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Maklerprovision - komplex

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  •  synony
6.8. - 7.8.2013
3 Antworten 3
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Hallo,

ich hätte hier auch mal eine komplizierte Frage zur Maklerprovision.

Ein Objekt wird verkauft, und ein Makler beauftragt (kein Alleinvermittler).

Ein Person X erfährt von dem Verkauf und interessiert sich zunächst dafür. Die Information erfolgte aber NICHT über den Makler, sondern über Mundpropaganda im Ort.
Der Kaufpreis erschien zunächst zu hoch, somit hatte Person X vorerst nicht gehandelt, zudem müsste auch eine Finanzierung geklärt werden sofern der Verkäufer vom Preis runter geht.

Der Interressent (Person X) erzählt in seinem Bekannten-/Verwandtenkreis, dass er ein Haus sucht und bekommt von einem Verwandten über eine Immobilienplattform eine Nachricht geschickt von dieser Immobilie (die ihm bereits bekannt war)

Er kannte die Immobilie bereits und wurde 2 Monate danach doch aktiv, da sich keine andere Immobilie finden lies.
Nun erfährt der Makler davon, dass über diese Plattform eine Nachricht an Person X geschickt wurde (ihr kennt schon diese Mailsymbolzeichen auf den Websiten wo man etwas weiter schicken kann).

Der Interessent kauft das Haus und hatte aber NIE mit dem Makler kontakt. Er hatte nur dieses Inserat von einem Verwandten geschickt bekommen, wobei er das Objekt ja schon kannte.

Ist Person X dafür provisionspflichtig? Der Makler hat für den Käufer ja nichts getan, er hatte bis Kaufvertragsunterzeichnung nie Kontakt zu ihm. Er schaute nur ins Grundbuch, verglich dann die Mailliste von der Plattform und schickte die Rechnung.

Normalerweise dürfte doch hier keine Provision fällig sein oder?

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
6.8.2013  (#1)
Hallo - Meiner Meinung ein Fall mit sehr viel "Ermessensspielraum", aber ich sag es gleich, ich bin kein Jurist.

Wenn Person X dass dann gekauft hat, dann würde ich diesen Beitrag bzw. die Geschichte dem Notar/Rechtsanwalt genauso erzählen und um seine Meinung bitten, somit erspart er sich eine Rechtsberatung wobei meist die erste Beratung so und so kostenfrei ist.

Ich weiß aus der Praxis dass dem Makler die "Namhaftmachung" des Objektes reicht um einen Provisionsanspruch zu haben, aber klar dass der dann nicht in voller Höhe sein "kann". Also wenn der Makler halbwegs wiff ist (die Makler haben leider den schlechten Ruf da es so viele Pfuscher gibt die den Ruf ruinieren) dann schickt er dir nur eine geringe Rechnung, so dass zB die Werbekosten wieder herinnen sind.

Aber eines "stimmt auch" und zwar dass wenn das Objekt über einen 3ten bekannt gegeben wird, dennoch die Provision zu zahlen ist. (dass steht im Juristendeutsch auch in der Nebenkosten Übersicht).

Ich bin immer der Mensch, welcher dass Gespräch sucht.
Ich verstehe schon dass man die Makler nicht gerne zahlt, vor allem wenn man nicht wirklich etwas von ihm hat.

Aber mal ehrlich die Cheffs haben auch nix davon wenn die Mitarbeiter zeit im www surfen und dennoch Gehalt kassieren.
und man muss auch verstehen dass der Makler ja ausgaben für die Werbung hat, wenn ihm dass 10mal im Jahr passiert kann er zusperren und seine Raten fürs Haus nicht bezahlen, also man muss immer beide Seiten verstehen.

Also meine Meinung kurz mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten, bzw. mit dem Makler dass Gespräch suchen.
Ein Rechtsstreit belastet nur die Nerven und man weiß nie wie ein Richter entscheiden wird.

Wenn die Geshichte so stimmt wie beschrieben, dass es wirklich nur die Anzeige war, würde ich 300 oder 400 plus Ust dem Makler anbieten.

LG!

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Hallo AndiBru, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  kech
  •   Bronze-Award
7.8.2013  (#2)
Ähnlicher Sachverhalt:
Eine Immobilie wird von verschiedenen gewerblichen Anbietern im Internet angeboten. Da der Interessent aufgrund der Angaben nicht erkennen kann, dass es sich jeweils um dieselbe Immobilie handelt, fordert er bei mehreren Anbietern unverbindliche Auskünfte an. Es kommt in der Folge zum Abschluss mit einem der Makler, von denen er ein Exposè erhalten hat. Im Gegensatz zum Fall von synony hatte der Interessent zwar mit einem weiteren Makler Kontakt, aber bei dem kein Kaufangebot gestellt.
Nach meinem Rechtsempfinden kann es nicht sein, dass ein Makler Ansprüche stellen kann, wenn er keinen Vermittlungsauftrag vorweisen kann bzw. keine erfolgreiche Vermittlung durchgeführt hat. Ein Interessent ist dann ja immer auf verlorenem Posten, sobald er einmal eine unverbindliche Anfrage gestellt hat. Für eine Immobilie könnten dann theoretisch sogar gleich mehrere Maklerprovisionen anfallen. Wenn so etwas wirklich gängige Praxis wäre, sollte man von Maklerangeboten generell die Finger lassen.



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  •  synony
7.8.2013  (#3)
@andibru: Also wenn eine namhaftmachung erfolgt wäre, wäre es mir klar dass hier eine Provision fällig wäre.

Aber in der übermittelten Nachricht erfolgte keine Namhaftmachung d.h. ich erfuhr NICHT wo das Haus steht oder WEM es gehört.
d.h. der Makler hat mir den Namen des Eigentümers nicht namhaft gemacht bzw. auch nicht die Adresse auf irgend eine Art mitgeteilt.
Des weiteren habe ich die Nachricht zugeschickt bekommen von einem Dritten, somit habe ich beim Makler nie Kontakt gesucht.

Zudem in dem Email nur der Name der Maklerin steht, aber nicht ersichtlich ist das es eine Maklerin einer Kanzlei ist.
Natürlich sucht man immer das Gespräch, aber gerne würde ich mir die rechtliche Seite gerne ansehen, weil man dann auch anders verhandeln kann.

@kech: dazu gibt es eine Regelung, und zwar bekommt jener Makler die Provision der am meisten getan hat bzw. der nachweisen kann das er das Geschäft erfolgreich machte. Ist das nicht nachweisbar wird die Provision aufgeteilt. Also doppelte Provision gibt es nicht.



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