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Neubau: Energieeffizienz zwingend nötig? [NÖ]

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  •  ildefonso
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.7.2012
3 Antworten 3
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In der Regel bauen die Leute ja gefördert (wobei ich in diesen Förderungen nicht wirklich den ultimativen Sinn sehe ... geschenkt wird Dir kaum was und es verursacht evtl. gewisse Mehrkosten ... aber das ist eine andere Geschichte).

Damit ist schonmal sichergestellt das ein Großteil der Neubauten so gebaut wird, wie sich das Behörde und Politik vorstellt.

Es müssen gewisse Normen, speziell Energieeffizienz, nicht nur eingehalten sondern auch in dokumentierter Form an div. öffentliche Stellen weitergeleitet werden (allein schon um die Förderung endgültig zu erhalten).

Wie ist das wenn man ungefördert baut?
Darf ich theoretisch heute ein Haus bauen das von der Effizienz her, auf dem Level eines unsanierten Nachkriegsbaus liegt?

Nicht dass ich es vorhabe, aber es würde mich interessieren.

Oder sagt z.B. die Bauordnung dass dieses und jenes (jetzt inbesondere was im weitesten Sinne die Energieeffizienz betrifft) so sein MUSS?

PS: Niederösterreich

  •  gloitom
  •   Gold-Award
17.7.2012  (#1)
Weiß nicht mehr genau wo, aber in der
Bautechnikverordnung oder OIB sind mindest U-Werte enthalten

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  •  towei
17.7.2012  (#2)
OIB Richtlinie 6 - Die OIB Richtlinie 6 wurde von allen Bundesländern mit wenigen Abweichungen übernommen.

Diese Richtlinie deffiniert die baurechtlichen Anforderungen. Ein Einfamilienhaus darf demnach eine EKZ von 66,5 kWh/m²a nicht überschreiten (kann in bestimmten Fällen auch noch weniger sein).

Zusätzlich zu dieser Anforderung sind in dieser Richtlinie noch weiter Punkte festgeschrieben (maximale U-Werte, Anforderungen an die Haustechnik, usw.).

Um konkret auf Deine Frage zu antworten:
Ein Gebäude praktisch ohne Wärmedämmung ist nicht mehr zulässig und würde keine Bewilligung bekommen. Die oben genannte Energiekennzahl liegt gar nicht so weit von den Förderkriterien weg wenn man berücksichtigt dass der Gebäudebestand oft mit 200 kWh/m²a und höher zu bewerten ist. Ein markant "schlechterer" Standard gegenüber der Förderung ist damit nicht mehr zulässig.

Die Einhaltung ist im Zuge der Einreichung mit einem Energieausweis zu dokumentieren und später vom Bauführer zu bestätigen.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.7.2012  (#3)
towei war schnellerderzeit sind die 66,5kwh/m²a die grenze, die sind aber ned allzu schwer im ea darstellbar...

http://www.hannel.at/fuer-den-neubau/gesetzliche-vorgaben
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung1996.wai.html

natürlich gibt's als gehirnwäsche noch http://www.noe-gestalten.at/

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