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landwirtschaftliches Auszugshaus

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  •  nexy
8.6. - 12.6.2009
4 Antworten 4
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In welchen Gesetzen ist die Größe eines Auszugshauses geregelt (wieviele Quadratmeter darf ein Auszugshaus groß sein)? Wo kann man die Vorgehensweise eines Zu- oder Anbaues bei einem Auszugshaus nachlesen? Welche Gesetze gelten hierfür?

Bitte um Tipps zum Thema An- und Zubau beim Auszugshaus. Danke

  •  Noldman
8.6.2009  (#1)
.....Welches Bundesland?
Für wen ist das Objekt? Für die Landwirte selbst oder für die Kinder? Die müssen nämlich in den Bundesländern in denen ich Leute kenne die so etwas gebaut haben, aus dem Auszugshaus ausziehen sobald die Eltern den Hof nicht mehr bewirtschaften, (wobei in einem auch das Einziehen der Kinder nur mit Tricks ging)....

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  •  nexy
8.6.2009  (#2)
..Bundesland OÖ

also das Auszugshaus steht seit den 80er Jahren und ist seit 2006 unbewohnt! (Da ist die Oma gestorben).

Derzeitige Überlegung: Der Sohn möchte mit seiner Freundin in das Auszugshaus einziehen. Derzeitige Fläche des Hauses 80 quadratmeter.

Ist es möglich durch einen An- oder Zubau den Dachboden auszubauen? Es müsste der Dachstuhl entfernt werden -> dieser ist renovierungsbedürftig. Es müsste allerdings noch 1 oder 1,5 Meter daraufgemauert werden.

Nun die Frage: Ist dies möglich? Wenn ja, wie? Wenn nein, mit welcher rechtlichen Begründung?

Vielen Dank für die Beiträge.

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  •  creator
12.6.2009  (#3)
ohne kenntnis der umstände nicht beantwortbar - keine ahnung, wo bei euch baulandgrenze und z.b. zubau stattfinden sollen. kleinhaus ist das auch nicht mehr, daher laut §24 oö. bauordnung bewilligungspflichtig. da musst du sowieso mit dem bürgermeiter/baureferenten der gemeinde reden.

bei ausbauten in die höhe ist immer auch der lichteinfall zum nachbarn zu beachten, statik sowieso.

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  •  Noldman
12.6.2009  (#4)
.....Die Frage ist ja auch, ist das ein richtiges Auszugshaus oder steht das auf einem gewöhnlichen Baugrund und die Eigentümer nennen es nur gewohnheitsmäßig so.
Falls der Sohnemann die Landwirtschaft nicht betreibt und es ist ein richtiges Auszugshaus dann würde ich mich mal erkundigen ob er dort überhaupt einziehen darf. Auszugshäuser sind nur für aktive bzw. ehemalige Landwirte und nicht für andere gedacht.

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