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Konsequenzen der Bauplatzerklärung

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  •  romange
11.1.2020 0
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Wir haben vor Kurzem einen Baugrund von der Gemeinde (in NÖ) gekauft. Wir sind erst am Beginn der Planungsphase und werden wohl nicht vor nächstem Jahr mit dem Bau beginnen. Dennoch würden wir gerne bereits jetzt die Aufschließungsabgabe bezahlen, denn wir haben die Befürchtung, dass sich der Einheitssatz bis zum Baubeginn noch erhöhen könnte.
Nun haben wir uns von der Gemeinde eine "Antrag zur Bauplatzerklärung" aushändigen lassen, da unser Baugrund zum Bauplatz erklärt werden muss, bevor wir die Aufschließungsabgabe bezahlen können.

Meine Frage ist nun, welche Implikationen solch eine Erklärung zum Bauplatz hat. Ergeben sich damit für uns weitere Pflichten oder können wir ohne Bedenken dieses Formular unterschreiben, obwohl wir erst in ca. einem Jahr mit dem Bau beginnen werden?

Laut unseres Kaufvertrags beginnt die zweite Frist des Bauzwangs erst mit der tatsächlichen Baubewilligung, also sollte zumindest dies kein Problem darstellen.


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