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Laufender Kredit - Jedes Jahr Einkommensunterlagen vorlegen?

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  •  ebiker
12.2. - 25.2.2024
11 Antworten | 8 Autoren 11
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14
- 2016 Immo-Kauf und Sanierung: ca. 500k
- Davon ca. 300k kreditfinanziert
- Monatliche Rate gut 1.000 Euro

Aufgrund vieler Sondertilgungen ist bereits der halbe Kredit abbezahlt.
Kredit ist per Grundbuch-Pfandrecht, Wechsel, Lebensversicherung, Lohnpfändung abgesichert.
Es gab noch nie einen Zahlungsverzug oder ähnliches. Keine Leichen im (KSV-)Keller.

2 Kreditnehmer:
Sie: Angestellte
Er: Seit 'ewig' selbstständig
Der Kredit wurde gemäß "Verbraucherkreditgesetz" abgeschlossen, daher keine Firmen-Finanzierung oder ähnliches. Abgesehen von diesem Kredit gibt es keine weitere Geschäftsbeziehung mit der Bank.

Und jetzt die Frage:
Die Bank wird von Jahr zu Jahr mühsamer und möchte immer mehr Rating-Infos zum selbstständigen Einkommen (zum unselbstständigen Einkommen der Frau wurden noch nie Fragen gestellt).
Bislang habe ich das nicht groß hinterfragt, aber mittlerweile erscheint mir das komisch.

Aus diversen Gründen bin ich nicht mehr besonders gut auf die Bank zu sprechen (kann man schwer in Worte fassen), und habe keine große Lust mehr hier jedes Jahr noch mehr striptease zu spielen.

Bin ich verpflichtet denen das alles zur Verfügung zu stellen?

Bevor jemand sagt ich soll den Vertrag lesen:
Die Unterlagen die ich im Laufe der Jahre bekommen habe füllen schon einen dicken Ordner. Auf die schnelle habe ich in den Abschlußunterlagen nichts gefunden dass das eindeutig rechtfertigen würde.
Aber da sind auch noch dutzende Seiten AGB und Nachträge und Updates und was weiß ich noch dabei, für deren Verständnis fehlt mir ein Jus-Studium emoji

Am liebsten würde ich meinem persönlichen Berater, den ich noch gar nicht kenne, denn er ist mittlerweile der 7. (!) auf der Liste, zurückschreiben dass ich keine Veranlassung sehe denen dauernd ausführlichste Zahlen zu liefern.
Das aber natürlich blöd wäre, falls es hier tatsächlich eine eindeutige Grundlage gibt dass mich die Bank hier bis auf Blut sekieren darf.

von Namor1

  •  Ronaldinho
12.2.2024  (#1)
Das Verhalten der Bank finde ich sehr seltsam, gerade angesichts der zügigen Rückzahlung. Bei unseren bislang zwei Immo-Krediten bei zwei unterschiedlichen AT AT [Außentemperatur]-Banken (einmal abbezahlt, einmal laufend) hat sich von denen nie jemand gemeldet, obwohl es bei uns ebenfalls ein Selbstständigen-Einkommen gibt. 

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  •  alv123
13.2.2024  (#2)
Ich sehe nicht verwerfliches darin höflich nachzufragen wozu das ganze und ob das wirklich nötig ist?

2
  •  georg7887
13.2.2024  (#3)
Ich bin auch selbstständig, habe den Kredit bei der RLB Stmk seit 5 Jahren und bisher wurden noch nie Einkommensunterlagen nachgefordert. Ich würde auch nachfragen, wieso das notwendig ist, zumahl alle Zahlungsvereinbarungen bisher anscheinend eingehalten wurden.

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  •  Miike
  •   Gold-Award
13.2.2024  (#4)

zitat..
ebiker schrieb: Das aber natürlich blöd wäre, falls es hier tatsächlich eine eindeutige Grundlage gibt dass mich die Bank hier bis auf Blut sekieren darf.

Ich glaube nicht, dass deine Bank das zum Vergnügen macht, schlussendlich wird der Prozess - inkl. Auswertung der Jahresabschlüsse - einen Aufwand verursachen, der kein Geld bringt. Worin liegt das Problem, den letzten Jahresabschluss einfach per Mail zu übermitteln?

Es gibt eine rechtliche Deckung, ja sogar ein Erfordernis. Verantwortlich für das Verhalten der Bank sind von der FMA vorgegebenen Mindeststandards für das Kreditgeschäft, wonach alle Banken dazu verpflichtet sind, wirtschaftliche Verhältnisse der Kreditnehmer laufend zu evaluieren. 

https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=5672&nonce=12a3dc9793cdb627

zitat..
FMA:...Mindestens jährlich wird das Adressenausfallsrisiko jedes Kreditnehmers 
einer angemessenen Risikoanalyse unterzogen, wobei die Intensität dieser 
Analyse vom Risikogehalt der Engagements abhängt...

Um das Ausfallsrisiko zu beurteilen und damit den FMA Mindesstandard zu erfüllen, ist nichts einfacher, als aktuelle EK-Unterlagen einzufordern.

zitat..
Ronaldinho schrieb: Bei unseren bislang zwei Immo-Krediten bei zwei unterschiedlichen AT AT [Außentemperatur]-Banken (einmal abbezahlt, einmal laufend) hat sich von denen nie jemand gemeldet, obwohl es bei uns ebenfalls ein Selbstständigen-Einkommen gibt. 

zitat..
georg7887 schrieb: Ich bin auch selbstständig, habe den Kredit bei der RLB Stmk seit 5 Jahren und bisher wurden noch nie Einkommensunterlagen nachgefordert.

Wenn das Banken nicht machen, muss es nicht gleichzeitig heissen, dass es richtig(er) ist.

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  •  georg7887
13.2.2024  (#5)

zitat..
Miike schrieb:

──────..
georg7887 schrieb: Ich bin auch selbstständig, habe den Kredit bei der RLB Stmk seit 5 Jahren und bisher wurden noch nie Einkommensunterlagen nachgefordert.
───────────────

Wenn das Banken nicht machen, muss es nicht gleichzeitig heissen, dass es richtig(er) ist.

Habe ich ja auch nie behauptet. War nur meine Erfahrung, die ich wiedergegeben habe. Ich würde zumindest auch meinen Bankberater fragen, weshalb das so gehandhabt wird. 

Und wenn man deiner Argumentation folgt, dann müsste die Bank ja auch dasselbe bei seiner Frau anfordern, in Form von Gehaltszahlungen. 

Natürlich kennen wir die Einkommenssituation von ebiker nicht. Verständlich wäre eine Überprüfung für mich, wenn der jährliche Gewinn immer gegen oder unter 0 tendiert, bzw. grundsätzlich immer sehr niedrig ausfällt. 


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  •  andreas82
13.2.2024  (#6)
Ich würde mal auf BA tippen? 😉 Bin in der selben Situation und auch genervt. Schön sind dann monatliche Briefe die man immer beanrwortet mit "ich habe noch keinen Bescheid, wie schon die letzten 10x erläutert erhalten Sie diesen voraussichtlich im September".
(Und nein, die Finanzierung war nicht knapp, wir haben damals den bestcase Zins gekriegt und die jährlichen Zahlen sind nicht schlecht.)
Nachtrag: sie wollen nicht nur den Bescheid sondern verlangen Saldenbestätigungen von SVS, Finanzamt, Steuerbescheid, sowie Steuererklärung. Bei einer Personengesellschaft sehe ich da sogar Datenschutzprobleme weil da nicht nur meine Daten drauf stehen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.2.2024  (#7)

zitat..
andreas82 schrieb: sondern verlangen Saldenbestätigungen von SVS, Finanzamt, Steuerbescheid, sowie Steuererklärung.

Das hat die Steuerberatung auf Knopfdruck. Zumindest ist das bei mir so.


1
  •  Miike
  •   Gold-Award
13.2.2024  (#8)

zitat..
georg7887 schrieb: Verständlich wäre eine Überprüfung für mich, wenn der jährliche Gewinn immer gegen oder unter 0 tendiert, bzw. grundsätzlich immer sehr niedrig ausfällt. 

Dann hast ja die Antwort eh schon gegeben > wie weiss die Bank das?😉

Es geht in erster Linie nicht darum wie hoch oder niedrig der Gewinn des Vorjahres ausgefallen ist, das ist zweitrangig. Es geht erstrangig um die Dokumentation. Mit dieser kann dann ein Rating angestoßen und abgeschlossen werden. Dieses wiederum erfüllt den FMA Mindeststandard.

zitat..
georg7887 schrieb: Und wenn man deiner Argumentation folgt, dann müsste die Bank ja auch dasselbe bei seiner Frau anfordern, in Form von Gehaltszahlungen. 

Bei selbstständigem Einkommen ist die Evaluierung eben sensibler, weil Ausganglage bedeutend komplexer. Es könnten Verbindlichkeiten bei FA oder SV vorhanden sein, nebst den für gewöhnlich volatilem Einkommen. Das sind meinem Verständnis nach Gründe, warum bei selbstständig Erwerbstätigen da eben genauer zu dokumentieren ist als bei unselbstständig Erwerbstätigen, wo sich das Einkommen im Regelfall linear/leicht steigend entwickelt. Sicher sehen die Mindeststandards der FMA da Unterschiede vor, könnte ich mir vorstellen.

Darüber hinaus würde es mich wundern, wenn ihr den Passus der Einkommensunterlagen-Übermittlung nicht auch im Kreditvertrag oder Rahmenbedingungen zum Kreditvertrag unterzeichnet habt. Soweit ich das kenne, wird bei Vertragsunterzeichnung schriftlich drauf hingewiesen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
13.2.2024  (#9)

zitat..
ebiker schrieb: Der Kredit wurde gemäß "Verbraucherkreditgesetz" abgeschlossen, daher keine Firmen-Finanzierung oder ähnliches.

Also grundsätzlich muss man unterscheiden, was bankseitig wünschenswert ist und was zur Aufrechterhaltung des Kreditverhältnisses notwendig ist.

Freilich ist es für die Überwachung des gesamten Bankkreditportfolios und die Erstellung diverser Kennzahlen wichtig, wenn man im Zuge von ICAAP, Forebearence Ausblicken, Ratingupdates, etc. ein gutes Bild zeichnen kann.

Auf der anderen Seite handelt es sich um einen Verbraucherkredit, der - so lange er ordnungsgemäß bedient wird - der Bank keine Möglichkeit der Kündigung und Fälligstellung bietet. Auch nicht, wenn man jetzt nicht laufend seine Unternehmensdaten abliefert. Die nachträgliche Einholung von Unterlagen Selbständiger ist auch von Bank zu Bank unterschiedlich, denn es gibt durchaus Banken, die

zitat..
georg7887 schrieb: noch nie Einkommensunterlagen nachgefordert

haben und dies auch zur Beurteilung ihres Portfolios nicht benötigen.

Gerade bei Verbraucherfinanzierungen (auch Wohnraumfinanzierungen) wird dann zur Erfüllung der regulatorischen Vorgaben einfachheitshalber oftmals ein Soft-Rating (basierend auf auf dem bisherigen Rückzahlungsgebahren, generelle Kontogestion, etc.) erstellt.

Bei Geschäftskundenkrediten (Betriebsmittelkredit, Rahmenvereinbarungen, wieder ausnützbare Finanzierungslinien, etc.) ist die periodische Einholung der Unterlagen freilich unerlässlich.

zitat..
ebiker schrieb: falls es hier tatsächlich eine eindeutige Grundlage gibt dass mich die Bank hier bis auf Blut sekieren darf

nachdem die Handhabung bankenweit höchst unterschiedlich ist, ist es am Ende eine jeweils bankinterne Frage, wie mit der Einholung der Unterlagen verfahren wird. Somit wird es im konkreten Fall Sinn machen, auch mit dem 7. Betreuer Kontakt aufzunehmen und die künftige Vorgehensweise abzustimmen.

2
  •  andreas82
13.2.2024  (#10)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────..
andreas82 schrieb: sondern verlangen Saldenbestätigungen von SVS, Finanzamt, Steuerbescheid, sowie Steuererklärung.
───────────────

Das hat die Steuerberatung auf Knopfdruck. Zumindest ist das bei mir so.

Hat sie eh, aber es ist lästig und man sieht nicht ein warum die Bank das zu interessieren hat. Und Kosten/Aufwand entstehen dadurch trotzdem.
Was wollens tun, Kredit fällig stellen wenn mal der Umsatz ein Jahr geringer war? Zinsen erhöhen?
Wir reden von laufendem Vertrag und solange die Rate pünktlich bezahlt wird...


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  •  ibker
  •   Bronze-Award
25.2.2024  (#11)
Interessant ! ähnliche ausgangslage: selbständig und angestellt plus selbständig - kredit der auf 10 jahre aufgenommen wurde in 2 jahren zurückgezahlt, variabel verzinst. 

War nicht so geplant, sondern die erhöhung der zinsen in  2022 geschuldet (wirklich zinsen aufs sparguthaben gabs nicht)

hat keinen interessiert - raika vorort

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