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Betreffend Gebührenbefreiung kann nur der Kaufvertrag zählen. Die Gebührenbefreiung soll ja erst eintreten für Kaufvertragsunterfertigungen ab April und Eintragung des Eigentumsrechtes ab Juli. Das würde bedeuten, dass die Kaufvertragserrichter/Treuhänder ab April alle Grundbuchsgesuche für die Eintragung der Eigentums- und Pfandrechte "horten", und dann gesammelt an die Grundbuchsgerichte übermitteln würden - im Juli - in der Haupturlaubszeit. Die Verkäufer würden auch erst dann den Verkaufserlös erhalten, und das Pfandrecht der Bank wird auch erst dann eingetragen werden können. Es gibt (aus guten Gründen) bislang noch keinen Gesetzesentwurf, viele Maßnahmen wurden offenbar nicht ausreichend (oder gar nicht) abgestimmt medial präsentiert und jetzt ist das Wirrwarr perfekt. Ich bin gespannt, was von den angekündigten Maßnahmen wie überbleibt. |
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Wie gepostet würde ich das auch sehen. Aber Achtung, das ist noch in keinen Gesetzestext gegossen und somit spekulativ zu sehen. |
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