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Mit ins Grundbuch, ja oder nein?! [B]

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  •  Beate
  •  [B]
  •  [Burgenland]
3.10. - 4.10.2016
9 Antworten 9
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Hallo liebe Forum-Mitglieder!

Für mich stellt sich folgende Frage, mit ins Grundbuch ja oder nein?!

zur Situation:
Mein Lebensgefährte bekommt heuer noch den Grund seines Vaters überschrieben, auf den bereits das Haus des Vaters steht und wir unser Haus bauen werden.

Ich habe von vorhinen gesagt, dass ich diese Überschreibung als Erbe meines Schwiegervaters an meinen Freund sehe und ich nicht mit uns Grundbuch muss da ich im Fall einer Trennung sowieso nicht im Haus beleiben werde.

Wir hatten vor einen Partnerschaftsvertag zu machen in dem geregelt wird, dass ich im Fall einer Trennung rausgezahlt werde, bzw. im Todesfall ohne Probleme im Haus bleiben kann sowie das unser zukünftiges Kind alleierbe vom Grund und Haus wird.

Jetzt hab ich aber immer wieder gelesen das andere das nie machen würden (Kredit gemeinsam aufnehmen aber nur einer im Grundbuch)

Jetzt stellt sich für mich die Frage, was mir passieren kann wenn ich nicht im Grundbuch stehe? (Obwohl wir den Vertrag machen)

lg

  •  Sparfratz
3.10.2016  (#1)
Hallo Beate,

Ich seh den Sinn eines derartigen Partnerschaftsvertrages nicht ganz. Wenn du sowieso ausbezahlt werden willst spricht ja erst recht nichts gegen die Eintragung im Grundbuch : wenn ihr euch trennt muss er dich ausbezahlen, wenn er stirbt kannst du im Haus bleiben und euer Kind wird mal das Haus erben.

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  •  Beate
3.10.2016  (#2)
ja aber im fall einer trennung müsste er mich dann wieder aus dem grundbuch austragen lassen und das ist ja wieder mit kosten verbunden...

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#3)
die können dir dann ja egal sein 😄 ich würd auch nicht mit im kredit stehen wollen wenn ich nicht im
gb steh. der bank is das nämlich egal, du blechst trozdem wenns was zu holen als mit kredit nehmer

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#4)
Wenn er Kredit allein aufnimmt, ist es in Ordnung, wenn es vertraglich und ohne GB geregelt ist.
Bei Aufnahme Kredit auf beide immer mit GB. Vertrag kann aber nicht schaden, ist auch für deinen Freund wichtig.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
3.10.2016  (#5)
Seh das wie speedy emoji
Habts eigentlich auch vor mal zu heiraten?

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  •  Twenty
  •   Bronze-Award
3.10.2016  (#6)
Also wir haben den Kredit gemeinsam und im Grundbuch steh nur ich. Ist aber bei uns so das das ganze Geld (bis auf Kredit 150000) bzw Bauplatz von meiner Familie kam. Falls wir uns mal trennen, was ich nicht glaube bekommt sie das was sie beim Kredit zurück gezahlt hat zurück. Obwohl jetzt ist die Lili auf der Welt ändert sich eh alles emoji

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  •  Beate
3.10.2016  (#7)
Danke euch für eure Antworten!emoji
Nein Hochzeit ist keine geplant!


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  •  meluin
3.10.2016  (#8)
Unbedingt Grundbuch - nur so kann die gesamte Handhabe des Grunds, und aller damit zusammenhängenden Rechte, tatsächlich gemeinsam sichergestellt werden. Das geht weiter als jeder private Vertrag, sichert auch klar die Rechte aller Beteiligten; und - sorry to say - so große Kosten verursacht das auch wieder nicht, da hinter der Eintragung ohnehin ein Vertrag stehen wird.
Unbedingt aber auch eine Beratung, weil letztlich der Grundbesitz als Schenkung gilt und steuerliche Folgen haben wird ...
@stecri: Lebenspartnerschaften sind "verheirateten" Paaren hier völlig gleichgestellt ...

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  •  wosishi
4.10.2016  (#9)

zitat..
meluin schrieb: Lebenspartnerschaften sind "verheirateten" Paaren hier völlig gleichgestellt ...


Laut unserem Notar ist es bei einer Partnerschaft (sofern es keine eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaft ist) nicht möglich ein gegenseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot ins Grundbuch eintragen zu lassen. Also keine völlige Gleichstellung.

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