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NÖ: Bauanzeige für Änderung des Verwendungszweckes (Büro → Wohnung) [NÖ]

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  •  Drahtzieher
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.5. - 23.5.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo!

Ich verfolge das Forum schon einige Zeit als stiller Mitleser, nun hätte ich selbst eine Frage bei der ich eure Hilfe benötigen würde:

Ausgangssituation:
Ich habe ein Grundstück gekauft mit der Widmung Bauland-Betriebsgebiet (auf diesem war früher einmal eine Tankstelle). Außer diesem Grundstück gibt es im Umkreis nur Bauland-Wohngebiet-Widmungen. Mit der Gemeinde hab ich schon gesprochen, diese würden die Widmung bei der nächsten Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes auf Bauland-Wohngebiet umändern, dies passt der Gemeinde eigentlich auch sehr gut, da dann die Bauland-Betriebsgebiet-Widmung, die nicht so wirklich dazupasst, wegfällt.

Mein Vorhaben:
Ich würde auf diesem Grundstück gerne ein Wohngebäude errichten, weiß aber natürlich, dass dies im (noch) Bauland-Betriebsgebiet nicht erlaubt wäre, will aber auch nicht so lange warten bis die Änderung der Flächenwidmung durch ist, also würde ich dem ganzen fürs erste einmal den Verwendungszweck "Büro" geben und nach der Baubewilligung mit dem "Büro" zu bauen beginnen.

Bis ich mit den Bauarbeiten fertig bin, sollte die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes auch durch sein hoffe ich, und nun komme ich um springenden Punkt: Der Bauanzeige für Änderung des Verwendungszweckes von Büro auf Wohnung.

Mit der Gemeinde hab ich schon gesprochen, die haben mich auch darauf hingewiesen, dass es mein Risiko ist sollte es bei der Umwidmung Probleme geben, aber die Wahrscheinlichkeit dazu ist sehr gering. Kann diese Vorgangsweise aus anderen Gründen noch problematisch werden? Ich möchte natürlich nichts außer acht lassen, damit es nachher nicht zu irgendwelchen Problemen kommt. Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt ab dem die Bauanzeige abgegeben werden kann (oder z.B. mit Fertigstelung schon)?

Gibt es bei der Bauanzeige zur Änderung des Verwendungszweckes irgendetwas zu beachten? Die Anzahl der verpflichtend-herzustellenden Stellplätze würde sich wahrscheinlich etwas ändern, aber das geht ja such mit der Bauanzeige, Baubewilligung würde ich außer der ursprünglichen fürs Büro dann keine zusätzliche mehr benötigen weil ja das Gebäude gleich bleibt oder?

Ich Danke für eure Unterstützung!

LG

  •  peterT1
  •   Gold-Award
23.5.2023  (#1)
Dein Planverfasser sollte dir da weiterhelfen können. 
Grundsätzlich handelt es sich bei Wohnräumen und bei Büroräumen um Aufenthaltsräume. Somit kann da nicht viel um sein. Wenn alles für die Wohnräume vorgesehen ist, sehe ich da jetzt keine augenscheinlichen Probleme (Brandschutz, Belichtung, Raumhöhe, Belüftung, Energieausweis). Die Anzahl der Stellplätze sollte halt auch gleich passen. 

Gibt es einen Bebauungsplan mit Bebauungsbestimmungen?

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  •  Drahtzieher
23.5.2023  (#2)
Danke für deine Antwort!

Mit meinem Planverfasser hab ich natürlich schon gesprochen (schon ab dem Zeitpunkt an dem ich mich für das Grundstück interessiert habe).
Er hat auch gemeint das es Ablauftechnisch grundsätzlich möglich wäre, und hat mich auf die oben schon von mir erwähnten Dinge auf die zu achten wäre und auch auf das Risiko hingewiesen, sollte es gar nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt umgewidmet werden. Jetzt hätte mich noch interessiert ob es abgesehen davon sonst noch ein Risiko gibt und ob es sonst noch etwas wichtiges bei dieser Vorgehensweise zu beachten gibt.
Wann dürfte man die Bauanzeige - unter Vorraussetzung einer raschen Umwidmung - frühestens machen, gleich nach der Fertigstellung des "Bürogebäudes" oder ev. sogar schon davor und man stellt dann schon als Wohngebäude fertig oder gibt es irgendwelche Fristen die mindestens eigehalten werden müssen?

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