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nachträgliche Änderung der Heizung

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  •  peter8
16.9. - 17.9.2014 1
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Hallo,

Ich beginne in 4 Wochen in Kärnten Haus zu bauen. Der Einreichplan wurde bereits bewilligt. Ich suche für keine Förderungen an, da es sich um einen Zweitwohnsitz handelt.
Meine Frage nun:
In den Einreichunterlagen (Baubeschreibung und Energieausweis) wurde die Beheizung mit einer Wärmepumpe angegeben. Wie muss ich vorgehen wenn ich die Heizungsart ändern will? Bedarf es einer neuerlichen Bewilligung oder ist eine solche Änderung "nur" anzeigenpflichtig bzw. muss ich es gar nicht bekanntgeben?

Danke im voraus für eure Antworten
P

  •  HeadHunter
17.9.2014  (#1)
Da kann dir sicher dein Gemeindeamt weiterhelfen emoji
Hab selber leider keine Ahnung...

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