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Neuer Carport der Nachbarn

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  •  winm
11.4. - 12.4.2010
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Unser Nachbar will direkt an unserer Grundstücksgrenze entlang einen Carport errichten. Zu diesem Zweck hat er einen Teil seiner straßenseitigen Gartenmauer neben der Einfahrt abgerissen, vor der seit über 30 Jahren eine Straßenlaterne und der EVN-Stromkasten (für unsere beiden Häuser) auf dem Gehsteig aufgestellt waren.
Kurzerhand beauftragte der Nachbar die EVN und die Gemeinde, den Zählerkasten und die Straßenlaterne so weit zu versetzen, dass sich beide nicht mehr vor seinem Grundstück befinden, um die Zufahrt zu seinem neuen Carport zu ermöglichen.
Ohne uns zu fragen, wollten EVN und Gemeinde daraufhin besagte Straßenlaterne und den Stromkasten einfach direkt vor unserer Einfahrt auf dem Gehsteig aufstellen, wodurch aber für uns die Zufahrt zu einer Parkfläche in unserer Einfahrt massiv behindert worden wäre. Nur durch Zufall wurden wir Zeuge der Bauarbeiten, weswegen wir gerade noch verhindern konnten, dass man uns die beiden Teile einfach vor unsere Einfahrt setzt. Jetzt im Moment steht „nur“ die Laterne vor unserer Einfahrt. Wo der Stromkasten hingesetzt wird, ist noch offen. Mein Vorschlag zur Güte, ihn in Längsrichtung entlang der Grundstücksgrenze zu versetzen (wo er schließlich keine der beiden Hauseinfahrten behindern würde), wurde von der EVN abgelehnt, da Stromkästen angeblich nur auf öffentlichem Grund stehen dürfen.

Nach alledem ist unser Nachbar jetzt mächtig sauer auf uns, obwohl er es war, der uns nicht einmal konkret um unsere Zustimmung gebeten hatte und die beiden „Problemquellen“ (Laterne und Zählerkasten) einfach auf uns „abwälzen“ wollte.
Überdies drehte die EVN wegen den betreffenden Grabungs- und Erdarbeiten einfach für 4 Stunden den Strom ab, ohne uns dezidiert darüber zu informieren. Uns wurde nur vom Nachbar am Vorabend mitgeteilt, dass wir am nächsten Vormittag keinen Strom haben würden (man stellte uns also kurzfristig vor vollendete Tatsachen). Wir hatten aber für jenen Vormittag schon lange zuvor Sanierungsarbeiten durch eine Baufirma in unserem Haus eingeplant. Aber ohne Strom mussten wir diese natürlich wieder absagen. Nun haben wir auch noch das Problem, dass uns die Baufirma wegen voller Auftragsbücher so schnell keinen Ersatztermin anbieten kann.

Meine Fragen sind daher folgende:
-) Dürfen Nachbar, EVN und Gemeinde einfach entscheiden, die Straßenlaterne und den Zählerkasten zu unserem Nachteil vor unsere Einfahrt zu versetzen, ohne dass irgendjemand unsere Zustimmung vorher einholen muss?

-) Darf ein Carport überhaupt einfach entlang der Grundstücksgrenze aufgestellt werden? Angeblich soll es zwar irgendwann noch eine Bauverhandlung geben, aber EVN und Gemeinde haben ja längst mit den ersten Bauarbeiten begonnen (siehe oben).

-) Darf die EVN uns einfach den Strom für 4 Stunden abstellen, ohne uns (rechtzeitig) darüber zu informieren? Schließlich entstanden uns dadurch „Stehzeiten“ und Termin-Probleme bei unseren Bauarbeiten.

Vielen Dank im Voraus, Monika

  •  brandi3352
11.4.2010  (#1)
Soviel ich weiß dürfen Carports laut NÖ Bauordnung direkt bis zur Grundgrenze gebaut werden und eine max. Höhe von 3 Metern haben. Das Vorhaben ist natürlich Anzeigepflichtig und es muss eine Bauverhandlung gemacht werden, wobei du als Nachbarin natürlich dabeisein musst (solltest).
Der Rest dürfte relativ ungeschickt gelaufen sein. Als Gemeinde oder EVN muss ich halt schauen, dass die Einfahrt von euch in keinster Weise beeinträchtig wird.

Um wieviel ist eure Einfahrt jetzt schmäler?

Ich stehe momentan vor einer ähnlichen Situation, aber ich bin der, der das Carport baut. Hab schon lange im Vorhinein alles mit dem Nachbarn besprochen und es gibt keinerlei Probleme.

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  •  Karl10
12.4.2010  (#2)
"....ist natürlich Anzeigepflichtig und ........es muss eine Bauverhandlung...." - Stimmt so nicht: bei einer Bauanzeige gibt´s keine Bauverhandlung und hat der Nachbar keine Parteienstellung.
Carports sind in NÖ aber ohnehin bewilligungspflichtig. Von einer generellen max. Höhe von 3m steht aber nirgendwo was im Gesetz.
Die Sache mit dem Stromkasten und der Straßenlaterne sind unabhängig vom Bauverfahren für das Carport zu klären.

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