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Libor-CHF Fremdwährungskrdit

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  •  Gast Masterplaster
5.1. - 12.1.2009
11 Antworten 11
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Hallo zusammen
eine ganz kurze (und dumme) Frage: der Zinssatz, der z.B. bei einem 3 Monatslibor angegeben wird, bezieht sich auf das ganze Jahr, oder?
Also wenn z.B. 0.8% bei 3 Monaten steht, heisst das, ich bekomme diese 0.8% pro Jahr ab Kreditabschlussdatum und nicht in 3 Monaten, oder?

  •  Johann001
5.1.2009  (#1)
Libor - Hallo, die 0,8% sind der Aufschlag auf den 3Monatslibor. Wenn der zb.: 0,7% ausmacht musst du dann 1,5% Zinsen zahlen. Der 3 Monatslibor wird dann alle 3 Monate neu angepasst. Wenn der in 3 Monate dann zb.:1,1% ausmacht dann zahlst du 1,9% usw...
Gruß

PS.:Aber leider gibt es im Moment keinen Libor, obwohl der Zinsatz und auch der Wechselkurs günstig wären zum Einstieg

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  •  faschi
5.1.2009  (#2)
äähm fünf, setzen! - Sorry wenn i des sag, aber mit solch einer Unkenntnis würd i mich ned über einen Kredit trauen...

Der Libor steht zwar bei ca. 0,8% aber du musst noch die Marge der Bank (0,75-1,5% je nach Bonität). Der Zusatz "3-Monats" beschreibt nur die Zeit, in der der Zins jeweils fix ist, alle 3 Monate wird ein neuer Zinswert von einem bestimmten Stichtag für die neue Zinsbildung verwendet.

Du musst also so rechnen:
Angenommen der 3Mon-Libor ist zu Stichtag 1 bei 0,8% und du hast 1% Aufschlag >>> Dein Zinssatz beträgt 1,8%p.A (p.A. heisst pro Jahr, also auf´s Jahr aufgerechnet!)
Sollte der 3Mon-Libor beim nächsten Stichtag bei 1,3 stehen (rein fiktiver Wert), dann zahlst für die nächsten 3 Monate 2,3% p.A.

Der Stichtag wäre bei dir eben alle 3 Monate, beim 6-Monats Libor alle 6 Monate usw...

Ich hoffe damit ein bissl "Licht ins Dunkel" gebracht zu haben!
Und ich würd dir empfehlen, sich mit dem Thema etwas mehr zu beschäftigen, vor Allem wennst in Fremdwährung gehen willst.

Lg
Faschi

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  •  Gast Werner
5.1.2009  (#3)
@faschi ....gut erklärt - d.h.
ausgehend vom Leitzinssatz bei Vertragabschluß (Unterschied CHF zu Euro ca. 2%)
kommen noch Aufschlag Euribor/Libor + Marge dazu und man hat den Effektiv-Jahreszins, oder?

Da nützen einem bei laufenden Kredit die aktuellen Zinssenkungen wenig.

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  •  faschi
5.1.2009  (#4)
@ Werner - Jein.
Nicht den Leitzins mit Euribor/Libor verwechseln!
Euribor/Libor ist der Interbankzins (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Euribor), du bekommst als Privater nie den direkten Leitzins.

Zum aktuellen Euribor/Liborsatz kommt der Aufschlag - das ist dann die Marge dazu, korrekt! Also quasi umgekehrt zu deiner Frage, die Marge ist der Aufschlag, der ist dann üblicherweise fix. Ändern tut si eben Euribor oder Libor.

Das mit den Zinssenkungen hilft auch sehrwohl, weil der Euribor/Libor ja alle 3 Monate neu hergenommen wird. Du zahlst also in den ersten drei Monaten 1/4tel des aktuellen Jahreszinses, in den nächsten Monaten wieder 1/4tel mit neuem Euribor/Libor und so weiter.

Fällt der Interbankzins, dann fällt auch dein Kreditzins - nur eben ned täglich sondern nur alle 3 Monate. Wenn innerhalb der 3 Monate zwischen dem ersten und nächsten Stichtag der Zins auf´s dreifache steigen(oder auf 0,1 fallen), und vor dem Stichtag wieder um´s selbe fallen (steigen) würd, hätt des für dich keine Auswirkung. Wieder rein fiktiver Wert und wird auch nie passieren.

Übrigens stimmt der Satz von Johann so nicht:
Den Libor gibts natürlich schon, nur kann ma bei vielen Banken momentan nicht in Fremdwährung wechseln. Da wurde wieder Interbankzins mit Fremdwährung verwechselt emoji

Noch Fragen? Immer nur raus damit...
ps: bin a ka Profi, falls i mal Stuss verzapf dann korrigierts mi bitte!

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  •  Gast Werner
6.1.2009  (#5)
@faschi ...angenommen - der Stichtag für Euribor/Libor ist der 01.10 bzw 01.01 usw...
dann gilt der Liborkurs vom 01.10 von 3,00% für den Zeitraum 01.10.-31.12.
und der Kurs vom 01.01 von 0,7% für 01.01.-30.03
1/4 des eff.Jahrenszins von zb. 4,00% dieses Prozentsatzes (zb. 2,75% + Marge 1,25% + Gebühren usw.)wären also 0,75% bzw. 0,175%. Ist das der Indikatorzinssatz?

Da gibts ja dann noch die Zinsgleitklausel.
Anpassung Zinssatzes erfolgt erst, wenn sich Indikatorzinssatz um mehr als 0,125 Prozentpunkte verändert hat.
Würde in diesem Fall ja zutreffen,oder?

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  •  kittysilvester
6.1.2009  (#6)
so gehts wirklich - "der Stichtag für Euribor/Libor ist der 01.10 bzw 01.01 usw...
dann gilt der Liborkurs vom 01.10 von 3,00% für den Zeitraum 01.10.-31.12."
--> der libor ist ein zinssatz, aber du hast recht er gilt für die zeit vom 1.10 bis 31.12.

"1/4 des eff.Jahrenszins von zb. 4,00% dieses Prozentsatzes (zb. 2,75% + Marge 1,25% + Gebühren usw.)wären also 0,75% bzw. 0,175%. Ist das der Indikatorzinssatz?"
--> leichte antwort nein. indikator ist der veröffentlichte und damit objektiv beobachtbare z.b. 3-monats-chf-libor zu dem der mit dem kunden ausverhandelte aufschlag hinzugerechnet wird
was letztendlich den vom kunden (für die jeweilige periode) zu bezahlenden zinssatz ergibt.

GRUNDLAGE:
wesentlich für fremdwährungskredite ist die sogenannte roll-over-periode. dabei handelt es sich um die zeit, in der der kreditnehmer quasi einen fixen zinssatz hat. gängig sind 1,3,6 oder 12 monats-roll-over. vereinfacht gesagt kann man sich das ganze so vorstellen:
zum jeweiligen roll-over-zeitpunkt kauft der kreditnehmer bei seiner bank einen fremdwährungskredit. zu diesem zeitpunkt werden zwei parameter fixiert: erstens die laufzeit und zweitens der zinssatz. kurz vor ablauf der jeweiligen roll-over-periode hat der kreditnehmer zwei möglichkeiten: 1. den kredit zu den dann gültigen konditionen zu verlängern oder 2. in eine andere währung zu wechseln, was man umgangssprachlich als konvertieren bezeichnet.
was lernen wir daraus?
1. zu jedem roll-over-zeitpunkt wird der kredit an die dann gültige indikation (zb. 3 Mon. CHF Libor) zuzüglich kundenaufschlag angepasst. kommt es also zu änderungen des zinsniveaus, so ändert sich auch die ausgangsbasis für die berechnung des zinssatzes.
2. bei der aufnahme eines fremdwährungskredites verkauft der kunde fremdwährung gegen euro, woraus sich der sogenannte "einstiegskurs" ergibt.
3. wann hab ich einen kursgewinn? die derzeitige notierung macht das ganze relativ einfach: angenommen du bist bei 1,50 eingestiegen und der kurs wandert auf 1,80 --> Kursgewinn
fällt der kurs auf 1,44 --> Kursverlust
auf den punkt gebracht funktioniert das ganze wie bei einer aktie: geht der kurs nach oben ist es gut für dich, geht er nach unten ist es schlecht für dich.

ABER:
ein fremdwährer ist eine spekulation auf drei märkten
1. du spekulierst darauf, dass die zinsdifferenz zwischen fremd und heimwährung weiterhin aufrecht bleibt
2. du spekulierst darauf, dass sich der kurs zu deinen gunsten verändert (d.h. der franken wertet ab, was einem - wie oben beschrieben - nach oben verlaufenden kurs entspricht (achtung: auf der ordinate muss der chf, auf der abszisse die zeit aufgetragen sein)
3. der tilgungsträger muss sich zu deinen gunsten verändern, dh auf jeden fall mehr rendite erwirtschaften, als der kredit kostet ...
... drei wünsche auf einmal sind recht viel ....
4. die zusatzkosten des kredites bzw. der ausgabeaufschlag des tilgungsträgers darf auch nicht vernachlässigt werden.
5. es lässt sich empirisch beobachten, dass der chf dann aufwertet, wenn die börsen abwerten --> (erklärbar ist das bspw mit den sogenannten carry-trades (man hat eine shortposition in einer niedrig verzinsen fremdwährung und nutzt die gewonnene liquidität dazu um in hochverzinsten märkten (emerging bzw. war ungarn in den letzten monaten/jahre ein favorit) das geld anzulegen. steigt das risiko so werden die risikopositionen sukzessive abgebaut und der sagen wir mal chf kredit wird rückbezahlt. durch die steigende nachfrage nach chf wertet der franken auf ...) oder vereinfacht gesagt: wenn es an der börse ordentlich nach unten geht wird der tilgungsträger weniger wert und um es noch schlimmer zu machen, wird der kredit mehr (gott sei es gedankt nur am

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  •  creator
6.1.2009  (#7)
in ergänzung zu kittysilvester: - "gängig sind 1,3,6 oder 12 monats-roll-over. vereinfacht gesagt kann man sich das ganze so vorstellen:
zum jeweiligen roll-over-zeitpunkt kauft der kreditnehmer bei seiner bank einen fremdwährungskredit."

das ist 1.) nicht ganz richtig dargestellt und 2.) eine bombe
schreibt sich ja schön, aber was heißt das in der praxis?
nicht weniger, als dass bei währungsschwankungen nicht zeitnah reagiert werden kann, sprich der kreditnehmer 1-12 monate zuschauen muss, was mit seinem schuldenstand passiert, anstatt günstige switch-gelegenheiten wahzunehmen.
besonders krass mal das beispiel us-$ im letzten monat:

http://waehrungen.onvista.de/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=USD

oder aber auch der chf in den letzten 3 monaten:

http://waehrungen.onvista.de/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=CHF

vor allem der satz "zum jeweiligen roll-over-zeitpunkt kauft der kreditnehmer bei seiner bank einen fremdwährungskredit." ist unlustig. ist zwar mittlerweile praxis, dass ein paar banken den kunden dieses risiko des wiederholten kaufen-müssens aufbürden, aber auch enorm nachteilig, weil sich die ganzen zores mit dem liquiditätsaufschlag daraus ergeben. ich wette, dass 99,9% der kunden nicht kapiert haben, was das heißt und geglaubt haben, dass sie bei einem endfälligen kredit nur den kurszeitpunkt zum anfang und am ende des kredits im auge haben müssten. ob man das als beratungsfehler auslegen kann, ist der vki gerade am klären.

bis vor ein paar jahren hatten die banken diese klauseln noch nicht im vertrag und da war klar, dass wirklich nur die zinsen angepasst werden, nicht aber der kredit als kettenvertrag immer wieder beim roll-over auf der kippe steht.



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  •  Monti
8.1.2009  (#8)
Devisenbereitstellungskommission - ergänzent dazu habe ich eine Frage, wie die Devisenbereitstellungskommission in den effektiven Zinssatz eingerechnet werden kann? Zur Kreditvergabe wurde mir diese mit 1,25% vom CHF Betrag und nun quartalsweise mit 0,25% verrechnet. Mein Aufschlag ist 1%.
Ist es generel üblich diese Kommission zu verrechnen oder macht das nur meine Bank so? Kann mir hier jemand Tipps geben?

Danke
Monti

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  •  tom74
8.1.2009  (#9)
@creator - Also bei meiner Bank kann jederzeit der Wechselkurs für einen Switch in eine andere Währung fixiert werden -> Devisentermingeschäft.
Lg
Tom

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  •  creator
8.1.2009  (#10)
@monti: das ist ein weiterer spesen-posten, der - in den effektivzinssatz einzurechnen ist, da dort alle nebenkosten einzurechnen sind.
@tom74: dann hast du glück oder gut verhandelt - ist aber halt nicht immer so. das kommt auch darauf an, wie lange du den kredit schon hast, bis vor ca. 3-4 jahren war deine lösung problemlos möglich, später sind die banken auf die idee des verkettens der fwk jeweils zum roll-over gekommen.

das grundproblem der fwk ist halt, dass immer nur mit irgendwelchen annahmen (alles easy, keine bobachtung nötig - macht eh alles der berater, rendite vom tilgungsträger ist auch super, stabiles kursverhältnis+zinsabstand sind auch klar) geworben und verkauft wird und dann jeder groß überrascht tut, dass die wirklichkeit ganz anders aussieht. dass die erhöhten spesen und besicherungskosten nie erwähnung finden, ist auch klar, sonst tut sich das ja keiner bei dem realistischen chance-risiko-verhältnis an. mittlerweile sind auch einige klauseln in den beratungsprotokollen als gesetzwidrig festgestellt worden. wer wirklich mit währungen spekulieren will, kann das viel günstiger, profitabler und mit beliebig hohen einsätzen an der börse oder über spezialisierte banken tun.


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  •  kittysilvester
12.1.2009  (#11)
creator - ad "ausgeliefert" sein:
bin davon ausgegangen, dass sie experte sind. scheinbar ist dem nicht so; der kunde hat jederzeit die möglichkeit zu reagieren und damit einer ungünstigen zinsentwicklung gegenzuwirken. das zauberwort: devisentermingeschäft . . . (währung sofort kaufen und bis zu roll-over-periode veranlagen --> damit ist der kredit glattgestellt (analog future-kontrakt: eingehen einer gegenposition); die Kosten entsprechen der differenz aus den finanzierungskosten und den erlösen aus der veranlagung).

ad "zum jeweiligen roll-over-zeitpunkt kauft der kreditnehmer bei seiner bank einen fremdwährungskredit." ist unlustig ..."
sorry, ist aber so. bei jedem roll-over-termin wird das benötigte kreditvolumen neu gekauft. die bank muss dazu ihrem (banken)kontrahenten einen preis zahlen. wieviel, etc. ist defacto egal. der kundenzinssatz ergibt sich aus dem kreditvertrag zb. 3 mon libor + 150 bp. ob die bank sich zu libor, unter libor oder über libor refinanziert, kann dem kunden praktisch egal sein. problematisch k ö n n t e es durchaus werden, wenn im kreditvertrag ein passus steht, dass die bank auch die eigenen refinazierungskosten in rechnung stellen kann ... das ist aber ein anderes thema - ich nehme an, dass es zu diesem thema bald eine brauchbare judikatur geben wird.

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