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NÖ Abtretung für Straße

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  •  Angie76
9.6. - 17.6.2022
13 Antworten | 6 Autoren 13
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Hallo und gleich noch eine Frage:
Wir habe 2011 eine Baubewilligung erhalten und das Haus gebaut. Wir mussten keinen Grund abtreten. 2021 ist die Gemeinde an uns herangetreten und hat uns aufgefordert, Grund abzutreten, mit der BEgründung, man habe im Jahr 2011 darauf vergessen. Da zu unserem Grundstück scheinbar auch die Hälfte der STraße gehörte, haben wir diesen Teil und und einen halben Meter für das STraßenbankett abgetreten. Die Gemeinde wollte jedoch mehr, wobei wir uns geweigert haben. Es hat einige unschöne Situationen gegeben!
Da wir nun einen Zubau zum bestehenden Gebäude machen wollen, haben wir als Auskunft von der Gemeinde bekommen, dass wir nun den restlichen Grund zur Straße hin abtreten sollen und zugleich auch im nördlichen Teil unseres Grundstück, wo sich ein öffentlicher Feldweg befindet. Das war gänzlich neu für uns. Wie oft kann die Gemeinde Grundabtretungen fordern und kann garantiert werden, dass dann Ruhe ist?
Danke euch
lg
Angie

  •  peterT1
  •   Gold-Award
9.6.2022  (#1)
Was wurde dann genau 2021 durchgeführt? Wurde die Grundabtretung mit Bescheid augetragen? 
Was sagt der Flächenwidmungsplan bzw. der Bebauungsplan dazu?

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  •  nala123
9.6.2022  (#2)
Selten geschickte Gemeinde..

Meiner Meinung nach war das bereits ein nettes Entgegekommen eurerseits, da eine Abtretung nur für unbebaute (bezogen auf Hauptgebäude) Grundstücksteile vorgeschrieben werden kann.

Die 2011 "vergessene" Abtretung kann eigentlich dann nicht mehr eingefordert werden.

Grundsätzlich muss als Basis für eine Abtretung jedenfalls eine Straßenfluchtlinie festgelegt sein, entweder mittels Bebauungsplan oder gem. § 12 Abs. 2 NÖ BO 2014. Ihr müsst auf jeden Fall einen Bescheid erhalten haben. Diesen kann man rechtlich auch anfechten, solltet ihr der Meinung sein, dass der Anspruch unbegründet ist.

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  •  Angie76
9.6.2022  (#3)
Es gab keinen Bescheid, wir haben lediglich auf einer Vermessungsurkunde unterschrieben. Bebauungsplan gibt es keinen. Wo kann ich die Straßenfluchtlinie einsehen? Sehe ich das im Flächenwidmungsplan?
Damals waren drei Nachbarn betroffen. 2 haben entnervt aufgegeben und der Abtretung zugestimmt. Wir wurden mehrmals auf die Gemeinde zitiert und regelrecht bearbeitet...

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  •  finalergarten
9.6.2022  (#4)
Wenn man deine Threads parallel liest kann man nicht genau sagen ob man hier die gesamte Schuld der Gemeinde zulasten kann. Eventuell wäre diese Thematik aber auch ein Mittel um eine win-win Situation zu erreichen (siehe Parallelthread).
Gelegentlich ist ein Geben und Nehmen oftmals zielführender wie ein striktes Beharren.

Abtretung in gewissem Ausmaß -> Umwidmung der Parzelle

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  •  nala123
9.6.2022  (#5)
Die Straßenfluchtlinie lässt sich nicht aus dem Flächenwidmungsplan ableiten, weil der Maßstab zu ungenau ist.

Deshalb muss sie im Bebauungsplan festgelegt werden oder eben im Zuge einer Abtretung mittels Bescheid vorgeschrieben werden.

Ich würde das auch wie @­finalergarten sehen, dass das möglicherweise ein Ansatzpunkt wäre, mit der Gemeinde eine gütliche Einigung zu erzielen..

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.6.2022  (#6)

zitat..
finalergarten schrieb: Gelegentlich ist ein Geben und Nehmen oftmals zielführender wie ein striktes Beharren.

Abtretung in gewissem Ausmaß -> Umwidmung der Parzelle

Najo, das sehe ich anders, das ist ja kein Basar...das sind unterschiedliche Themen, die miteinander nichts zu tun haben und gesetzliche Rahmenbedingungen jeweils eingehalten werden müssen.


zitat..
nala123 schrieb: Die Straßenfluchtlinie lässt sich nicht aus dem Flächenwidmungsplan ableiten, weil der Maßstab zu ungenau ist.

Wie kommst du auf das?




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  •  finalergarten
11.6.2022  (#7)

zitat..
gdfde schrieb: Najo, das sehe ich anders, das ist ja kein Basar

ja, das ist klar. Aber oftmals gehen Dinge "einfacher" wenns für beide Seiten einen "Vorteil" bringt. 


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  •  nala123
11.6.2022  (#8)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
finalergarten schrieb: Gelegentlich ist ein Geben und Nehmen oftmals zielführender wie ein striktes Beharren.

Abtretung in gewissem Ausmaß -> Umwidmung der Parzelle
───────────────

Najo, das sehe ich anders, das ist ja kein Basar...das sind unterschiedliche Themen, die miteinander nichts zu tun haben und gesetzliche Rahmenbedingungen jeweils eingehalten werden müssen.

──────
nala123 schrieb: Die Straßenfluchtlinie lässt sich nicht aus dem Flächenwidmungsplan ableiten, weil der Maßstab zu ungenau ist.
───────────────

Wie kommst du auf das?

Ich zeichne die Dinger.
FWP ist im Maßstab 1:5000, im Druck macht die Strichstärke 2.5m aus. Rechtskräftig ist in Niederösterreich nur die analoge Fassung. Daraus kann man die Lage einer Straßenfluchtlinie also nicht ableiten, deshalb auch die Formulierung im ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz].


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.6.2022  (#9)
Bei mir war es so, dass sie aus dem groben FWP FWP [Flächenwidmungsplan] die Lage abgeleitet haben und dann via Bescheid genau berechnet haben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.6.2022  (#10)
Vorweg: da wurden viele Fehler in der Vergangenheit gemacht - daraus soillte man jedenfalls für die Zukunft lernen.

zitat..
Angie76 schrieb: mit der BEgründung, man habe im Jahr 2011 darauf vergessen.

Naja, dann haben sie Pecht gehabt und müssen auf den nächsten in der Bauordnung  vorgesehenen Anlass warten (= Antrag für eine Einfriedung, einen Neu- oder Zubau, eine Abstellanlage für ein KFZ). Ohne einen solchen Anlass haben sie keine Recht, (quasi zwischendurch) eine Grundabtretung zu verlangen!

zitat..
Angie76 schrieb: Da zu unserem Grundstück scheinbar auch die Hälfte der STraße gehörte,

Was heißt "scheinbar"??

zitat..
Angie76 schrieb: Da wir nun einen Zubau zum bestehenden Gebäude machen wollen, haben wir als Auskunft von der Gemeinde bekommen, dass wir nun den restlichen Grund zur Straße hin abtreten sollen

Wie gesagt: ein "Zubau" ist ein möglicher Anlass für die Vorschreibung einer Grundabtretung. Diese muss aber rechtlich gedeckt sein: d.h. es stellt sich mal die Frage, wo eigentlich die Straßenfluchtlinie liegt? Da es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich deren Lage ganz grob nach der Widmungsgrenze im Flächenwidmungsplan (wie schon oben ausgeführt mit einer Ungenauigkeit von 2 bis 3m) und ganz konrket ist dann die Straßenfluchtlinie im Baubewilligungsbescheid für den Zubau zu definieren und festzulegen (gibts den Bescheid schon?).
Da stellen sich aber folgende Fragen:
- wurde im Bescheid von 2011 die Lage einer Straßenfluchtlinie beschrieben/festgelegt? (bitte genau in Niederschrift und Bescheid nachlesen!)
- auf welche Straßenbreite zielt die jetzt eingeforderte Abtretung ab?
D.h. davon hängts mal ab, ob eine kostenlose Abtretung überhaupt rechtlich in Betracht kommt.

Und wenn die Gemeinde eine Abtretung haben will, dann muss sie dir das mit einem "Bescheid" ganz konkret auftragen. Bitte nicht vereinbaren oder sonst wie aushandeln. Die müssen einen Bescheid machen und da die entsprechenden Begründungen hineinschreiben. Ohne einen solchen Bescheid wird gar nichts abgetreten!!!

zitat..
Angie76 schrieb: Es gab keinen Bescheid, wir haben lediglich auf einer Vermessungsurkunde unterschrieben.

Bitte diesen Fehler nicht nochmal machen!!!

Wann wurde diese 1. Abtretung grundbücherlich durchgeführt?? Ist der Verlauf der Grenze, wie sie im NÖ Atlas sichtbar ist, vor dieser Abtretung oder nachher (der NÖ Atlas ist nicht immer ganz aktuell und kann fallsweise 1 Jahr nachhinken)?

Und noch eine ganz andere Frage: wurde euch eigentlich irgendwann eine Aufschließungsabgabe (Ergänzungsabgabe) vorgeschrieben? 


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  •  Angie76
15.6.2022  (#11)
Besten Dank Karl und den anderen Schreibern für die Antworten:

Es handelte sich um eine Grenzverhandlung, keine Abtretung, wurde mir jetzt seitens der Gemeinde mitgeteilt. Die Unterschiede sind mir nicht wirklich geläufig. Fakt ist, wir haben Grund an den Straßengrund "verloren" und wurden dazu richtig bedrängt vom Bürgermeister (wir mussten mehrmals aufs Gemeindeamt und wurden sehr oft angerufen). Für die Zukunft habe ich durch diese GEschehnisse in der Vergangenheit viel gelernt......


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.6.2022  (#12)

zitat..
Angie76 schrieb: Es handelte sich um eine Grenzverhandlung, keine Abtretung,

War ja eine ganz linke Aktion der Gemeinde. Eine Grundabtretung gem. Bauordnung musst nämlich DU in die Wege leiten: Du beauftragst den Geometer, den Teilungsplan zu verfassen. Du musst die Grundbücherliche Durchführung veranlassen.
Da die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt allerdings keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche Grundabtretung hatte, haben sie die Sache offensichtlich umgedreht: SIE haben den Geometer mit dem Teilungsplan beauftragt....der hat eine Grenzverhandlung gemacht.....und du hast einem Grenzverlauf zugestimmt und quasi "freiwillig" Grund hergeschenkt, was du niemals hättest müssen.

Unbeantwortet blieb noch:

zitat..
Karl10 schrieb: Ist der Verlauf der Grenze, wie sie derzeit im NÖ Atlas sichtbar ist, vor dieser Abtretung oder nachher (der NÖ Atlas ist nicht immer ganz aktuell und kann fallsweise 1 Jahr nachhinken)?

 

zitat..
Karl10 schrieb: auf welche Straßenbreite zielt die jetzt eingeforderte Abtretung ab?

d.h. wieviele Meter wollen sie noch haben?

zitat..
Karl10 schrieb: wurde euch eigentlich irgendwann eine Aufschließungsabgabe (Ergänzungsabgabe) vorgeschrieben?






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  •  Angie76
17.6.2022  (#13)
Hallo Karl, ich denke im NÖ Atlas ist der aktuelle Grenzverlauf (man sieht einen Knick zum Nachbargrundstück - weil wir uns geweigert haben, mehr Grund herzugeben). Laut Gemeinde soll/muss die Straße 6 Meter breit sein (wobei dies weiter westlich aufgrund der Verbauung gar nicht möglich ist).
Zusätzlich sollen wir noch Richtung Süden abtreten (der Bürgermeister sprach hier von einer geforderten Breite von 4 Metern). Dabei handelt es sich um einen Feldweg, den lediglich 2 Bauern nutzen, dieser Feldweg ist eine Sackgasse ohne Umkehrmöglichkeit.
Nein, wir haben keine Ergänzungsabgabe bezahlt. Das Grundstück war aufgeschlossen und es stand ein weiterer Altbestand dort wo jetzt der Neubau ist.

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