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mögliche Besicherungsformen

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  •  rollercoaster86
8.1. - 15.1.2016
15 Antworten 15
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Hallo miteindander,

Meine Freundin und ich haben den Wunsch uns ein Haus zu bauen. Grundstück (~720m²nicht aufgeschlossen, Salzkammergut) hat Sie Ende 2015 überschrieben bekommen.
ein paar Details zu uns:
Alter: 27 / 30
gemeinsames Einkommen: 3400€ / ohne 13./14. (Kinder gepl. aber erst nach mögl. Einzug)
EK: ~160 000 (größter Teil von meiner Seite)

genaue Details über den benötigten Betrag habe ich noch nicht, da es im Moment eher darum geht welche Möglichkeiten der Besicherung eines Kredites für uns in Frage kommen würden (in meinem Kopf schwirren so ~€200 000 herum)

Herausforderung:
Der Momentane stand bei ihren Eltern ist, dass keine Schulden auf das Grundstück aufgenommen werden dürfen. (also Eintragung im Grundbuch, etc) Wurde so bei der Übergabe eingetragen (jedliche Eintragung nur mit Einverständnis von Ihnen)

Wir haben auch noch vor uns bei der Bank zu informieren, um mal die ersten Informationen aufsaugen zu können.
Würde uns auch helfen in Bezug auf Argumentation ihren Eltern gegenüber bei Verhandlungen in Bezug auf Eintragung etc.

danke,

  •  rk515
  •   Gold-Award
8.1.2016  (#1)
ohne besicherung mittels grundbuch wird dir keine bank 200k geben.

ausser:

ihr habt eine direktdeckung in anderer form.

bedeutet:

spargutaben in höhe von 200k, welches an die bank verpfändert wird
lebensversicherungen mit Rückkaufswerte in dieser höhe
wertpapierdepots mit werten in dieser höhe.

tja.. solltet ihr das haben, dann isses kein problem.
wenn nicht, dann könnt ihr das grundstück ohne zustimmun der eltern nicht belasten.

wieso wollen die das überhaupt?

wenn ihr einen kredit braucht, werden sie um das nicht herumkommen. ausser sie geben eich die 200k so mit. das wäre eine option.

wie stellen sich die eltern das vor? habts ihr die schon mal gefrgt wie das laut ihnen ausschauen sollte?
wenn die einn vorschlag bringen, wie es ohne sicherstellung im GB geht, dann bitte hier unterbreiten, mir fällt nix ein.

mittels EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] würde es auch gehen, ist nur die frage, ob die bank das macht. und die eltern müssten für den vorrang vor dem belastungs- und veräußerungsverbot sowieso auch bei der urkunde unterschreiben. egal ob dann einverleibt oder nicht.

100 % EPU würde halt aller voraussicht nach auch schlechtere kondis bedeuten

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.1.2016  (#2)
Kann Rk nur beifpflichten.

und auch hier:

zitat..
rk515 schrieb: wie stellen sich die Eltern das vor? habt´s ihr die schon mal gefragt wie das laut ihnen ausschauen sollte?
Wenn die einen Vorschlag bringen, wie es ohne Sicherstellung im GB geht, dann bitte hier unterbreiten, mir fällt nix ein.


Das ist meiner Meinung nach von den Eltern nicht zu Ende gedacht.
Grundstück schenken schön und gut, aber ohne Eintragung werdet´s ihr überhaupt sehr schwer einen Kredit bekommen oder eben wie schon gesagt zu teureren Konditionen (wenn überhaupt).

Entweder sie lassen euch den Grund, den ihr dann natürlich vernünftig bei der Bank als Sicherheit anführen könnt, oder sie geben euch die restliche Kohle auf die rund 350K, oder sie lassen ihr eigenes Eigentum als Sicherheit belasten.
So wird das nix...und wenn doch, dann viel zu teuer...

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  •  rollercoaster86
8.1.2016  (#3)
danke für die raschen Antworten.
an erster Stelle steht Sicherheit. Das bedeutet nichts verkaufen (will ja keiner) und keine Schulden.
Tja, die Vorstellungen sehen so aus, dass der mögliche Bau dann einfach länger dauert. War ja früher auch nicht anders.
Soviel wie möglich selber machen. (gilt für mich auch heute noch)
Ich persönlich möchte zwar nicht morgen beginnen und mit zu meinem 40iger einziehen, aber naja.
Diskussionen gab es schon (eher oberflächig), da wir wenig Detailwissen darüber haben. Jetzt bin ich am Informieren um ein bisschen Wissen aufzubauen.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.1.2016  (#4)

zitat..
rollercoaster86 schrieb: Jetzt bin ich am Informieren um ein bisschen Wissen aufzubauen.


das ist lobenswert, aber auch die eltern solltn ihr wissen aufbessern.
das ist eher so ein "knebelvertrag"
wir schenke euch den grund aben tun könnt ihr ohne unser einerständniss nix.

ich hab auch über knapp 2,5 jahre gebaut.
ihr habt zwar 160k eigenmittel, ja.. aeruch mi denen istdas haus noch nicht soweit hergsellt, dass ih drinnn wohnekönnt. (mMn) da müsst ihr schon ordenltihc zeit investieren bis ihr die rstlichen 200k baukosten herinnen habts.
das is nix..

macht euch mal bei ner bank einen beratungstermin aus. die eltern sollten da auch dabe sein, dann hören sie mal, wie da so von statten geht.

und wenn ihr dann eine lösung habt, die die eltern befriedigt, bitte hier posten. dann kann ich die auch meinen kunden weitergeben! *G*

vielleicht isses ja was, an das ich noch nicht gedacht habe. befürcht aber für euch, dass ich hier nix übersehen habe

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  •  Fernmelder
8.1.2016  (#5)
Also ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist doch bei einer Übergabe durchaus üblich. Ich glaube den Schwiegereltern geht es nicht darum, dass für ein Haus keine Hypothek gemacht werden darf, sondern dass die Tochter nicht das Grundstück für Auto/Urlaub/Casino belastet und es dann irgendwann flöten geht...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.1.2016  (#6)
kommt aber anders rüber.
für mich hört es sich an, als ob die elternnicht wollen,dass sich die kinder nen kredit aufnehmen und das haus belasten.

alternativ kann auch das haus der eltern belastet werden, sofern der liegenschaftswert ausreicht

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  •  HeadHunter
  •   Bronze-Award
8.1.2016  (#7)

zitat..
rk515 schrieb: alternativ kann auch das haus der eltern belastet werden, sofern der liegenschaftswert ausreicht

Simultanpfandrecht, wollt ich auch grad schreiben... emoji

Ich glaub auch, dass die Eltern eher Angst haben, dass das Grundstück für Konsumschulden oder ähnlichem drauf gehen könnte.

Vielleicht kennen die Eltern den Hintergrund der eingetragenen Sperre, aber ein gemeinsamer Termin bei der Bank kann sicherlich vieles aufklären emoji

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.1.2016  (#8)
Würde ich auch so sehen, Eltern zur Bank mitnehmen und offen alle Fragen ansprechen.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
11.1.2016  (#9)
nein eigentliche meinte ich keine simultanhypothek.
denn da wär dann wieder das neue grndstück belastet.
ich meinte das in form einr auswechliegenschaft.

aber wie gesagt, ich denke es ist das beste,wenn die eltern beim beratungsgespräch dabei sind.

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  •  deejay
11.1.2016  (#10)
Als wir damals (wir waren beide 25) finanzierten, war die größte Angst meines Schwiegervaters das wir uns finanziell übernehmen.
Nachdem wir soweit alles ausverhandelt hatten, hab ich ihn einfach mal mitgenommen und wir haben ihm dort gemeinsam mit dem Banker alles gezeigt.
Wir haben den Schwiegervater eigentlich nicht gebraucht, er machte sich aber als Vater sorgen um seine Tochter und bevor er noch mehr schlaflose Nächte wegen uns hatte, haben wir das so gemacht.
Ab diesem Zeitpunkt war er dafür, als er gesehen hat das sich das alles locker ausgeht.
Heute über 6 Jahre danach lacht er fast ein wenig darüber und kann jetzt, wo die Schwester baut gut schlafen, obwohl ich jetzt der Meinung bin, dass sie sich etwas zu viel zutrauen.

Ich denke, ein aufklärendes Gespräch bei der Bank, kann viele Ängste vertreiben, wenn sie unbegründet sind.

Ich würde mir jetzt einfach mal ansehen was ihr wirklich an Kredit braucht, die Haushaltsrechnung ordentlich aufstellen und dann die Eltern zur Bank mit nehmen.



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  •  rollercoaster86
11.1.2016  (#11)
so haben wir das jetzt auch vor. Jetzt mal nur wir beide zur Bank --> Informelle Beratung
Dann mit den Schwiegereltern besprechen und mit Ihnen zur Bank.
Haushaltsrechnung läuft schon.


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  •  rollercoaster86
15.1.2016  (#12)
Beratungsgespräch gestern absolviert. War ein sehr angenehmens Gespräch, wo die Finanzierung mittels Hypothek klar im Vordergrund gestanden ist. Auch die Möglichkeit die Absicherung über eine EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] zu gewährleisten wurde besprochen.
Ebenso ist die Wohnbauförderung als zusätzliche Möglichkeit angesprochen worden. (Wie ist da die grundlegende Meinung? Sinnvoll?)
Generell wurde unser EK für gut befunden.
Haben auch gestern gleich mal mit den Schwiegerelten gesprochen und es war jetzt mal kein sofortiges "Nein, auf keinen Fall".
Meine Freundin und ich werden nun unsere Vorstellungen vom Haus intensivieren um auch den finanzielln Bedarf ein wenig besser abschätzen zu können.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
15.1.2016  (#13)
EPU geht meist zu lasten der Kondition.
wohnbauförderung kommt drauf an welches Bundesland, aber warum nicht. die tragen sich halt mit Sicherheit ins Grundbuch ein.

super von den schwiegsis.... dann einfach zu den nächsten Gesprächen mitnehmen, wenns die Meinung ins negative ziehen

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  •  HeadHunter
  •   Silber-Award
15.1.2016  (#14)
Ich glaube, dass eine WBF Sinn macht, wenn die Bauvorschriften der WBF mit der geplanten Bauweise übereinstimmen.
Soll heißen, wenn die WBF vorschreibt, dass du z.B. 30cm Dämmung, eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] sowie Solar benötigst und du das teilweise/auf keinen Fall machen wolltest, hats keinen Sinn, dass du die Mehrkosten aufbringst nur um die Förderung zu erhalten.

Ein anderer Zugang ist der Monetäre.
1. Wenn man nach 10 Jahren Laufzeit die WBF komplett zurückzahlt, bekommt man in Kärnten 25% Nachlass auf den ausstehenden Betrag.
2. Der Annuitätenzuschuss; das ist geschenktes Geld.

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  •  rollercoaster86
15.1.2016  (#15)
Bundesland ist OÖ

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