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Kreditsteuer

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  •  dog123
10.9. - 9.11.2006
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Lt Bank gibt es ja eine Kreditsteuer-Befreiung (0,8% d.Kreditsumme) wenn man unter 150m2 baut mit der Randbeding. WBF genehmigt. Sind nun bei ca.160m2. Nun meine Frage: Ziehen die alten Massnahmen zur WNFl-Reduzierung noch zB ein Zimmer im OG als Dachboden eintragen und irgendwann später ausbauen, oder das Arbeitszimmer im EG als Büro deklarieren? Hat jemand Tipps? DAnke für eure Hinweise!

  •  Tramp
11.9.2006  (#1)
Ist ein Keller vorhanden? - Sollte kein Keller vorhanden sein. So kann das Büro als zB Technikraum oder Wäscheraum genutzt werden! Das zählt dann nicht zum Wohnraum! Büronutzung zählt als Wohnraum! Ein Zimmer im OG kann man nur als Dachboden bezeichnen wenn eine durchgehend also vom Boden bis Decke eine Dachschräge vorhanden und nicht beheizbar ist = Kniestock 0cm. Habt ihr die Stiege bereits abgezogen. Fläche der Stiege im EG und OG kann abgezogen werden! mfg

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  •  christoph8
14.9.2006  (#2)
Die Bezirksgerichte - sind da sehr restriktiv (wollen auch zu Geld kommen) Ich habe mir unter www.ris.bka.gv.at einige Entscheidungen herausgesucht. Das mit dem Dachboden wird definitiv nicht akzeptiert. Verfliester Keller, Sauna etc. zählt auch zur Wohnnutzfläche. Ja selbst wenn die Möglichkeit zur Lagerúng von Bekleidung im Keller besteht wurde diese Fläche zur WNFl gezählt. Sind aber natürlich Einzelentscheidungen und Dein BG muß nicht so streng sein.

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  •  christoph8
14.9.2006  (#3)
Ich meinte die - Grundbucheintragungsgebühr von 1,2% die Du Dir erspaern kannst, von den 0,8% Kreditvertragsgebühr habe ich gleich die Finger gelassen, da mir das unmöglich schien, muß ich aber noch genauer nachschauen.

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  •  christoph8
14.9.2006  (#4)
Hab es gefunden - Nachdem die Förderung vor dem Abschluß des Kreditvertrages zugesagt worden sein muß und ich bereits zuvor Geld gebraucht habe, war mir diese Einsparung nicht möglich. Habe aber vor, die 1,2% Pfandrechtseintragungsgebühr zu sparen. Eine ausgezeichnete Information dazu gibts unter http://www.salzburg.gv.at/gebuehrenbefreiung-2.pdf#search=%22sir%20infoblatt%20geb%C3%BChrenbefreiung%22
Die Fläche unter den Stiegen zählen ebenso wie unbeheizte Räume zur WNFL.

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  •  Sanoa
8.11.2006  (#5)
Förderung VOR Kreditvertrag?? - Phu das hab ich nicht gewusst. Dh also, wenn man die 0,8% sparen will (was ich will), dann muss man zuerst die Förderung beantragen & bewilligt kriegen, ehe man den Kreditvertrag abschließt? Ist das in der Stmk. auch so?

Mir kommt das spanisch vor. Man braucht doch zuerst die Wärmeberechnung, bevor man die Förd. beantragen kann, und die hat man doch erst nach Vertragsabschluss für's Haus. Also Haus anzahlen bevor man den Kredit unter Dach und Fach hat??

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  •  christoph8
9.11.2006  (#6)
Du mußt nur - eine Bank finden, die Dir zwar bereits das Geld gibt aber noch keinen Kreditvertrag abschließt. Du unterschreibst vorerst z.B. einen Wechsel, verpfändest Deine Ablebensversicherung o.Ä. und schließt den Kreditvertrag erst nach Förderungszusicherung aus. Sollte bei entsprechender Bonität kein Problem darstellen. Du mußt nur hinsictlich der Kriterien, was alles zur Wohnnutzfläche zählt sehr vorsichtig sein, sonst fordert das Gezriksgericht z.B. in 4Jahren die Steuren (mit Zinsen natürlich) nach!

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