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Kryptowährung und Versteuerung in AT

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8.11.2023
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Vielleicht kennst sich steuerlich hier jemand aus, ich hätte 3 Fragen:

1. Frage
Bei Neubestand (Kauf der Kryptowährung nach dem 28.02.2021) fällt ja keine Steuer an wenn man zwischen Kryptowährungen (auch stable Coins) tauscht. Steuern fallen erst an wenn man in Fiat (z.B. Euro) geht.

Beim Altbestand (Kauf bis zum 28.02.2021) war das früher nicht so, wenn man das innerhalb von einem Jahr gemacht hat z.B. von Bitcoin auf Etherium wechselte musste man versteuern.

Wie schaut das aktuell mit Altbestand aus?
Hat sich das durch die Steuerreform für den Altbestand auch geändert das man den jetzt zwischen Cryptos tauschen darf und erst steuer anfällt wenn man in Fiat (z.b. Euro) geht?

2. Frage
Wenn man Altbestand und Neubestand hat.
Und jetzt will ich was verkaufen/tauschen in Euro.
Kann ich mir dann aussuchen ob das vom Altbestand oder Neubestand war?
Oder gilt immer FIFO (First In First Out)?

3. Frage
Ein Übertrag von einer Cryptoböre zu einem privaten Wallet und ggfs. wieder zurück fällt eh nicht unter Kauf/Verkauf hoffe ich? Egal ob Altbestand oder Neubestand.

Für alle die sich zu dem Thema etwas einlesen wollen, ich finde folgende Seiten ganz gut:
https://blockpit.io/blog/krypto-steuererklaerung-anleitung-oesterreich/
https://blockpit.io/tax-guides/krypto-steuer-guide-osterreich/
https://www.broker-test.at/steuern/krypto-steuer/

  •  Aurelius
8.11.2023  (#1)
1. Frage: Ich erklär's in einem Beispiel. Wenn du heute altbestands-BTC auf ETH tauscht, dann fallen keine Steuern für den Trade an. Erst wenn du in Fiat tauscht. Es gelten also die neuen Steuerregeln.

Zu beachten: Das neue ETH ist dann kein Altbestand mehr, sondern wird als Neubestand behandelt. Also die 1-jährige haltefrist für steuerfreien Verkauf gibt's dann nicht mehr auf das ETH.  Wenn dein altbestands-BTC über ein Jahr gehalten wurde - muss es ja eigentlich, nachdem wir schon 2023 haben - dann musst du ja keine Steuern zahlen beim Verkauf in Fiat. Beim Trade in ETH funktioniert das dann so, dass der Anschaffungswert vom ETH mit dem aktuellen Preis zum Kaufzeitpunkt berechnet wird. Der Gewinn/Verlust den du auf das BTC hast wird also nicht auf das ETH übertragen.

Wenn du also zB 20.000€ Gewinn auf dem BTC liegen hast, dann wird das bei der Berechnung des Anschaffungswertes für das ETH nicht mitgenommen, sondern das ETH wird berechnet als wäre es ganz neu gekauft worden. Somit hast du das BTC quasi auch steuerfrei verkauft und musst auch später beim auscashen des ETH in Fiat die 20.000€ Gewinn die du am BTC hattest nicht versteuern. Ich hoffe das ergibt so Sinn - sonst kann ich dir auch noch ein Bespiel mit Zahlen schreiben.

2. Frage: Das ist ein bisschen eine Streitfrage - zumindest war's so als ich vor 2 Jahren mal über das Thema recherchiert habe. Aber ich glaube die momentan von den meisten vertretene Ansicht ist, dass FIFO gilt. Andere Ansichten müsstest du glaub ich mit dem Beamten vom Finanzamt dann ausstreiten falls du jemals geprüft würdest...

Zu beachten: das gilt nur wenn Altbestand und Neubestand vermischt ist auf einem Depot/Wallet. Wenn du den Bestand auf verschiedenen Wallets hast, kannst du ja klar nachweisen welchen du verkauft hast. Stichwort Depottrennung. 

3. Frage: Korrekt. Du kannst zwischen Wallets und Börsen hin und her transferieren soviel du willst - ist kein steuerrelevantes Ereignis sondern nur ein Transfer.

Aufpassen muss man nur wieder mit Altbestand und Neubestand. Wenn du Altbestand auf Wallet A hast, und neubestand auf Wallet B, und dann den Altbestand auf Wallet B transferierst, dann sind die Bestände vermischt, und du kannst dir nicht mehr so einfach aussuchen was du als erstes verkaufst/wegtransferierst. Da gilt dann FIFO.

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  •   Gold-Award
8.11.2023  (#2)
Super erklärt Danke

Ich hätte wegen der Vermischung (Altbestand / Neubstand) noch eine Frage.

Angenommen ich habe folgendes (sind vereinfachte Zahlen):
30 Coins Altbestand auf Binance
20 Coins Neubstand auf Binance
15 Coins Altbestand auf privater Wallet

Was würdest du dann empfehlen damit Altbestand und Neubestand nicht vermischt wird?
Am besten die 30 Coins auch noch auf die private Wallet (oder auf eine andere Krypto-Börse: Kraken, Bitpanda, ...).
Und die 20 Neubestand entweder dort lassen und auf Binance nur mehr mit Neubestand arbeiten.
Und vielleicht dann alles was auf der privaten Wallet ist auf einer anderen Kryptoböre zu verkaufen.

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  •  Aurelius
8.11.2023  (#3)
Ja, sollte so funktionieren wie von dir beschrieben, sofern die 30 Coins Altbestand auf Binance auch wirklich zuerst dort gekauft, bzw eingetroffen sind. Wenn du zum Beispiel von verschiedenen Wallets aus Coins zu Binance transferiert hast - mal Altbestand, mal Neubestand - dann ist es auf Binance schon komplett vermischt, und es wird schwer genau die 30 Altbestand laut FIFO dort rauszukriege. Aber wenn die 30 Coins Altbestand auch die ältesten auf deinem Binance Account sind, dann kannst einfach 30 Coins auf dein Privates Wallet überweisen, und hast dort dann nur Altbestand.

Wenn du dir nicht ganz sicher bist wegen der genauen FIFO Reihenfolge auf Binance, würde ich es sogar so machen, dass ich die 30 Coins Altbestand auf ein neues privates Wallet verschiebe, damit du auch wenn du dich wo geirrt hast zumindest die 15 Coins auf jeden Fall unvermischt hast. Je weniger vermischung zwischen Alt- und Neubestand, desto weniger Gedanken muss man sich über FIFO machen. :)

Zwecks auscashen: Genau, entweder auf einer anderen Kryptobörse verkaufen, oder:
- alle Neubestand Coins von Binance weg (auf neue private Wallet)
- Altbestand von privatem Wallet zu Binance und verkaufen
- Neubestands Coins wieder zu Binance zurück

Dann brauchst keine eigene Börse zum auscashen, nur ein temporäres Wallet wo du die Neubestand Coins von Binance zwischenlagerst, damit du die Altbestand Coins ohne Vermischung verkaufen kannst.

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