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Klimaanlage nächst Grundstücksgrenze

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  •  viennamik
17.2. - 1.3.2016
9 Antworten 9
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Hallo,
mein Nachbar möchte ca. 2m von meinen Grundstück eine Klimaanlage montieren (Boden oder Wandmontage).
Wenn die Klima dann im Sommer läuft, wird der "Lärm" wahrscheinlich direkt im Garten zu hören sein (auch in der Nacht).
Gibt es dazu etwas in der Bauordnung?
Ich werde auch mal das Gespräch suchen, und fragen, ob der Nachbar die Leitungen noch etwas verlängern kann, um an die vorderseite des Hauses zu gelangen.
Möchte mich aber vorher ein wenig informieren.
Vielen Dank für die Hilfe.
Grüße Michael

  •  flomax
  •   Silber-Award
17.2.2016  (#1)
Wahrscheinlich gibts nur Gewisse db Angaben die sie nicht erreichen darf! Daher gehe ich davon aus dass er Sie aufstellen darf und das Gerät sie auch nicht überschreiten wird ( mit viel Glück ), der Wert ist sicher aber so hoch dass du sie wahr nehmen kannst daher rate ich dir das positive Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen!

mfg

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.2.2016  (#2)
Welches Bundesland? In NÖ gibt es z.B. je nach Gebiet (Gewerbegebiet, Industriegebiet, Wohngebiet, Kernzone) für Tag und Nacht unterschiedlich hohe erlaubte Schallimmissionswerte an der Grundgrenze. Ausserdem habe ich hier im Forum gelesen dass es auch schon zulässige Werte für Luft-WP je Bundesland geben soll/wird (ist wohl auch für ACs umlegbar).

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  •  bunga
  •   Bronze-Award
19.2.2016  (#3)
hat vielleicht jemand einen link wo ich so eine db Tabelle für NÖ finden kann?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
19.2.2016  (#4)
Ich hab sowas im Büro - kann ich am Montag raussuchen.

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  •  viennamik
28.2.2016  (#5)
Grund liegt in Niederösterreich, und ist Wohngebiet.
Ist eine am Grund montierte Klimaanlage, und ist ca. 2m von der Grundstücksgrenze montiert.

@sir_rws : hast Du die db Tabelle gefunden?

mfg Michael

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
29.2.2016  (#6)

zitat..
viennamik schrieb: @sir_rws : hast Du die db Tabelle gefunden?

Habe ich. Ist zwar von 1998 (und nur für NÖ gültig) aber anscheinend noch in Kraft:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000661

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
29.2.2016  (#7)
Habe jetzt auch das hier gefunden:
http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/laerm/forum_schall/downloads/Informationsblatt_Luftwaermepumpen_2013.pdf

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
29.2.2016  (#8)
Und jetzt hab ich auch wieder den Fred hier gefunden der sich damit befasste:
http://www.energiesparhaus.at/forum/40321_1

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.3.2016  (#9)

zitat..
viennamik schrieb: Ist eine am Grund montierte Klimaanlage,

D.h. das Klimagerät ist nicht am Gebäude montiert oder mit diesem direkt verbunden? Wenn das so ist, dann besteht nach der NÖ Bauordnung KEINE Anzeigepflicht und somit keine Zuständigkeit der Baubehörde und daher auch KEINE baurechtliche Prüfung auf zulässige Immissionen. Dann ist das eine rein zivilrechtliche Sache, d.h. wenn das Klimagerät mmontiert und in Betrieb ist und man glaubt, dass dass ortsunüblich laut ist, dann kann man eine zivilrechtliche Unterlassungsklage bei Gericht einbringen (was da die Richter in 1. Instanz entscheiden ist eher schwer vorhersehbar).

Wenn das Klimagerät mehr als 12 kW Leistung hat, dann muss es bei der Gemeinde/baubehörde GEMELDET werden. Es erfolgt von dieser dann aber keine Prüfung wegen der Belästigungen, daher bleibt auch in diesem Fall nur der Zivilrechtsweg.

Die von sir_rws ins Spiel gebrachte "db-Tabelle" ist vermutlich die "Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen".
Hat hier aber aus 2 Gründen keine Bedeutung:
1. gibts ja kein Bauverfahren, wo man das anwenden könnte (siehe oben)
2. dient diese Verordnung der Raumplanung bei der Festlegung von neuen Baulandwidmungen als Planungsrichtlinie, d.h z.B.: wenn ein Gebiet schon bisher hohen (zu hohen) Lärmbelastungen (z.B. dr. Straße, Bahn usw.) ausgesetzt ist, dann darf es nicht gewidmet werden. Diese Zielwerte der Verordnung sind rechtlich nicht als Grenzwerte für einzelne Bauverfahren heranziehbar!
Bleibt also unterm Strich: mit dem Nachbarn reden und Einigung versuchen. Wenns nicht klappen sollte und tatsächlich zu laut wird bleibt nur die teure, unsichere und langwierige zivilrechtliche Unterlassungsklage.....

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