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Küchenkauf - Angebotszusage stornieren?

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  •  kennminedaus
15.3. - 16.3.2020
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo,
wir sind gerade dabei eine Küche zu kaufen....
   •  Angebot
Wir haben von einem Einrichtungshaus ein Angebot bzw. eine 3D-Skizze per E-Mail erhalten.  Dieses Angebot haben wir vo 5 Tagen per E-Mail bestätigt bzw. angenommen. (Gesamtkosten ca. 15.000€)


   •  Kaufvertrag
Jetzt sind wir draufgekommen, dass die Anzahlung leider auch schon beim Angebot nicht 20% wie besprochen sondern 25% beträgt. Kaufvertrag & Installationsplan haben wir für die Baufirma schon vorab zugesendet bekommen. Wir haben den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben.

Aufgrund der höheren Anzahlung und der Corona-Situation möchten wir den Auftrag vorerst pausieren bzw. die Anzahlung aufschieben.

Mein Vorschlag wäre:
   •  500€ für Installationsplan zu überweisen, da die Leistungs bereits erfolgt ist
   •  Anzahlung auf 10-15% runterhandeln
   •   Kaufvertrag erst in 1-2 Monaten wirklich unterschreiben

1. Kann man von der Zusage per Mail zu  einem Angebots zurückzutreten?(Zusage liegt 5 Tage zurück)
2. Welche Möglichkeiten seht ihr noch?
 
  Freuen uns über jegliche Tipps!
 

  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.3.2020  (#1)
Ganz allgemein gesprochen spielt es keine Rolle, ob ihr den Kaufvertrag unterschrieben habt oder nicht. Ihr habt ein Angebot schriftlich angenommen, die Willenserklärung ist ja unzweifelhaft. 

So wie ich das lese, war das Angebot auch auf 25% Anzahlung formuliert. Da habt ihr dann einfach zu wenig genau gelesen. Was mal besprochen wurde wird sich nicht mehr beweisen lassen. Alles andere muss man sich im Detail ansehen.

Mir ist eigentlich nicht ganz klar, was konkret dein Problem ist. Willst du wegen Corona aus dem Vertrag raus und suchst jetzt einen Punkt, auf den du dich abseits von Corona stützen kannst? Oder ist dir die Anzahlung zu hoch? Wieso dann auf 10-15% runterhandeln, wenn dir vorher 20% auch in Ordnung erschienen sind?

Leg dir eine saubere Argumentation zurecht, sonst wird das wie ein verzweifelter Panikrückzieher wirken. Oder du sprichst ganz offen die Sorge von Corona an und bittest, den Vertrag aufzulösen.

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  •  kennminedaus
15.3.2020  (#2)
Danke für deine Anmerkungen.
Willst du wegen Corona aus dem Vertrag raus und suchst jetzt einen Punkt, auf den du dich abseits von Corona stützen kannst?
Wir haben nur die Befürchtung, dass wir die Anzahlung verlieren könnten, wenn das Einrichtungshaus die Krise nicht übersteht.....
Oder ist dir die Anzahlung zu hoch? Wieso dann auf 10-15% runterhandeln, wenn dir vorher 20% auch in Ordnung erschienen sind?
Höheres Risiko aufgrund der aktuellen Situation, wir werden versuchen auf die 20% zu plädieren - 800€ weniger sind auch schon was.

Saubere Argumentation
->
werde ich auf alle Fälle machen....Danke :)




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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
15.3.2020  (#3)
wenn du online zugesagt hast müsstest du eigentlich ein 14tägiges rücktrittrecht haben. ist doch zb bei der digitalen vignette auch so. achtung: gefährliches halbwissen - also reine vermutung

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.3.2020  (#4)

zitat..
heislplaner schrieb: wenn du online zugesagt hast müsstest du eigentlich ein 14tägiges rücktrittrecht haben. ist doch zb bei der digitalen vignette auch so. achtung: gefährliches halbwissen - also reine vermutung

Nein, das ist etwas ganz anderes und überhaupt nicht vergleichbar.

Der Vertrag kommt ja nicht über einen Online Shop (Fernabsatz) zustande, sondern über eine E-Mail die wie ein Brief zu zählen ist.


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
16.3.2020  (#5)
ok, wieder was gelernt

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