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Maximale Größe Nebengebäude?? [OÖ]

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26.1. - 14.2.2011 1
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Nachfragen auf der Gemeinde war eher verwirrend, als hilfreich, daher meine Frage hier:

Wie groß darf ein Nebengebäude (zB Gartenhaus) außerhalb der Baufluchtlinie maximal sein?
Maximal bebaute Flächen durch Nebengebäude sind 10% der Grundstücksgröße, soweit lässt sich das der Bauordnung entnehmen.
Aber wie groß darf ein Einzelgebäude maximal sein? Dazu hab ich verschiedenste Aussagen erhalten (12m2, 15m2), je nachdem wen ich gefragt habe. Laut Aussage gilt die Bauordnung OÖ in unserer Gemeinde. In dieser finde ich jedoch diese Angaben nicht.

  •  dhh
14.2.2011  (#1)
OÖ - Im OÖ Bautechnikgesetz steht dazu in §7:
1) wenn es einen Bebauungsplan gibt, gelten dessen Vorgaben (insbesondere Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl).
2) ansonsten darf das Ausmaß der mit Nebengebäuden bebauten Fläche 10 % der Gesamtfläche nicht übersteigen und insgesamt höchstens 100 m2 betragen.

Für Nebengebäude bis 12m2 gilt aber die Erleichterung, dass die 3m-Abstandsregel zum Nachbarn unterschritten werden darf.

siehe:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000414


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