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Lärm LWP: Grenzwerte und Maßnahmen?

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  •  Haus2012
28.1. - 12.2.2016
8 Antworten 8
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Hallo Leute

hier im Forum wurde schon öfters über die neue Richtlinie, die seit 1.1.2016 gelten soll, gesprochen, die die zulässige Lärmgrenze an der Grundstücksgrenze festlegt.
Weiß dazu wer was genaueres? Quelle, Link o.ä.?
Gilt das für alle LWP LWP [Luftwärmepumpe], die ab 1.1.2016 aufgestellt werden oder nur für alle neue Bauvorhaben (d.h. auch Einreichung nach 1.1.2016)?

Gibt es (unabhängig von der neuen Richtlinie) klare rechtliche Grenzwerte für den zulässigen Lärm an der Grundstücksgrenze (Wohngebiet in OÖ)? Die meisten Formulierungen sind ja doch sehr schwammig und interpretationsfähig...

Welche Maßnahmen gibt es, den Lärm einzuschränken? Ich denke da an einen Zaun im Bereich der LWP LWP [Luftwärmepumpe] (müsste in unserem Fall wohl mind. 2m hoch sein). Hat so etwas wer schon gemacht? Welche Materialien kommen in Frage?

Vielen Dank.

  •  thohem
28.1.2016  (#1)
Hallo,

Lies dir mal meine Antworten in diesem Thread durch:
http://www.energiesparhaus.at/forum/40557

Da steht schonmal eine Menge drin. Werd dir später bzw morgen sonst nochmal Infos nachreichen. OÖ ist da schon etwas weiter als NÖ.

Beste grüße

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  •  Haus2012
4.2.2016  (#2)
Weiß dazu vielleicht jemand etwas genaueres?

Danke!

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
4.2.2016  (#3)
genaueres nicht, hab aber von mehreren seiten gehört daß eine diesbezügliche oib-richtlinie gerade in ausarbeitung ist.

anscheinend gibt es schon gemeinden die als vorgriff darauf entsprechende grenzwerte im baubescheid festlegen.

hatten wir hier zuletzt ja schon gelesen...

hast du probleme mit einem nachbarn?

diese unterlage kennst du?
http://www.fws.ch/tl_files/download_d/Downloads/Hubacher-FWS%20Schall%20bei%20LW-WP_V2.pdf


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  •  Haus2012
5.2.2016  (#4)
Danke für die Info.

Bei mir ist es so, dass der neue Nachbar nun seine LWP LWP [Luftwärmepumpe] in Betrieb genommen hat und diese ca. 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt steht. An der Grundstücksgrenze messe ich ca. 50 db.
Ich denke, dass ich einen Zaun aufstellen werde und damit sollte es dann passen (für die Leistungszahl wirds nicht förderlich sein, da diese dann an 3 Seiten eingeschlossen ist, aber ich hatte im Vorfeld vergeblich versucht, ihm von der Entscheidung für eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] abzuhalten - daher nicht mein Problem).
Für die Nacht sind die Schall-Werte vermutlich ohne viel zu hoch - allerdings möchte ich insbesondere auch im Sommer im Freien nicht das Brummen der LWP LWP [Luftwärmepumpe] hören (WW oder Kühlen) - daher wirds wohl der Zaun werden.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
7.2.2016  (#5)

zitat..
Haus2012 schrieb: messe ich ca. 50 db...

emoji emoji emoji

ich arbeite mit einem ingenieurkonsulenten für maschinenbau zusammen, der als gerichtlich beeideter sachverständiger schon einigen lwp-lärmprozessen beigewohnt hat.

er hat gesagt daß immer die lwp verloren haben wenn eine belästigung empfunden wurde...

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  •  rocco81
7.2.2016  (#6)

Da fängt die Nachbarschaft schon gut an...

Schallreflektionszaun emoji

Beim sonntäglichen Spazierengehen in Siedlungen (Heislschauen) sind uns oft diese Windmaschinen aufgefallen, und jeder sellt sie hinters Haus so dass es zum Nachbarn auf die Terasse bläst. Da ist Ärger vorprogrammiert.

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  •  Haus2012
8.2.2016  (#7)
Dass rechtlich Maßnahmen erzwungen werden könnten, denke ich auch - wenn die Grenzwerte eindeutig festgelegt wären, wäre das einfacher.
So kostet mir das zuviel Energie und ob wirklich ein 100%ig zufriedenstellendes Ergebnis rausschaut ist ungewiss - da geb ich lieber Geld fürn Zaun aus (6m breit, 2 m hoch sollte nicht allzu teuer sein). Auch wenn so quasi der Nachbar die Kosten für sein billiges Gerät abwälzt, was grundsätzlich nicht in Ordnung ist ... aber naja...

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
12.2.2016  (#8)

zitat..
Haus2012 schrieb: wenn die Grenzwerte eindeutig festgelegt wären, wäre das einfacher...

das wird sicher so kommen und die situation verändern.

grenzwerte gibt es jetzt schon...


2016/20160212849543.JPG

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