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Kredit mit Raten nach Belieben

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  •  yeahright
12.5. - 13.5.2009
3 Antworten 3
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Hallo!

Gibt es eigentlich sinnvoll als Baukredit verwendbare Kreditformen, wo ich jedes Monat völlig nach Belieben tilgen kann, solange eine laufende monatliche Mindesttilgung erreicht wird?

Wenn ich beispielsweise einen Kredit aufnehme mit 1200,- monatlichen Raten, ich aber in Wirklichkeit 2000,- monatlich frei verfügbar habe und gerne einen Polster von 800,- monatlich hätte, den ich entweder ansparen oder für irgendwelche Anschaffungen verwenden könnte, oder eben einfach wenn's mir grade paßt ihn zur Tilgung heranziehen kann. D.h. daß ich z.B. im Jänner statt 1200,- mit den vollen 2000,- tilge, ich im Februar aber vielleicht die kaputte Waschmaschine ersetzen muß und dann nur 400,- tilge, somit wären wir in den zwei Monaten auf 2400,- also 1200,- pro Monat, laufende Mindesttilgung erreicht.

Ich denk mir nämlich daß ich trotz Kredit nicht darauf verzichten möchte, mir nebenher noch was zu leisten, aber wenn ich nix kaufe und mir das Geld übrigbleibt, dann wärs ja blöd, nicht den Kredit laufend schneller zu tilgen. Sondertilgungen gibt's wohl bei den meisten sinnvollen Kreditverträgen, aber ist es auch üblich, daß ich das monatlich ganz nach meinem Gutdünken entscheiden kann, wieviel ich der Bank jetzt gebe?

LG,

Markus

  •  Smejkal
12.5.2009  (#1)
tilgung - mach es wie viele andere auch, nach dem es standard sein sollte den kredit jederzeit und kostenlos vorzeitig tilgen zu können, lege den überschuss auf ein sparbuch und einmal im jahr oder 1/2 jährlich legst du einen betrag nach deiner wahl dazu. damit nimmst du dir nicht die freiheit etwas kaufen zu wollen. monatlich wäre zu kompliziert, da der vertag sich monatlich ändert (Laufzeit und Kredithöhe) und dies die Bank eigentlich vermerken bzw. schriftlich ändern sollte.

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  •  creator
12.5.2009  (#2)
die sinnvollere variante zu smejkals vorschlag ist die vereinbarung von z.b. 1 monatsrate "reserve" bzw. überziehungsrahmen zu den vereinbarten (!) kreditkonditionen - und nicht den überziehungszinsen!! damit kannst du z.b. 1 monats "im rückstand" sein, ohne dass groß was passiert. das muss im vertrag schriftlich vereinbart werden, da die meisten agb sonst ein mahnverfahren oder fälligstellung vorsehen!

die vorzeitige rückführung ist eh jederzeit möglich, es sei denn, du hast es bei den fixzinsen übersehen zu verhandeln oder beim bausparer nicht vereinbart.

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  •  cc9966
13.5.2009  (#3)
@yearright.. - ...das sollte möglich sein! vor allem wenn es zugleich deine kontoführende bank ist, welche dich auch besser einschätzen kann (regelmäßige einkünfte etc.). das ist auch eine frage von gegenseitigen vertrauen, das kann man damit gewinnen wenn man anfangs überdurchschnittlich hohe raten zahlt. dann lässt es sich auch leichter argumentieren wenn man mal aussetzen will oder muss.

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