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Mangel beim Fenstereinbau / Reklamation

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  •  mysth2002
28.6. - 5.7.2017
10 Antworten | 6 Autoren 10
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Hallo zusammen,

wir haben nun unsere innenfolierten Fenster (Anthrazit 7016) geliefert bekommen.
Leider wurden diese beim Einbau/Lieferung/Fertigung teilweise beschädigt, bzw. unsauber verarbeitet. Die Schäden wurden begutachtet und zum Teil als Rekalamtion anerkannt.
Hier wurde vom Fensterbauer, wie schon in anderen Threads erwähnt, auf die Ö-Norm mit 3 Meter Abstand bei Rekalmationen hingewiesen.
Mich würde nun folgendes interessieren:

- Wie kann/darf/sollte die Behebung der Mängel durchgeführt werden?

Folgende Mängel sind vorhanden:

- kleine Druckstellen an der Unterkante einzelner Fensterflügel (durch unsachgemäße Lagerung?). Hier ist die Folie nicht beschädigt, aus Ö-Norm-Abstand nicht zu sehen.

- Beschädigung der Folierung durch Schrammen in der Folie, die das weiße Untermateriel hervorscheinen lassen. Die kleinsten Schäden haben einen Durchmesser von ca. 2,0 mm, der längste Schaden in ca. 1 cm lang und 1,5 mm breit. Die Schäden sind aus Ö-Norm-Entfernung gut zu erkennen.

- Die Stöße der Fensterrahmenteile sind an den Übergängen teilweise leicht versetzt, so dass hier das Grundmaterial in Weiß durchscheint. Auch dieser Mangel ist aus 3 Meter Entferung zu erkennen.

Beispielbilder füge ich mit dazu.

Die Lösung des Fensterbauers: die weißen Flächen/Kanten mit einem Acryllackstift nachfärben, die erstgenannten Druckstellen fallen nicht unter das Rekalamtionsrecht und müssen hingenommen werden.

Inwieweit habe ich auf einen Austausch der gelieferten Flügel Anspruch oder ist hier die Verhältnismäßigkeit dafür nicht mehr gegeben?

Vielen Dank vorab für die informativen Rückmeldungen.

Gruß Martin


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  •  2moose
  •   Gold-Award
28.6.2017  (#1)
Mal off topic ... wie kommt man auf die Idee, INNEN weiße Plastikfenster dermaßen DUNKEL folieren zu lassen?
Die Macken sind winzig und die Lösung steht eh schon da

zitat..
mysth2002 schrieb: die weißen Flächen/Kanten mit einem Acryllackstift nachfärben, die erstgenannten Druckstellen fallen nicht unter das Rekalamtionsrecht und müssen hingenommen werden.


Die Flügel wegen sowas tauschen zu lassen hat mit ner Reklamation nix zu tun. Eher mit dem Ritt auf dem Ding überm "i". Auch wenn ich weiß, dass Du Dich ein Leben lang ärgern wirst und nur noch diese hässlichen Stellen sehen wirst emoji

Zudem würde ich abwarten, was nach Verputzen, Fensterbänken, Ausmalen und anschließender Reinigung von der Folie noch übrig ist.

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  •  mysth2002
28.6.2017  (#2)
Hey 2moose,

die Idee mit den dunklen Fenstern innen hatten wir schon länger, wir haben allerdings keinen Anbieter gefunden, der die Kunststoffprofile in Vollfarbe liefern kann.
Somit blieb nur diese Lösung übrig.

Ich gebe Dir Recht, dass wir uns immer wieder an die schadhaften Stellen erinnern werden, wenn sie nur ausgebessert werden. Eine Reparatur wird auch erst dann durchgeführt, wenn alles fertig ist.

Um was es mir hauptsächlich geht ist um eine realistische Beurteilung des Schadens und um dessen Ausbesserung.

Hier sind ja auch ein paar Fensterbauer unterwegs, die ihre Meinung dazu abgeben können.

Gruß Martin

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  •  maider187
28.6.2017  (#3)




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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
3.7.2017  (#4)
Ich würd mal die 3m Betrachtungsabstand hinterfragen, Kunststoffprofile werden nach EN 12608 beurteilt, 1m Abstand bei Tageslicht. Die oft zitierten 3m stammen imho aus den RAL Richtlinien, die bei Ö-Normmontage aber nicht Beurteilungsgrundlage sind. Da werden sicher einige Macken trotzdem hinzunehmen sein, aber das gröbste sollte dann saniert sein.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
3.7.2017  (#5)

zitat..
thomasdoe schrieb: Kunststoffprofile werden nach EN 12608 beurteilt, 1m Abstand bei Tageslicht. Die oft zitierten 3m stammen imho aus den RAL Richtlinien, die bei Ö-Normmontage aber nicht Beurteilungsgrundlage sind.


Stimmt net ganz.
Gemäß der Qualitätsrichtlinie der Fensterplattform Österreich erfolgt die Prüfung des allgemeinen Erscheinungsbildes auf optische Mängel im Abstand von 3 Meter. Außenbauteile werden bei diffusem Tageslicht, innenbauteile bei angemessenen Licht für die jeweilige Nutzung des Raumes. Die Betrachtung erfolgt dabei im Winkel von 90° zu Oberfläche.

Die Oberflächenbeschädigungen von mysth2002 sind ärgerlich aber dürften in der üblichen Nutzung und nach der Nachbesserung nicht sichtbar sein.
Wenn die Oberfläche lackiert wurde, könnte mit dem Lackstift bzw. Airbrush nachgebessert werden. Dann sollte (vor allem bei Airbrush) nichts mehr zu sehen sein.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
3.7.2017  (#6)
Der Threadersteller hat wohl als Konsument die Fenster bestellt. Da zählt dann schon noch die Norm und nicht die "(Wunsch-)Vorgaben" der Herstellerverbände.
Ich kenn die Qualitätsrichtlinie, da stehen viele Wünsche der Interessensvertretung der Industrie drinnen, aktuell ist die btw btw [by the way, übrigens]. auch nicht mehr. (4.0 aus dem Jahr 2014, da haben sich viele Normen geändert)

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
4.7.2017  (#7)
Die EN 12608 regelt Profile aus weichmacherfreiem PVC zur Herstellung von Fenstern und Türen. Dabei geht es um Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren.
Die Norm legt fest, wie weiße Kunststoffprofile beschaffen sein müssen.

Die Qualitätsrichtlinien der Fensterplattform Österreich legen fest, wie fabrinksneue Fenster aussehen sollten.

Im Fall von mysth2002 wurde offenbar eine Beschädigung der Oberfläche im Zeitraum Auslieferung bis Einbau verursacht.
Ist am Foto nicht genau zu erkennen, dürfte aber eine graue Dekorfolie sein.
Grundsätzlich kann mysth2002 auf eine fehlerfreie Lieferung der Elemente erwarten. Er bezahlt ja auch dafür.
Es gibt jetzt 2 Varianten:
Variante 1 wäre tausche der betreffenden Profile durch neue unbeschädigte
Variante 2 wäre eine Nachbesserung mittels einem Reparaturlack wie oben beschrieben.
Bei Variante 2 würde ich einen Preisnachlass zusätzlich ansprechen.

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  •  mysth2002
4.7.2017  (#8)
Vielen Dank für die Info's bezüglich unserer Fenster.
Wie schon im Eingang beschrieben, sind die Profile mit einer grauen Dekorfolie versehen.
Wünschenswert ist natürlich eine unbeschädigte Folie geliefert zu bekommen. Die Beschädigungen der Folie ist aus 3 Meter Entfernung bei jedem Fenster zu erkennen.
Nur: besteht für mich ein Recht darauf, die defekten Profile ausgetauscht zu bekommen oder muss ich eine Nachbesserung, in Form von Nachlackieren, akzeptieren, da hier der Schaden in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Kosten steht.
Der Lieferant ist natürlich an der für ihn konstengünstigtsen Variante interessiert.

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
4.7.2017  (#9)

zitat..
mysth2002 schrieb: besteht für mich ein Recht darauf, die defekten Profile ausgetauscht zu bekommen


Ja. Du hast doch Fenster ohne Oberflächenschäden bestellt und willst diese auch so bezahlen, oder?

Wenn durch unsachgemässe Handhabung des Fachmannes an den Elementen ein Schaden entsteht kannst du ja nichts dafür.
Im Zweifelsfall hol für einen Fenstersachverständigen zur Klärung.
Dann findet sich im Regelfall sicher eine für dich passende Lösung

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  •  MRu
  •   Gold-Award
5.7.2017  (#10)

zitat..
mysth2002 schrieb: Die Lösung des Fensterbauers: die weißen Flächen/Kanten mit einem Acryllackstift nachfärben, die erstgenannten Druckstellen fallen nicht unter das Rekalamtionsrecht und müssen hingenommen werden.


der hat wohl bei den Clowns geschlafen oder?
Dem würd ich mal Dampf unterm Hintern machen ....

Was mich allerdings nachdenklich stimmen würde - diese Folie muss ja sehr empfindlich sein, da müsst ihr auch selber voll aufpassen, dass ihr da nicht gleich wieder Kratzer/Risse rein bekommt beim z.B. putzen.

Mir würden dunkle Innenfenster glaub ich auch nicht gefallen, die machen den Raum so düster könnt ich mir vorstellen, vorallem bei großen Fensterfronten wie z.B. unserer 4m Terrassentür.

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