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Kostenbeteiligung Privatstrasse

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  •  cyberial
29.8. - 30.8.2016
15 Antworten 15
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Hallo zusammen,

meine Frau und ich stehen vor dem Kauf unseres Grundstücks. Dieses ist via Privatstrasse angebunden, diese endet bei einem Grünland-Grundstück (tägliche Verwendung als Garten) welcher befahren wird (Sackgasse) und vorher sind 3 Baugründe angebunden, unseres wird das letzte Grundstück vorm Nutzgrund sein.

Die Privatstrasse gehört dem Besitzer des Grünland-Gründstückes, wir erhalten ein Geh- und Fahrtrecht.

Derzeit gibt es im Entwurf des Notar-Vertrags noch keine Regelung über die Kostenbeteiligung für den Strassenerhalt (sollte demnächst asphaltiert werden). Der Besitzer der Privatstrasse meint, dass er das laut Gesetz machen möchte und er fürs Grünland keinen Anteil zahlen wird, wir für das letzte 3tel den vollen Anteil und bei den vorderen Strassen-Anteilen anteilig 1/3 bzw. 1/2 von den Kosten. Er meinte, dass ihm der Notar dazu geraten hat weil es so üblich ist in OÖ.

Somit müssten somit mehr als die Hälfte der Kosten übernehmen, der Strassenbesitzer gar keine.

Jetzt meine Frage: Ist das wirklich die Regel wenn einem die Strasse nicht gehört oder wie wird das normalerweise geregelt?

Danke für eure Unterstützung.

  •  dyarne
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#1)
wie können die Baugründe aufgeschlossen werden ohne Anschluss ans öffentliche Gut?

Kenne das so das bei der Widmung der Grund für den Aufschluss (Straße) abgetretenen werden muss...

Vielleicht einmal bei der Gemeinde nachfragen ob da was übersehen wurde...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#2)
War bei mir auch so. Habe aus gut-Nachbarschaftsgründen die Hälfte bezahlt.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#3)
Vielleicht wurden die Baugründe schon länger umgewidmet, wo die Abtretung für Verkehrswege noch nicht Gesetz war? Zur Bewirtschaftung von Grünland wird der Landwirt keinen Asphalt brauchen, aber froh wird er auch sein, wenn es keine Schlaglöcher mehr gibt. ob er sich da so herausstehlen kann von der Finanzierung bin ich auch nicht so sicher!


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#4)

zitat..
cyberial schrieb: meine Frau und ich stehen vor dem Kauf unseres Grundstücks


Wer ist der Verkäufer dieses Grundstückes? Der, dem die Wiese dahinter gehört?
In Zukunft kommen da ohnehin noch weitere Kosten dazu. Generell die Straßenerhaltung und der Winterdienst.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2016  (#5)

zitat..
dyarne schrieb: wie können die Baugründe aufgeschlossen werden ohne Anschluss ans öffentliche Gut?

Bauplätze müssen nicht zwingend über Öffentliches Gut erreichbar sein - es geht auch mit eingetragenen Servituten über Privatgrund.

zitat..
dyarne schrieb: Kenne das so das bei der Widmung der Grund für den Aufschluss (Straße) abgetretenen werden muss...

Abgetreten muss bzw. kann nur werden, wenn da Öffentliches Gut angrenzt. Die Abtretung dient immer nur der Vergrößerung/Verbreiterung des schon vorhandenen Öffentlichen Gutes. Wenn es ein solches gar nicht gibt, kann an dieses auch nicht abgetreten werden.

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  •  cyberial
30.8.2016  (#6)
Verkäufer ist auch der Grünland-Besitzer. Die Hälfte oder bissl mehr als die Hälfte wäre bei zwei Benutzern ok, aber bei 4 Parteien find ich das etwas übertrieben.

Somit müssten wir im Anschluss dann auch >50% der laufenden Kosten tragen (Winterdienst, etc.), ist das bei euch auch der Fall speeeedcat?

Danke

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  •  rocco81
  •   Bronze-Award
30.8.2016  (#7)

Darauf würde ich nicht einsteigen. Ich würde mal frech behaupten der hat euch bereits über den Tisch gegogen. Im Zuge des Grundstückkaufes wärt ihr in einer viel besseren Verhandlungsposition gewesen.

4 Hauszufahrten + 1 Zufahrt zu landw. Nutzfläche = jeder trägt 1/5 der Kosten
Schließlich darf jeder die gesamte Privatstraße benutzen und nicht nur das Stück bis zu seinem Haus. Warscheinlich gehen auch deine Nachbarn auf der Straße spazieren, Kinder spielen drauf, wird die Straße zu reversieren benutzt oder als Parkplatz für Besuch.
Ich würde da echt nicht großzügig sein beim Verhandeln, denn wenn der Verteilschlüssel einmal ausgemacht ist wird dieser vermutlich bei allen zukünftigen Kosten wiederverwendet werden. Winterdienst...


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#8)
Wäre wohl das ehrlichste für die Asphaltierung auf 5 aufzuteilen. Nur den Winterdienst dürfte man den Grünlandbewirtschafter nicht anlasten, da er in den Wintermonaten das Grünland nicht bewirtschaftet, es sei den, dass auch noch ein Wald dahinter ist. Der wird sehr wohl auch in den Wintermonaten bewirtschaftet!

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  •  mila80
  •   Bronze-Award
30.8.2016  (#9)
Wir haben ebenfalls auf einem Grund gebaut, der nur über einen Privatstrasse zu erreichen ist. Da kein Öffentliches Gut angrenzt, war die Gemeinde auch nicht daran interessiert sich an den Kosten zu beteiligen. Somit waren wir für das errichten der Strasse selbst verantwortlich. Winterdienst ist wohl das kleinste Problem, mit einer Kisten Bier ist viel möglich emoji
Interessanter wird es wohl, wie sich die Bank die euch einen Kredit gibt (falls ihr einen Braucht), verhalten wird. Die Bank will nämlich für gewöhnlich auch ein Wegerecht haben, da euer Grund aus der Sicht der Bank sonst nur mit einem Hubschrauber zu erreichen ist. War zumindest bei uns so.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#10)

zitat..
mila80 schrieb: Winterdienst ist wohl das kleinste Problem, mit einer Kisten Bier ist viel möglich


So auf die leichte Schulter würde ich das nicht nehmen! Da geht es ja auch um Haftungsrechtliche Fragen im Falle eines Unfalles wegen nicht gestreuter Straße. Wer hält da dann den Kopf hin? Im Prinzip wird es immer der Straßenbesitzer sein! Darum will der Straßenbesitzer, sprich der Landwirt, sich von vorn herein gar nicht beteiligen an den Kosten, damit er die Verantwortung auf die Bauparzellenbesitzer abwälzen kann.
Wer führt überhaupt die Schneeräumung bzw. Streuung durch? Wenn es eine private Firma ist, wird Diese haften müssen! Wird auch entsprechend kosten! Und da ist halt der Verteilungsschlüssel das entscheidende Kriterium.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#11)
war bei mir auch so, hab die straße dann asphaltieren lassen, auf meine kosten. musste ich aber nicht, ich hätte diese auch als schotterstraße lassen können. aber aus "staubfrei ins hausgeh gründen" hab ichs dann gemacht. Ich räume diese Straße auch von Schnee. Aber müssen würd ich nicht. bin ja nicht der eigentümer, sonder hab nur das eh und fahrtrecht.
Sollte mal was kaputt werden, wird dies nicht von mir repariert werden

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#12)

zitat..
mila80 schrieb: Die Bank will nämlich für gewöhnlich auch ein Wegerecht haben


das will nicht die bank, sonder sollte im interesse des kunden sein.
wie du sagst.. sollte der eigentümer mal spinnen und sagen, dass du nicht mehr über diese straße fahren darfst, kannst dir wirklich nicht helfen und musst dir nen black hawk kaufen.

so einen fall hatte ich schon mal in der praxis... nach rechtsstreitigkeiten wurde sich dann geeinigt, aber das zährt an nerven und geld. hubschrauber wurde keiner angeschafft. *G*

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  •  mila80
  •   Bronze-Award
30.8.2016  (#13)
OT:

@rk515

In meinem Fall bin ja ich der Eigentümer der Straße und sonst keiner. Somit hab ich ja nichts davon wenn die Bank im Grundbuch steht.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#14)
die bank steht ja ned im grundbuch.aber sie finanziert dir schwer ein haus, wo die zufahrt ned geregelt ist.


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  •  cyberial
30.8.2016  (#15)
Wir haben das Grundstück noch nicht gekauft, daher wurden wir auch nicht über den Tisch gezogen. Wegrecht wird bei der Privatstrasse auf uns geschrieben, das ist bereits geklärt.

Fair würde ich eine Aufteilung auf 4 auch finden aber laut Notar ist das nicht die Normal und laut Gesetz (Aussage Notar) wird das fast immer so gehandhabt?!

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