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Nachbarschaftsrechte Carport

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  •  Lala
25.2. - 27.2.2007
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Hallo, habe eine ganz dringende Frage. Neben uns befinden sich zwei Einfahrten zu einen Fahnengrundstück. Unsere netten Nachbarn wollen hier ein Carport errichten, dass 6m breit, 9,80 m lang und mit einem Satteldach (25 Grad) 4,39 m hoch ist (genau auf diesem Punkt ist eine Grundstücksgrenze der Nachbarn, die dieses Carport zusammen bauen wollen). Der Lichteinfall zu unseren Fenstern ist mehr als 45 Grad, jedoch hat das Carport eine Länge, die sogar größer als unsere linke Hausseite ist. Hier sehen wir dann überhaupt nichts mehr aus den Hauptfenstern (Küche und Wohnzimmer). Die Steher des Carports sind ca. 2,5 m hoch, dann kommt noch eine 0,5 m dicke Holzkonstruktion und dann ncoh ein Satteldach mit 25 Grad. Ist das überhaupt erlaubt ? Gilt es dann als Bauwerk oder Gebäude? Darf auf zwei verschiedenen Grundstücken drüber gebaut werden, auch wenn dadurch andere Nachbarn benachteiligt sind (mit der Höhe 4,39m). Wir sind in NÖ zuhause (offene Bauweise) und bräuchten dringend Euro Hilfe. Danke für jede Antwort.

  •  .
26.2.2007  (#1)
hmm - hallo.
also ich glaube mich an folgendes zu erinnern:
1. eine bauanzeige ist notwendig.
2. eine max. höhe von 3m sind erlaubt (zumindest bei garagen an der grundstücksgrenze).

mal einfach bei der gemeinde nachfragen.

lg

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  •  Lala
27.2.2007  (#2)
Danke fürs Antworten - hallo,
carport ist auf unserer grundstücksgrenze 3m, baubewilligung wurde auch von den nachbarn eingereicht. dagegen haben wir einspruch genommen. unser bürgermeister versucht morgen noch ein gespräch mit den nachbarn, damit es vielleicht doch nicht so hoch wird. vielleicht gibt es doch noch einen anderen einspruch, an den wir nicht gedacht haben.
hat noch jemand eine idee für uns.
danke lg

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