« Baurecht  |

Markler Gemeindegrundstück

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  sirf
22.8. - 25.8.2012
11 Antworten 11
11
Haben ein idealles Grundstück gefunden über eine Internetanzeige. Besichtigung vorgenommen mit Markler und selber dann rausgefunden das dies von der Gemeinde verkauft wird. Diese hat keinen Markler beauftragt und dieser vermittelt also selber und ohne Erlaubniss der Gemeinde.
Hat der Markler Anspruch auf eine Provision unsererseits? Vermitteln hat er zwar aber aller Informationen von ihm waren faslch und der ganze Eindruck war extremst unseriôs - daher auch die eigene Recherche auf der Gemeinde. Ist solch ein handeln ohne Auftrag des Verkaeufers zulaessig?
Ich sehe es leider schlecht für uns das wir um die 3.6% 'Deppensteuer' nicht herumkommen, was mich am meisten schmerzt ist das gerade so ein Ar.....ch ca.3TEur bekommen soll. Besichtigungsschein unterschrieben daher das hoechstaussmass der Provision, war auch das erste Mal in 2 Jahren suche das wir sowas erlebt haben, sind jetzt jedenfalls klüger was dies betrifft...

  •  Gawan
  •   Gold-Award
22.8.2012  (#1)
@sirf - Rein mit dem Hausverstand und ohne rechtliches Basiswissen würde ich dem genau das gleiche auf seine ev. Rechnung schreiben und gleichzeit die Gemeinde informieren und es dann dabei belassen :)

lG
Gawan

1
  •  hausbau2011
22.8.2012  (#2)
Ich kenne auch nicht die rechtliche Seite würde aber sagen, da Du (wahrscheinlich) über ein Inserat des Maklers überhaupt erst auf den Baugrund gestossen bist, das der Makler zumindest einen Teil seiner Aufgabe erledigt hat und ihm meiner Meinung nach (zumindest gefühlsmäßig) dadurch zumindest ein Teil seines Honorars zusteht. War bei uns so ähnlich, nur dass der Makler das Grundstück im Internet inseriert hat und wir, dadurch dass wir im selben Ort wohnen, den Besitzer kannten und mit ihm direkt verhandelt haben und deshalb den Makler komplett umgehen konnten.

lg

1
  •  creator
  •   Gold-Award
22.8.2012  (#3)
hausverstand + suchfunktion reicht ehhttp://www.energiesparhaus.at/forum/26802
http://www.ovi.at/de/verband/Recht/Makler.php

zitat..
Standesgemäßes Verhalten gegenüber den Auftraggebern
Makler sind verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten gegenüber Auftraggebern zu unterlassen.
Die Standesregeln verpflichten unter anderem zu Folgendem:
•Vermittlungen dürfen nur mit Einverständnis des Verfügungsberechtigten angeboten und durchgeführt werden


wenn also

zitat..
ohne Erlaubniss der Gemeinde

= standeswidriges verhalten = kein provisionsanspruch, da braucht man ned auch die feinheiten des maklergesetzes oder die judikatur zur provisionsminderung verweisen...emoji
zeig' den bei der innung an - und passt. drohen damit hält die meisten deppen auch fern...

2


  •  johro
  •   Gold-Award
22.8.2012  (#4)

zitat..


1
über eine Internetanzeige. Besichtigung vorgenommen mit Markler und selber dann rausgefunden das dies von der Gemeinde verkauft wird.

2
Diese hat keinen Markler beauftragt und dieser vermittelt also selber und ohne Erlaubniss der Gemeinde.
3
Hat der Markler Anspruch auf eine Provision unsererseits? Vermitteln hat er
4
zwar aber aller Informationen von ihm waren faslch und der ganze Eindruck war extremst unseriôs - daher auch die eigene Recherche auf der Gemeinde.
5
Ist solch ein handeln ohne Auftrag des Verkaeufers zulaessig?
6
Ich sehe es leider schlecht für uns das wir um die 3.6% 'Deppensteuer' nicht herumkommen, was mich am meisten schmerzt ist das gerade so ein Ar.....ch ca.3TEur bekommen soll.
7
Besichtigungsschein unterschrieben daher das hoechstaussmass der Provision, war auch das erste Mal in 2 Jahren suche das wir sowas erlebt haben, sind jetzt jedenfalls klüger was dies betrifft...


1
dann ist er verdienstlich geworden

2
das glaube ich nicht, da gab es sicher irgendeine absprache mit der Gemeinde

3
ja

4
auch das ist leider so, er hat dir aber den Grund gezeigt, bzw bis du durch seine Anzeige aufmerksam geworden.

5
siehe pkt 2

6
ja

7
du hättest auch ohne Besichtigungschein die 3% + Ust zahlen müssen, das haben sich die Hrn. Makler schon gerichtet.

mein Tipp: sei freundlich, ja nicht anzeigen oder erpressen und versuche eventuell die Provision zu senken (wir er aber nicht machen, warum sollte er auch)

lg
johannes

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
23.8.2012  (#5)
Makler - Damit steht und fällt die ganze Sache "Diese hat keinen Markler beauftragt und dieser vermittelt also selber und ohne Erlaubnis der Gemeinde."
Da würde ich einfach nochmal nachfragen ... aber nicht bei der Tipse beim Empfang :)

1
  •  sirf
23.8.2012  (#6)
Makler - Gemeinde hat den Makler definitiv nicht beauftragt. Als ich dies der Bauamtleiterin erzählte, war diese sehr verärgert und wollte sich über ihn beschweren. Ob sie rechtliche Schritte einleitete ist mir (noch) nicht bekannt. Auf jedem Fall inseriert der Makler diese Grundstücke nicht mehr, obwohl welche noch frei sind. Die Dame welche den Verkauf leitet war ebenfalls recht erbost über solches Verhalten.
Rechnung von ihm ist noch nicht reingeflattert, Grundkauf geht ja erst bald durch. Vielen Dank aber für die Inforationen, OEVI war bekannt nur habe ich wohl den wichtigen Abschnitt übersehen. Jetzt weiss ich wie ich mich verhalten soll sollte ich jemals von ihm hören. Ich hole mir noch eine schriftliche Bestätigung von der Gemeinde das diese keinem Makler einen Auftrag gab, sicher ist sicher.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
23.8.2012  (#7)
de facto war's ein betrugsversuch, weil über das vorliegen - eines vermittlungsauftrags getäuscht wurde, um "provision" zu kassieren (=sich unrechtmäßig zu bereichern). da ist standesrecht als draufgabe wurscht.

zitat..
Jetzt weiss ich wie ich mich verhalten soll sollte ich jemals von ihm hören.


da wäre ofensiveres angehen eher angesagt, ned, um wem was reinzuwürgen, rein zum selbstschutz. denn provisionsansprüche verjähren in 3 jahren. kann also gut sein, dass der erstmal abwartet und erst in einem jahr auftaucht - und dann beweis mal, wie was gelaufen ist... rückdatierungen sollen ja ned so selten sein.
ich würde mir jedenfalls neben der schriftlichen bestätigung die bauamtsleiterin als zeugin warmhalten, um ggf. in abstimmung mit der gemeinde gegen den "makler von eigenen gnaden" vorzugehen.


1
  •  insis
  •   Bronze-Award
23.8.2012  (#8)
Hallo,

das Anstreben einer Provision liegt ja in der Natur der Sache. Ob dabei die Verletzung von Standesregeln unter den Tatbestand des Betruges zu subsumieren ist, wage ich mal zu bezweifeln.

Die Verletzung der Standesregeln ist natürlich eine zweite Schiene, welche m.E. allerdings auf den Provsionsanspruch keine Auswirkung hat.

Sittenwidrigkeit, List oder Irrtum dürfte hier wohl auch nicht vorliegen.



1
  •  creator
  •   Gold-Award
23.8.2012  (#9)
@insis: na, dann schau' mal den betrug im stgb an - http://www.jusline.at/146_Betrug_StGB.html

zitat..
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


wenn's mehr als 3k provision wären, wäre noch die qualifikation als schwerer betrug isd §147 stgb verwirklicht.

wenn jemand seinen beruf als makler dazu nützt, einem anderen mit dem vorsatz abzucashen vorzulügen, dass er einen auftrag von der gemeinde habe, das grundstück als makler zu verkaufen und 3000€ verlangt, obwohl er schon von gesetz und standespflichten zur richtigen aufklärung und vor allem zum einholen des vermittlungsauftrags als basis seiner tätigkeit verpflichtet wäre, was ist das deiner meinung nach? das versuchsstadium wäre imho schon erfüllt, da die forderung ja gestellt wurde.
ich vermute, der hat geglaubt, wenn er später mit der bauamtsleiterin teilt, passt das schon... die ist ihm halt dreingefahren...

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo creator, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  insis
  •   Bronze-Award
23.8.2012  (#10)
@creator:

Ich kann dem bislang vorliegenden Sachverhalt nicht entnehmen, dass der Makler/Vermittler vorgelogen hat, dass er einen Auftrag der Gemeinde zur Vermittlung dieses Grundstückes hatte. Der Threadersteller schrieb lediglich, dass die Gemeinde keinen Makler beauftragt hat.

Insofern ist der Sachverhalt schon mal ergänzungsbedürftig.


1
  •  alfa2
  •   Silber-Award
25.8.2012  (#11)
@sirf: 2. termin vereinbaren und die frau von der Gemeinde gleich mitnehmen (aber natürlich vorher nichts davon erwähnen), dann klärt es sich vermutlich schnell auf...

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Hausratsversicherung