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Niedrigenergie-Fertigteil-Luftdichtheit

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  •  ogi78
15.2.2011
2 Antworten 2
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Ich bitte die Forumsteilnehmer um Rat bzw. eure Meinungen zu folgendem Thema:
Wir haben uns ein Fertigteilhaus (Holzriegelbauweise) schlüsselfertig bauen lassen bzw. ist es gerade beim Fertigwerden. Die Energiekennzahl sollte lt. Energieausweis bei 37 liegen.
Bereits während des Baus haben wir das Haus von einem bekannten Sachverständigen überprüfen lassen weil wir offensichtlich viele Mängel hatten. Er hat besonders die Verarbeitung der Luftdichtheitsebene(Durchführungen bei Lichtauslässen, Durchführungen nach außen, Übergänge an Fenstern und Ecken der Wände bzw. Decke)und die Schlagregendichtheit außen an den Fenstern beanstandet.
Zum großen Teil wurden diese Mängel nun verbessert aber meiner Meinung nach nicht vollkommen richtig.
2 andere Sachverständige/Baumeister meinten beim derzeitigen Stand das dies alles okay so ist.
Meine Frage ist jetzt:
Soll ich einen Luftdichtheitstest (Bloower-Door) durchführen lassen? Welche Aufschlüsse könnte mir dieser Test, der ja nicht billig ist, bringen?
Da es ja angeblich keinen Standard bzw. keine Norm für Niedrigenergiehäuser gibt, wo sollte ein vernünftiger Wert liegen?
Würde mich über zahlreiche Meinungen freuen! Danke!

  •  dandjo
  •   Gold-Award
15.2.2011  (#1)
Blower Door Test - Ein guter Wert sollte jedenfalls nicht über n50=1 (Bei einem Differenzdruck von 50 Pascal wird in einer Stunde die gesamte Luft im Haus ausgetauscht) sein. Die Norm geht zwar höher, aber wie so oft bei Normen sind diese viel zu locker angesetzt. Wenn wirklich grobe Undichtheiten vorliegen, hast du mit dem Test zumindest ein ordentliches Druckmittel die Mängel beheben zu lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Differenzdruck-Messverfahren

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.2.2011  (#2)
mal ganz grundsätzlich: ihr habt mängel beanstandet, die - offenbar anerkannt wurden und nun "zum großteil", daher nicht vollständig und scheinbar auch nicht fachgerecht verbessert wurden.
klar, was als nächstes folgt: dokumentation plus mängelrüge, dass noch immer nicht vertragsgemäß geleistet wurde, die firma daher in verzug ist, neben den vertraglichen verzugszinsen die geltendmachung weiterer ansprüche vorbehalten und bis zur vertragsgemäßen lieferung und abnahme auch das geld bei dir bleibt.

http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=472

http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=453

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail&cid=24579

bis zu 6 monaten nach übergabe hat die firma zu beweisen, dass sie vertragsgemäß und mängelfrei erfüllt hat, bei mängeln gilt die vermutung, dass die schon bei übergabe bestanden.
auch klar, dass die firma den nachweis der vertragsgemäßen erfüllung - wenn das sinn macht - eben mittels blower-door-test führen darf. auf ihre kosten und als "zuckerl", dass du nicht nach dem 1. verbesserungsversuch (und du musst nur 1 zulassen) nicht eine andere firma genommen hast und der 1. firma als ersatzbeschaffungskosten abgezogen hast...

wie immer: das sind verhandlungspositionen und argumente, die höflich, aber bestimmt vorgetragen eine einigung meist erleichtern...


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