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NÖ Aufschließung vs. Ergänzung [NÖ]  teilen

7.7.2026 0 2026-07-07T23:05:21+02:00
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
07.07.2026
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Servus, ich hab jetzt von der Gemeinde die Vorschreibung für die Aufschließung bekommen, mMn trifft das bei uns aber nicht zu, eine Ergänzungsabgabe erscheint mir zutreffender 

Bauakt auf der Gemeinde haben wir angesehen, dort enden die Unterlagen jedoch 1965, praktischerweise so, dass es für die Gemeinde passt, sprich meine Parzelle war nie Bauplatz 

Im Familienbesitz ist das ganze aber seit 1919 und meine Urgroßmutter wurde 1922 auch dort geboren, nachweislich mit Geburtsurkunde...

Nun zum SV


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Das sind die beiden Parzellen, 148 gehört weiterhin meiner Mutter, 147 wurde mir geschenkt inkl Wegerecht über 148

Diese Grundgrenzen nach außen dürften nach meinen Recherchen seit 1963 bestehen, da in diesem Jahr der Bach begradigt wurde, 2024 haben wir alles vermessen und in den Grenzkataster eintragen lassen in diesem Zuge wurde die Parzelle 147 auch vergrößert, die Außengrenzen sind unverändert, es waren davor einfach 2 Parzellen


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So die älteste mir bekannte Aufzeichnung der Grundgrenzen stammt aus 1821, da sieht man, dass es alles mal eine Parzelle war


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Die Aufzeichnung stammt aus 1932, hier ist die Grenze noch unverändert man sieht aber, dass zugebaut wurde und ein 4kant Hof gebaut wurde und auch dass die Gebäude tlw auf der heutigen Parzelle 147 standen 

Wir sind am Donnerstag im Landesarchiv und schauen was sich noch an Unterlagen finden lassen, jedoch ergibt sich bereits aus diesen Unterlagen, dass RIS - NÖ Bauordnung 2014 § 11 - Landesrecht konsolidiert Niederösterreich, Fassung vom 30.12.2024 https://share.google/XSUutnjEIWgUYqjoA
Anwendbar ist

Insbesondere Abs 3 

Die Baulandgrenzen sollten auch zumindest seit 1963 nicht verändert worden sein, gewissheit haben wir dann hoffentlich am Donnerstag

Meine Wunschvorstellung wäre von Aufschließung befreit zu sein und auch keine Ergänzung entrichten zu müssen, realistisch werden wir ergänzen müssen nach §39 Abs 4, wäre natürlich schonmal deutlich billiger

Einspruch bei der Gemeinde habe ich schonmal abgegeben, Termin mit Bgm hab ich auch schon vereinbart, Bauamt ist mir ein wenig zu hysterisch gewesen bei der Einsicht 😂

Gibt's eurerseits Ratschläge?



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