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maximale Neigung Zufahrt Carport (Stmk)

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  •  dali
28.8.2015 0
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Hallo zusammen,

es herrscht bei uns derzeit etwas Unklarheit über die max. zulässige Steigung einer Rampe als Zufahrt zum Carport.

Unser Architekt hat uns den §73 Rampen zitiert mit der Novelle LGbl. Nr. 88/2008
Da steht klar drin: "(1) Die maximale Neigung von nicht überdeckten Rampen darf 10 Prozent, von überdeckten Rampen 13 Prozent nicht überschreiten."

Wenn ich mir jetzt aber die aktuellste Fassung anschaue (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070) dann finde ich einen solchen Paragraphen nicht mehr.
Nachdem ich alle LGBl. bereits durchgesucht habe und nirgendwo einen "Entfall" dieses (und weiterer) Paragraphen gefunden habe, bin ich etwas verwirrt.

Gibt es denn noch einen solchen Paragraphen oder nicht?
Danke und LG


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