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Nebengebühren Bauspardarlehen

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  •  Der Schorsch.
9.2.2010
2 Antworten 2
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Guten Morgen!
Ich bin gerade dabei, die Finanzierung für unseren Hausbau
abzuklären. Mir sind nun die Vor- und Nachteile von Bauspardarlehen bzw. Euro-Finanzierungen bewusst (Vielen Dank für die zahlreichen sehr hilfreichen Infos hier!), welche Finanzierung die jeweils passende ist, muss sowieso jeder für sich entscheiden.
Bei meiner Entscheidungsfindung hänge ich jedoch derzeit noch an den Nebengebühren, konkret geht es um ein Angebot für ein Bauspardarlehen.
Hier bin ich mir über zwei Positionen nicht ganz im Klaren. Zum einen betrifft dies eine "Verwaltungskostenbeitrag" mit 0.85% des Darlehensbetrages und zum anderen ein "Entgelt für die Bereitstellung des Darlehens" mit sage und schreibe 2.0%(!) des Darlehensbetrages. Laut Auskunft meines Bankberaters ist dieses Entgelt Sache der Bausparkasse und kann somit durch die Bank selbst nicht verhandelt werden.
Gibt es hier jemanden, der mir die Sache näher erklären kann? Handelt es sich hier um einen Fixbetrag, welcher auf jeden Fall zu bezahlen ist? Welche Nebengebühren sind beim Bauspardarlehen wirklich in Stein gemeisselt?

Viele Grüße und Danke im Voraus,

Schorsch.

  •  creator
  •   Gold-Award
9.2.2010  (#1)
natürlich sind die bereitstellungsgebühren verhandelbar - wie alle anderen auch. nix ist "in stein gemeisselt" - das ist das wesen des vertragsrechts. der berater hat halt seine vorgaben durchdrücken wollen - nimm einen anderen.

vergleiche mal: http://tirol.orf.at/magazin/tirol/ratgeber/stories/344799/ - witzigerweise von der bspk in reutte, die hier schon öfters auftauchte.

hier mal ein vermittler-link: http://www.bausparklick.at/?pid=1000009 0,1% sind schon was anderes...

und bei welcher der restlichen 2 bspk bist du?

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  •  Der Schorsch.
9.2.2010  (#2)
Nur damit ich es richtig verstehe...Bausparbedingugnen Wüsten...:>>
§ 10 Bereitstellungsgebühr
Für die Bereitstellung des Darlehens hat der Bausparer eine einmalige Bereitstellungsgebühr
von 0,1 % des von der Bausparkasse zu gewährenden Darlehens
pro angefangenem Jahr der vereinbarten Darlehenslaufzeit, mindestens jedoch
1 %, fällig mit Zuteilung der Vertragssumme, zu entrichten, sofern er dieses Darlehen
in Anspruch nimmt.
Die Bereitstellungsgebühr wird dem Darlehenskonto angelastet.<<

Das würde ja dann bei einer 25 jährigen Laufzeit in Summe 2,5% ausmachen??

Übrigens, das betreffende Angebot stammt von Rai**eisen OÖ.



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