Kleingartenwohnhaus
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Bebauungsplan - Ist im Bebauungsplan eine gekupplete Bauweise erlaubt, dann sollte es auf alle Fälle möglich sein. Am besten du fragst bei der Gemeinde bzw. Magistrat nach. |
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ist erlaubt - sofern es sich um zwei Häuser handelt uns sich dazwischen eine Feuerschutzmauer befindet. |
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