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Kommende Gebührenbefreiung - was zählt als "Rechtsgeschäfte"?

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  •  gany
19.3.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Servus,

ich habe bereits das Internet durchforstet, bin aber auf keine belastbaren Informationen gestoßen. 
Wie bekannt, soll ja eine Gebührenbefreiung für die Grundbruch- und Pfandrechteintragung kommen für "Rechtsgeschäfte" nach dem 31.3. 
Wir haben nun den Fall, dass wir den Kreditvertrag jetzt bereits unterschrieben haben und der Kaufvertrag voraussichtlich im April unterschrieben wird. Übergabe (+ Grundbruch und Pfandrechteintrag) ist im Juli.

Hat evtl hier jemand genauere Informationen bzgl der Kriterien der Gebührenbefreiung? Zählt der Kaufvertrag oder auch der Kreditvertrag? Danke mal vorab.

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.3.2024  (#1)
Betreffend Gebührenbefreiung kann nur der Kaufvertrag zählen. Die Gebührenbefreiung soll ja erst eintreten für Kaufvertragsunterfertigungen ab April und Eintragung des Eigentumsrechtes ab Juli.

Das würde bedeuten, dass die Kaufvertragserrichter/Treuhänder ab April alle Grundbuchsgesuche für die Eintragung der Eigentums- und Pfandrechte "horten", und dann gesammelt an die Grundbuchsgerichte übermitteln würden - im Juli - in der Haupturlaubszeit.

Die Verkäufer würden auch erst dann den Verkaufserlös erhalten, und das Pfandrecht der Bank wird auch erst dann eingetragen werden können.

Es gibt (aus guten Gründen) bislang noch keinen Gesetzesentwurf, viele Maßnahmen wurden offenbar nicht ausreichend (oder gar nicht) abgestimmt medial präsentiert und jetzt ist das Wirrwarr perfekt.

Ich bin gespannt, was von den angekündigten Maßnahmen wie überbleibt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.3.2024  (#2)
Wie gepostet würde ich das auch sehen.
Aber Achtung, das ist noch in keinen Gesetzestext gegossen und somit spekulativ zu sehen.

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