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LWP Schallrichtlinie

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  •  introubledouble
23.8. - 26.8.2015
5 Antworten 5
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Hallo,
bei uns in Kärnten wird bei der Errichtung von LWP LWP [Luftwärmepumpe] im Einreichplan: (1) der Aufstellungsort, (2) das Typenblatt der betreffenden LWP LWP [Luftwärmepumpe] und (3) eine Bestätigung vom Installateur gefordert, dass an der Anrainergrundstücksgrenze keine 30db Lärm auftreffen (laut Gemeinde)...

so nun meine Fragen zu punkt 3:
- Wer gibt mir die Bestätigung, nehme mal an die Firma die sie installiert, jedoch gibt es diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht... wie soll ich das dann angehen?

- Vl wurde ich auch falsch informiert (von der Gemeinde), weil ich hab was gefunden, dass die 30db nicht an der Grundstücksgrenze relevant sind sondern am Nachbarhaus (was schon ein Unterschied wäre) - weiss hier wer was genaueres? würde zwar nichts ändern das ich was liefern muss, aber dann kann ich zumindest die LWP LWP [Luftwärmepumpe] hinters Carport knallen... emoji

Danke Euch für die Hilfe,
mfg

  •  Richard3007
23.8.2015  (#1)
30dB Grundstücksgrenze. Hierzu sollte es bereits Werte von den Herstellern geben. Die leisen die ich gesehen habe haben 35 dB laut Datenblatt bei 3m Entfernung. Also heißt das noch weiter weg von der Grundstücksgrenze. Oder Schallschutzmaßnahmen treffen.

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  •  introubledouble
24.8.2015  (#2)
Hallo,

ok danke, finde nicht viel was,... 30db an der Grundstücksgrenze dass ist ja fast unerreichbar... kann ich die einheit, falls ich sie überhaupt mache, mittig vor die terasse stellen...
find ich eh ok, denn lärmbelästigung is schon scheisse - nur wundere ich mich jetzt, warum LWP LWP [Luftwärmepumpe] wie pilze aus den gründen sprießen - obwohl die vorschriften so streng sind - ich glaub hier wird überall gemogelt... emoji


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  •  Richard3007
24.8.2015  (#3)
Wo kein Kläger da kein Richter. Auf alte Anlagen trifft diese Verordnung auch nicht zu.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
26.8.2015  (#4)

zitat..
introubledouble schrieb: bei uns in Kärnten wird bei der Errichtung von LWP LWP [Luftwärmepumpe] im Einreichplan: (1) der Aufstellungsort, (2) das Typenblatt der betreffenden LWP LWP [Luftwärmepumpe] und (3) eine Bestätigung vom Installateur gefordert, dass an der Anrainergrundstücksgrenze keine 30db Lärm auftreffen...

es ist eine neue oib-richtlinie diesbezüglich im anflug. vielleicht bezieht sich deine gemeinde bereits darauf?

diese richtlinie könnte zum ende von luft-wp wie wir sie kennen auf handtuchgrundstücken und in komposthaufenaufstellung führen...

in D haben sie es so gelöst daß es seit heuer eine neue wp-förderung gibt (€ 4.500,-), die ans erreichen einer jaz von 4,5 gekoppelt ist - und zwar nachweisbar und nachprüfbar.

das schaffen nur erdwärmeanlagen.

dort ists allerdings auch aufgrund des primärenergiefaktors für strom so daß erdwärmepumpen primärenergetisch 3 mal so effizient sind wie luft-wp...

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  •  introubledouble
26.8.2015  (#5)
Hallo,
danke für eure beiträge!

@vor alllem dyarne: emoji

Ja bin mir eh nicht sicher ob Luft oder Erd-WP, hab mir nur gedacht falls Luft-WP kommt dann reiche ich sie gleich mit ein, damit dann nicht noch mal Kosten anfallen, aber ist jetzt eh zu kompliziert...
steh eigentlich auf dein spezialgebiet grabenkolli - nach den vielen beiträgen im forum - hab mal mit dem Nachbarn geredet und der sagt es ist extrem viel grundwasser etc. deswegen schlägt er mir eh vor, dass ich mal 3 löcher graben soll und vl ein geologe ein statement abgibt (kostet natürlich wieder extra - dafür kanns dann keine bösen überraschungen geben).

was meinst du/ihr notwendig? wenn ja ca Kosten für den Spass?
und für Gabenkolli eigentlich gut wenn viel Wasser oder gleich was alternatives?! emoji

thx,



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