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NÖ: Asphaltierung anzeige-/genehmigungspflichtig? [NÖ]

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.8. - 4.8.2020
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Eine mit derzeit Betonbruch befestigte 120m² große Einfahrt soll asphaltiert werden. 

Ist dieses Vorhaben anzeige- bzw. genehmigungspflichtig? Handelt es sicher hierbei um eine "Bauwerk" lt. Bauordnung? 

Wenn ich die Bauordnung richtig lese muss ich der Gemeinde NICHTS melden. 

  •  Jacky1905
  •   Bronze-Award
4.8.2020  (#1)
Also wir müssen nichts anzeigen oder einreichen, wenn Einfahrt und Wege befestigt werden. Du solltest allerdings ausrechnen lassen, ob du ein Rigol brauchst bzw. wie groß dieses sein muss, damit dein Oberflächenwasser auch auf deinem Grund versickert (Sickerschacht!)

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.8.2020  (#2)

zitat..
Casemodder schrieb: 120m² große Einfahrt soll asphaltiert werden

Wie wurde die Einfahrt im Einreichplan angegeben?

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
4.8.2020  (#3)
Wurde damals noch nicht berücksichtigt.

Rigol usw. sollte passen, da kommt ein richtig großes hin, eingeleitet wird in einen Bach (selbst dafür muss man Gebühren zahlen 🤬 )

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.8.2020  (#4)

zitat..
Casemodder schrieb: eingeleitet wird in einen Bach

Ab hier wirds spannend...
Wennst für die Einleitung was zahlst muss ja schon was draufhängen, ich vermute mal die Dachrinnen...
Straßenwässer (und das hast bei deiner Einfahrt) dürfen ohne wasserrechtliche Bewilligung in keinen Vorfluter (ergo Bach) eingeleitet werden! Hier bitte Vorsicht walten lassen...

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
4.8.2020  (#5)
Danke für den Hinweis, das ist mir bewusst. 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
4.8.2020  (#6)
OK, dann nochmal zurück zum Anfang...
Die Einfahrt war in der Einreichung nicht berücksichtigt? Bedeutet was genau?
Einfahrt heißt für mich auch eine Öffnung im Zaun... gabs die zum Zeitpunkt der Einreichung bereits?
Wenn nicht mußt mMn zumindest eine Bauanzeige für die Öffnung der straßenseitigen Einfriedung abgeben, wo dann auch die Entwässerung zum Thema werden wird.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
4.8.2020  (#7)
Nach vorne hin zur Straße gibt es keine Einfriedung. Es gibt nur eine zum Grundstück links von der Einfahrt bzw. überall wo "Zaun lt. Ausschnitt" steht - diese wurde auch schon mit dem Haus gemeinsam eingereicht und genehmigt. 

Hier der Planausschnitt, mehr gibt es nicht. Die Einfahrt fällt zu unserem Haus um ~1-2%, deshalb ist auch vorne bei der Straße kein Rigol notwendig. 


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