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Naturschutzrechtliche Bewilligung

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  •  Susi

8 Antworten 8
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Wir haben eine Baugenehmigung von der Gemeinde (oberstmk.), bei der Bauverhandlung wurde uns gesagt das wir eine Naturschutzrechtliche Bewilligung auch einholen müßten. Das haben wir gemacht ... nur dieser Zuständige Sachbearbeiter ist mit NICHTS und Rein gar nichts einverstanden,das Haus ist zu Gross (168m2) ragt im Hang zu hoch raus (hanglage) der Gedanke das unser Haus dort stehen soll ist schon furchtbar so dieser Sachbearbeiter!!!
Was kann man da noch TUN???? Wer weiß da einen Ratschlag??

  •  Susi
9.3.2004  (#1)
fortsetzung - Wir sind natürlich am Boden zerstört! Wir sind 4 Pers. das Haus ist in keinster weise zu gross für uns!
Eigentlich wollten wir schon bald anfangen mit dem Aushub.. doch jetzt sind sämtl. Träume ZERSTÖRT!!!
Bin dankbar für jede Antwort!

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  •  walter
10.3.2004  (#2)
Wer hat den einreichplan gezeichnet - und wer hat ihn eingereicht.Selber, Architekt, fertighausfirma, bau- oder zimmermeiter, pfuscher ,............


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  •  BM
10.3.2004  (#3)
ortsansässigen baumeister - ziehen sie den ortsansässigen (oder in der näheren umgebung)
baumeister bei.
eventuell ist eine umplanung notwendig.
wenn bauland, besteht rechtsanspruch auf baubewilligung.
in der stmk gibt es landschaftschutzgebiete wo nur modernes bauen geduldet wird, mit einem klasischem landhaus (satteldach, 3 giebel) könnte es da probleme geben.
mf@ alex

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  •  Susi
10.3.2004  (#4)
@walter - Danke! Der Plan wurde nicht vom Pfuscher gemacht!
Meiner Meinung nach ist es Gemeinde Sache den Sachverständigen Einzuladen zu der Bauverhandlung!! Da kann weder derPlaner was dafür noch sonst wer!(meine Meinung) Nun jetzt ist es so und Anscheinend lt. Gemeinde gibt es in Zukunft nur mehr Bauverhandlungen wo auch Naturschutz Behören usw. Eingeladen werden!
Nichts desto trotz ist es ne ziemliche Belastung!!!


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  •  Susi
10.3.2004  (#5)
@ ALex - Danke! Haben am Dienstag16.03. Termin um 9 Uhr bei diesem zuständigem Herrn gehen gemeinsam mit dem Baumeister hin!
Bin schon gespannt !
Lt. Bebauungsdichte müßten wir unsere mom. grösse einhalten weil die ist ja von seiten der Gemeinde vorgeschrieben! Das ist unser einziger trost wenn er meint das wir zu Gross sind!!!!

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  •  Indy
10.3.2004  (#6)
Hallo Susi - Ich vermute, es ist nicht die Naturschutzbehörde, sondern das Bezirksbauamt, das dir Probleme macht. Hatten wir anfänglich auch, haben letzten Endes aber mit Architekt geplant = alles Roger. Im Nachhinein bin ich draufgekommen, dass der Zuständige eh recht hatte, und eigentlich ganz kompetent ist. Mein Rat: das Bauamt ist Richter über Sein oder Nichtsein, ich würde mich mit dem Typen gutstellen. Er sitzt am längeren Ast! Vielleicht ein paar halbherzige Kompromisse eingehen. Viel Glück!


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  •  susi
10.3.2004  (#7)
@indy - Danke!BAubezirksleitung---- NAturschutzrechtliche Bewilligung du hast recht!
Ja ich weiß mittlerweile auch das es OHNE änderungen nicht gehen wird! )-:
Ich hoffe nur das die Erträglich sind, denn der sitzt am längeren AST!
Vielen dank trotzdem für deinen Beitrag!

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  •  susi
16.3.2004  (#8)
für alle die es interessiert..Hatten heute den termin: Herausgekommen ist das der zuständige Herr den keller nicht sehen möchte_ sprich wir müßen den Keller zuschütten )-: Ansonsten würde an uns ein negativer Baubescheid ergehen!!!!!!
Ps. Habe mir das haus von diesem Herrn auch angesehen.....
da vergeht einem alles!! Hanglage, keller schaut heraus, und sehr sehr HOCH!!!!!!

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