbarer Umgebung die  Widmung "s"  "k" und "o" vor.
Die beiden Grünstücke, um die es geht, sind mit "s" bezeichnet und die beiden Häuser an einer Seite aneinder gebaut.

Es wurde im Zusammenhang mit dem Bauprojekt einmal mündlich die "offene" Bauweise für das Grundstück des Bauherrn erwähnt. Wegen Überarbeitung der Flächenwidmung scheint künftig "g" geplant zu sein.

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