« Baurecht  |

Langerraumanbau / Abstand zu Grundgrenze [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  tororosso
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
13.3.2013 0
0
Hi,

Unser Hausplan ist in der Zielgeraden und nun sind noch Fragen aufgetaucht:

Wir planen für später einen Lagerraum aus Holz, der an der Rückseite der Garage angebaut werden soll. Die Garage selbst hält die 3m Abstand zum Nachbar ein. Standort ist in der Südoststeiermark und somit steirisches Baurecht.

Gilt dieser Lagerraum als Nebengebäude?
Darf ich ohne Probleme diese Holzhütte mit 2m Breite anbauen damit noch 1m zur Grundstücksgrenze bleibt?
Muß/soll ich diesen im Einreichplan einzeichnen oder ist dies nicht notwendig?

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung in dieses Sache.

Danke


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Unterstand od. Gerätehaus im Grünland!