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NÖ Außenwand an Grundstücksgrenze - welche Dämmung? [NÖ]

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  •  BeHappy
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.5. - 27.5.2020
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo! Brauche dringend eure Hilfe, kann mir diese Frage selbst nicht ganz beantworten. 

Im Zuge des Angebote-einholens haben sich Differenzen zwischen den einzelnen Firmen herausgestellt. Das Haus wird an einer Seite an der Grundgrenze angebaut werden, bezüglich Branschutz würde das in die Kategorie REI 60 fallen lt. OIB 2 wenn ich das richtig gefunden habe (GK1). Eine Firma meint, hier kann man kein normales WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] wie auf den anderen Seiten machen, die andere Firma hat unberücksichtigt dessen alles mit EPF angeboten.
Muss man für diesen Fall das Dämmsystem wechseln bzw. was ist erforderlich?
Danke!

  •  gif0061
  •   Silber-Award
5.5.2020  (#1)
Bei uns - auch NÖ - kleben dort 4cm Steinwollplatten. Geklebt mit baumit suprafix und zusätzlich gedübelt.

Wobei im erdberührten Bereich auch xps klebt bis 30cm über fertigen Niveau 

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  •  BeHappy
7.5.2020  (#2)
Ja Steinwolle wurde uns von Firma 1 auch vorgeschlagen, die andere Firma meint das ist nicht notwendig, jetzt sind wir etwas verwirrt. Wie sieht das laut der Vorschriften aus, ist es Pflicht oder wird es einfach freiwillig "zur Sicherheit" gemacht. Und macht es denn einen Unterschied ob es gekuppelte Bauweise also mit gleich dem Nachbarhaus darangebaut oder wie bei uns in einseitig - offener Bauweise, das Nachbargebude einen Bauwich Abstand hat? Vielleicht kann @Karl10 uns da weiterhelfen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.5.2020  (#3)

zitat..
BeHappy schrieb: Wie sieht das laut der Vorschriften aus,

So stehts in der derzeit in NÖ gelten OIb-RL2, Pkt. 4.1.:

"Bei brandabschnittsbildenden Wänden an Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen müssen Wandbeläge und –bekleidungen (z.B. Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme) in A2 ausgeführt werden.
Diese Anforderung gilt nicht:
(a) für Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3, oder
(b) wenn an diese Wand nicht angebaut werden darf."


Es gelten somit die allgemeinen Anfordrungen der Tabelle 1a und die erfordert bei Gebäudeklasse 1 lediglich Brandschutzklasse E.
Also kein Problem mit EPS.

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  •  BeHappy
11.5.2020  (#4)
Ok vielen Dank Karl!
Gilt das eigentlich auch wenn das Nachbargebäude direkt daran gebaut wird (gekuppelte Bauweise - bei uns ja nicht der Fall aber interressant zu wissen)
LG BeHappy

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.5.2020  (#5)
Hab dir oben die Passage aus der OIB-Richtlinie wörtlich zitiert. Kannst du da irgendwo herauslesen, dass es einen Unterschied macht, ob da direkt daneben was steht oder nicht?? Nein!

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  •  Hollunder
27.5.2020  (#6)
Gilt das auch fürs Burgenland?

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  •  alinstetco
27.5.2020  (#7)
Ja, die OIB-Richtlinien gelten auch fürs Burgenland. 

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