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Kratzer sind kein Mangel [NÖ]

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  •  Baxter
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.8. - 6.8.2009
7 Antworten 7
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Hallo,

als unsere Fenster eingebaut wurden, haben wir diverse Mängels sofort schriftlich festgehalten und den Mitarbeitern ausgehändigt. Auf der Liste haben wir auch einige Kratzer und Dellen in den Fensterrahmen festgehalten.

Nach Auskunft des Verkäufers sollen nun manche Dellen und Kratzer keinen Mangel darstellen, da er unter einer gewissen Grösse nicht zur Ausbesserung verpflichtet ist? Woher nimmt er sich dieses Recht? Als Kunde habe ich doch ein Recht auf eine mängelfreie Lieferung und Montage.

Auch wenn der Mangel die Funktion nicht beeinträchtigt und ev. nicht nachgebessert werden kann, bleibt ja immer noch die Option des Preisnachlasses. Die Rechnung wurde wegen der Mängel noch nicht vollständig von uns einbezahlt (Mängelrücklass).

Ev hat von euch wer Infos was in der Fensterbranche noch als Mangel gilt und was der Kunde zu "akzeptieren" hat.

Danke!
lg
Bax

  •  creator
5.8.2009  (#1)
was soll der fenster-typ denn sonst behaupten.. zig andere kunden schlucken das ja...?

immer dasselbe spiel (§922ff abgb) - jetzt kannst mitsingen und die zig gewährleistungs-threads lesen: wennst noch nicht gezahlt hast, gilt zurückbehaltungsrecht.achtung: du hast ja noch gar nicht abgenommen, weil die leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde, die mängel umgehend gerügt wurden und du die annahme verweigert hast!!! keine fälligkeit tritt ein - du brauchst nichts zahlen, zudem ist die firma gleichzeitig in qualifiziertem verzug - und es gelten die vertraglichen verzugszinsen.


fehler+mängel sind EINGESCHRIEBEN oder mit zustellnachweis zu übermitteln (und net nur als handzettel)- also behebe diesen "schönheitsfehler" und die fenster werden seeehr billig. mangel ist alles, was vom ausdrücklichen vertragsinhalt abweicht - völlig wurscht, was irgendein fester-typ glaubt. nehme an, du hast mägelfreie fenster bestellt. üblich ist, dass kunden keine ahnung von zivilrecht haben und kuschen. ausmaß der preisminderung = preis laut kv - preis von 3.wahl-fenster mit mängeln

selbst wennst jetzt irgenein übergabe-protokoll unterkritzelt hast (was nicht soo super wäre)- nicht weiter dragisch. auch bei rüge binnen 6 monaten ab übergabe gilt: der fenster-typ muss beweisen, dass die ware so ist wie bestellt. da du wahrscheinlich keine kratzer bestellt hast, ist sie das nicht - und damit nicht vertragsgemäß. damit ist nicht mängelfrei erfüllt+ dafür rechtzeitig gerügt worden - du kannst preisminderung oder (wenn wirtschaftlich zumutbar) austausch + immer schadenersatz wegen verzug fordern.

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  •  Baxter
5.8.2009  (#2)
die paragraphen - des ABGB kenne ich, auch den §9 KSchG, aber Papier ist geduldig und leider manchmal auch graue Theorie.

Die Rechtsauskunft des Konsumentschutzverbandes hat mir mitgeteilt, das die Rechnung (abzüglich eines Rücklasses) zu zahlen ist, da Leistungen erbracht wurden und diese Mängel nicht die Fälligkeit aufheben.

Weiters haben sich schon viele Urteile mit der Frage "Was ist ein Mangel?" beschäftigt. Ich habe sicher keine Fenster mit Kratzer oder Dellen bestellt, fragt sich nur was vor Gericht als Mangel erkannt werden würde und was nicht. In Deutschland gibt es dazu Literatur:

Merkblatt KU.01 des Verbands d. Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) mit dem schönen Titel "Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen". Das selbe gibts auch für Holz und Alu sowie fürs Glas.
Kurzfassung: Betrachtet wird draußen mit 5 Meter und innen von 3 Metern Abstand, jeweils bei diffuser Ausleuchtung und senkrecht (max. 30° Abweichung) zur Oberfläche. Alles, was man nicht erkennt (als unvoreingenommener Betrachter!!! also nicht jemand der vorher Suchen war) ist kein Mangel.

Dazu dürfte es in Deutschland auch schon entsprechende Rechtssprechung geben.
Fraglich wie es hier in Österreich aussieht und ob jemand von Euch praktische Erfahrung (abseits des ABGB) hat?
Vielen Dank!
lg
Bax

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  •  creator
6.8.2009  (#3)
die praktische erfahrung habe ich gepostet: - bei mir passten 2 fenster gar nicht und einige griffe waren zerkratzt. austausch verlangt und prompt bekommem. bis dahin nix abgenommen+gezahlt.

übrigens ist missverständlich, dass " diese Mängel nicht die Fälligkeit aufheben". richtig ist, dass die fehlende abnahme (+damit fehlende wirksame übergabe) dies bewirkt.

kurzer link mit mit bezug auf diverse weitere entscheidungen:

http://ris.bka.intra.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040826_OGH0002_0060OB00147_04T0000_000&ResultFunctionToken=387d7829-d38e-4ca5-8f5a-a4ddab04e343&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=06.08.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Fenster+Preisminderung

6ob147/04t vom 26.08.2004

wie wichtig ein formal richtiges vorbringen ist, wird hier deutlich:

http://ris.bka.intra.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20070122_LG00309_01300R00010_07D0000_000&ResultFunctionToken=387d7829-d38e-4ca5-8f5a-a4ddab04e343&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=06.08.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Fenster+Preisminderung

dr. rassi kenne ich persönlich.

1


  •  Baxter
6.8.2009  (#4)
kannst du die links - bitte nochmal posten? funktionieren leider nicht.

danke!

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  •  creator
6.8.2009  (#5)
bitte - http://ris.bka.intra.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20020322_OGH0002_0010OB00047_02X0000_001&ResultFunctionToken=c4e5525b-afa1-44c5-a8c4-990c48363d1f&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=1+Ob+47%2f02x&VonDatum=&BisDatum=06.08.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

http://ris.bka.intra.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20040826_OGH0002_0060OB00147_04T0000_000&ResultFunctionToken=387d7829-d38e-4ca5-8f5a-a4ddab04e343&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNac




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  •  KlaHo
6.8.2009  (#6)
Intranet - @creator:
sieht aus als ob du hier links eines Firmeninternen Internets (INTRANET) postest.

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  •  creator
6.8.2009  (#7)
ok emoji) - auf www.ris.bka.gv.at gehen und unter "judikatur" folgende gz eingeben:
6ob147/04t datum: 26.08.2004

und
1 Ob 47/02x vom 22.03.2002



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