[NÖ] §45 (2) BO - Der Kanalstrang in der öffentlichen Verkehrsfläche
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Tut sie das?? Oder hat sie das schon getan? Oder vermutest du nur, dass sie es tun könnte? Wenn eine Anschlussverpflichtung besteht, dann musst du einen Hauskanal bis an deine Grundstücksgrenze legen. Dort machst du einen Übergabeschacht. Und von diesem weg bis zum Hauptkanal macht dann die Gemeinde eine "Anschlussleitung". Das ist Sache der Gemeinde und auch auf deren Kosten. Wenn sie die Anschlussleitung nicht machen wollen oder können, dann gibts auch keine Anschlussverpflichtung. mit "öffentlicher Verkehrsfläche" ist nicht die Verkehrsfläche in ihrer Gesamtheit gemeint, sondern jene, die direkt vor deinem Grundstück liegt. Wie gesagt, du bist zur Herstellung des "Hauskanals" verpflichtet. Die "Anschlussleitung" ist Sache der Gemeinde. Sie müssten also den Hauptkanal bis zu deiner Liegenschaft führen. Wenn es ihnen das nicht wert ist oder unwirtschaftlich, dann hast du auch keine Anschlussverpflichtung. |
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Nein, hat sie nicht getan, tut sie nicht und ich erwarte nicht dass sie das tun wird. @Karl10, ich dachte Sie wären in den Forumsruhestand übergegangen. Es freut mich dass Sie antworten! Die Sachlage ist etwas komplizierter. Darf ich sie Ihnen nicht-öffentlich erklären? Ich kann Ihnen aber leider keine PN schicken. Mein Konto ist noch zu neu.. |
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Naja, dann gibt's das ganze Thema aber gar nicht.... Ja, dachte ich auch.....aber jetzt nicht mehr so intensiv dabei Dann halt per Mail. Adresse steht in meinem Profil. Und: hier gilt doch generell "DU", oder? |
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