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Kleingartenwohnhaus Fortsetzung

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  •  Gast Manfred
5.6. - 6.6.2006
3 Antworten 3
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Das ist technisch gesehen eine Sanierung im ersten Monat und müßte aufgrund der Interpretation des Vorjahres erlaubt sein. Die Förderung für NEH ist aber nur für Neubauten. Wie kann man also den VWS außen auf die 50m2 geben und trotzdem die Förderung für NEH bei einem Kleingartenwohnhaus bekommen? Gibt es hier verbindliche Regeln? Wo kann ich diese Regeln einsehen? Vielen Dank für jeden Hinweis. Manfred

  •  Hausbaufrau
6.6.2006  (#1)
Förderungen und Kleingartengesetz - Ich glaube nicht, dass Du die beiden Förderungen irgendwie verbinden kannst, da wiedersprechen sich die Regeln (Sanierung erst nach Genehmigung).
¶Die einzelnen Regulative findest Du hier:
http://www.wien.gv.at/ma50st/verbesserung/eigenheim.htm
http://www.wien.gv.at/ma25/foerderungen/oekohoehe.htm
http://www.kleingaertner.at/frames/gesetze/wien.htm


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  •  Hausbaufrau
6.6.2006  (#2)
NEH Förderung - Zur NEH Förderung kann ich Dir nur sagen,
¶dass wir die bei unserem Bauvorhaben schlussendlich nicht genommen haben, weil wir zwar die geforderten Energiewerte erreichen, die Mehrinvestitionen für den "kleinen" Nebensatz: "Einsatz ökologischer Baumaterialien" hätten die NEH Förderung zur Gänze aufgefressen, da wir z.Bsp nicht von Haus aus Holz oder Holz/ALU Fenster wollten, und es z.Zeit am Markt keine "Standard" Kunststoffenster gibt, die der Förderung entsprächen

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  •  Gast MM
6.6.2006  (#3)
Neubau vs. Sanierung - Vielen Dank für den Hinweis. Hier geht es um die Interpretation des Gesetzes - wenn ich für die Sanierung eines Kleingartenwohnhauseseinen den VWS über die 50m2 anbringen darf, muß ich doch auch bei einem Neubau den VWS außen draufgeben dürfen und trotzdem die Förderung bekommen (solange die gleichen Grunddaten wie Fläche und U-Wert erfüllt sind). Deshalb würden mich Präzedenzfälle wie die Behörden entschieden haben interessieren.

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