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Mindestbelichtung

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  •  User2404
8.3.2020
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen,

Es gab doch in NÖ einmal die Regelung wenn man die Belichtungsfläche von 12% der Fußbodenfläche nicht schaffte,
durch eine Verzichtserklärung als Bauwerber eine Ausnahme bewirken konnte. Es geht um einen Neubau wo aufgrund der gewünschten Fenster im Schlafzimmer diese 12% ganz knapp nicht erreicht werden.
Wenn es diese Regelung gibt, wo kann ich diese in der aktuellen Bauordnung finden?

Danke schon mal für Eure Hilfe!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
8.3.2020  (#1)
Ich glaube mich zu erinnern, dass dies in der OIB RL RL [Rücklauf] geregelt ist.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.3.2020  (#2)
Stimmt, OIB 9.1

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
8.3.2020  (#3)
Die Ausnahmemöglichkeit ist direkt in der Bautechnikvo geregelt Paragraf 5

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